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Schläger in Uniform – Reform der Polizei oder so ähnlich

AG Freiburg - CC-BY-NC-SA
AG Freiburg - CC-BY-NC-SA

Was haben die Länder Griechenland, Zypern, Italien, Spanien und Slowenien gemeinsam?

Manch einer würde jetzt an Rating-Agenturen oder an die Euro-Krise denken – falsch!

All diese Länder haben eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten. Entweder durch ein Namenschild und/oder eine eindeutige Identifikationsnummer.

Unser Nachbarland Frankreich geht dabei so weit und verpflichtet die Police municipale und Police nationale zum Mitführen einer sogenannten ID-Card mit vollständigen Namen, Dienstgrad und Dienstanschrift.

Ich werde meinen Kommentar nicht ausführlicher begründen müssen – wozu auch? Fast schon monatlich kommen in Bayern oder im Rest der Republik Fälle von willkürlicher Polizeigewalt durch die Medien ans Tageslicht. Sei es damals ´86 in Wackersdorf oder ´77 in Kalkar, der „Schwarze Donnerstag“ bei den Demonstrationen rund um Stuttgart21 vor drei Jahren oder gegenwärtig bei einfachen Verkehrs- und Personenkontrollen sowie Sportveranstaltungen.

So kam es zum Beispiel bei einem DFB-Pokalspiel in der Münchner Allianz Arena vor drei Jahren zu Ausschreitungen zwischen Fußballfans und der Polizei. Der geneigte Leser mag in diesem Satz keine besonderen Auffälligkeiten erkennen, jedoch handelte es sich dabei um einen harten Einsatz der Polizeikräfte vor Ort aus nichtigem Anlass – ein weggetretener Plastikbecher eines enttäuschten Fußballfans.

Letztes Wochenende solidarisierten sich daher Fußballfans einiger Bundesliga-Vereine bei einer friedlichen Demonstration in München, um gemeinsam eine Kennzeichnungspflicht der Polizei, besonders von geschlossenen Einsatzgruppen (z.B. USK) zu fordern.

Es ist mir durchaus bewusst, dass dieses Thema „Ländersache“ ist, jedoch müssen wir in Deutschland hierzu eine einheitliche Regelung finden und diese Strukturen grundsätzlich reformieren. Schließlich werden bei Großveranstaltungen wie der Sicherheitskonferenz in München, bei G8-Gipfeln oder Castor-Transporten Polizei-Einheiten aus der gesamten Bundesrepublik eingesetzt.

Berlin, Hamburg, Thüringen und Hessen haben bereits eine Kennzeichnungspflicht, jedoch mit gravierenden Mängeln und Lücken in der Gesetzgebung. So ist zum Beispiel das Tragen von Namensschildern zwar „vorgesehen“, aber „nicht verpflichtend“.

Es muss jedoch bundesweit für jeden Bürger möglich sein, unverhältnismäßige Gewalt durch Polizeibeamte zur Anzeige zu bringen. Anerkannte Meldestellen und unabhängige Staatsanwaltschaften müssen das Angebot abrunden. Gerade Polizeiarbeit darf kein rechtsfreier Raum sein.

Aber einmal von der anderen Seite betrachtet:

Wird dennoch ein Polizist zur Rechenschaft gezogen, ist meist von Stress, Arbeitsdruck, Überstunden, und so weiter die Rede. Kann ich verstehen. Sehr wenig Lohn bei teilweise 16 Stunden-Schichten. Draußen bei Wind und Wetter. Stress. Und meist ist die „Kundschaft“ auch nicht gerade nett – deshalb muss auch hier angesetzt werden. Höhere Löhne für Polizeibedienstete, Aufstockung des Personals, bessere Ausstattung.

Wenn man beide Seiten anpackt, könnte es wieder klappen mit „Die Polizei, Dein Freund und Helfer“.

Symbolbild: AG FreiburgCC-BY-NC-SA

Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Volker Münch geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.

1 Kommentar zu “Schläger in Uniform – Reform der Polizei oder so ähnlich

  1. Anonymous

    Das mit den Lücken bei der Nummerierungspflicht kannst du laut sagen. Als ich zuletzt bei der FSA in Berlin war, hatten die wenigsten Polizisten eine Dienstnummer an der Uniform. Teilweise trugen mehrere Polizisten dieselbe Nummer (Dafuq?) oder es waren an der selben Person mehrere verschiedene Nummern angebracht, sodass Zeugenaussagen, die sich auf den selben Polizisten beziehen, widersprüchlich sein können. Auch gab es Polizisten ohne Nummer.

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