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Weiße Ritter töten den VDS-Drachen: Richter des EuGH machen kurzen Prozess mit der Vorratsdatenspeicherung

Das EuGH hat heute mit seinem Urteil zur Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der Politik eine klare Absage erteilt. Damit schützt das EuGH zum wiederholten Mal Grundrechte der Menschen in Europa. Ähnlich wie in Deutschland findet der Schutz elementarer Grundrechte nicht mehr durch die Politik, sondern durch die Justiz statt.

Dabei argumentieren die Richter des EuGH mit den Worten: „[Die Richtline zur Vorratsdatenspeicherung] beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt.“.
Mit einer ähnlichen Begründung lehnte das Bundesverfassunggericht bereits 2010 die deutsche Vorratdsdatenspeicherung ab und begründete dies folgendermaßen: „[die VDS sei] geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen“.

Das Urteil des EuGH bestätigt die Kritik der Piraten, die zusammen mit Bürgerrechtsbewegungen immer wieder die Unverhältnismäßigkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung thematisierten.
Auch Peter Schaar, der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte, darf sich mit seinen klaren Worten, dass der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung bei der Bekämpfung von Terror und organisiertem Verbrechen gleich null sei, bestätigt sehen.

All das hielt die Politik in der kunterbunten Koalition der Überwacher von CDU, CSU, FDP, SPD und Grünen nicht davon ab, noch im letzten Jahr mit der Bestandsdatenauskunft den hässlichen Cousin der Vorratsdatenspeicherung in Kraft treten zu lassen.

Auch wenn wir die Politik für ihr ignorantes und von Gerichten immer wieder ausgebremstes Verhalten kritisieren müssen, liegt das Hauptproblem in der leider immer noch viel zu geringen Sensibilisierung der Bevölkerung. Erst wenn von den Medien gezielt auf dieses wichtige Thema hingewiesen wird und sich breite Kreise der Bevölkerung wieder für ihre eigenen Interessen einsetzen, wird der politische Druck groß genug, um die schleichende Erosion unserer Bürgerrechte dauerhaft zu stoppen und umzukehren. Hierfür setzen sich die Piraten ein.

Die Politik in Europa und Deutschland muss die Rechte der Menschen, die in Europa leben, wieder in den Mittelpunkt des politischen Handelns rücken. Dazu gehören
das Recht auf Freizügikeit, Privatsphäre, das Versammlungsrecht, die Meinungsfreiheit, der Schutz vor Diskrminierung und Datenschutz.
Die Poliltiker in den europäischen Staaten müssen offensichtlich erst wieder lernen, Grundrechte zu achten.
Für all das stehen die PIRATEN bei den Europawahlen, und deshalb werden wir in der Europäischen Union und im Europaparlament so dringend gebraucht.

Heute war ein guter Tag für die Grundrechte in Europa. Es gibt eben kein „Supergrundrecht“ auf Sicherheit, das auf Kosten von anderen Grund- und Freiheitsrechten durchgesetzt werden kann, obwohl die Politik es unter verschiedenen Bezeichnungen natürlich versuchen wird. Wie jedoch die Vorsitzende der Piratenpartei Bayern, Nicole, Britz, heute twitterte: „Die Fans der anlasslosen Überwachung werden nicht aufgeben. Wir aber auch nicht.“

Hinweis: Dieser Kommentar wurde von David Krcek geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.

1 Kommentar zu “Weiße Ritter töten den VDS-Drachen: Richter des EuGH machen kurzen Prozess mit der Vorratsdatenspeicherung

  1. zarathustra

    moin

    urteil gelesen? – wohl nicht.

    z

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