Bayern Politik Pressemitteilung

Bayerntrojaner: Prüfgericht des bayerischen Datenschutzbeauftragten bestätigt Sicht der Piratenpartei

Der bayerische Beauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri, hat seinen Prüfbericht zur Quellen-TKÜ des Unternehmens DigiTask, den sogenannten Bayerntrojaner, veröffentlicht. [1] Der Tenor der Stellungnahme ist ähnlich dem, was der Bundesbeauftrage schon feststellte. Von “gravierenden Mängeln” und einer “mangelhaften” Software ist die Rede.

Weiter bemängelt Petri, dass die Überwachung unvollständig dokumentiert worden sei. Bei der schon gegebenen Dokumentation sei ersichtlich, dass die Software in mindestens 13 Fällen mehr Daten abgegraben habe, als es die richterliche Anordnung genehmigt hätte.

»Der bayerische Datenschutzbeauftragte ist zurückhaltend in seiner Wortwahl, trotzdem ist der ganze Prüfbericht eine gepfefferte Ohrfeige für den bayerischen Innenminister Herrmann, die Bayerische Staatsregierung und alle, die an der Entstehung dieser rechtswidrigen Software beteiligt waren«, stellt Aleks Lessmann, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Bayern, fest. »Herr Petri hat eindeutig festgestellt, dass die Software weit jenseits des legal erlaubten eingesetzt wurde. Was ist das für eine Regierung, die solch ein Handeln zulässt?«

»Diese Software ist fehlerhaft, rechtswidrig und gefährdet die Sicherheit der Rechner, auf denen sie installiert wurde«, so Stefan Körner, Vorsitzender im Landesverband Bayern und von Beruf Softwareentwickler. »Eigentlich sollten alle Beteiligten von ihren Positionen zurücktreten, allen voran Bayerns Innenminister. Doch passieren wird wie üblich nichts. Illegales Handeln wird bei uns nicht bestraft, wenn die Großkopferten es durchführen. Nicht ein Mal dann, wenn sie eindeutig verfassungswidrig handeln.«

»Der Datenschutzbeauftragte stellt fest, dass die gesamte Software seines Erachtens außerhalb der Legalität eingesetzt wurde«, fasst Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht in Freising den Prüfbericht zusammen. »Weder für die sogenannte Quellen-TKÜ noch für weitergehende Maßnahmen der Onlinedurchsuchung gibt es nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten eine ausreichende rechtliche Grundlage.«

Herr Stadler stellte im Namen der Piratenpartei Bayern und dem Regionalverband Südbayern der Humanistischen Union Strafanzeige gegen Innenminister Herrmann, den Präsidenten des bayerischen Landeskriminalamtes sowie gegen weitere beteiligte Personen wegen der behördlich eingesetzten Überwachungssoftware. [2]

Die Piratenpartei Bayern wird anhand des Prüfberichtes beraten, ob weitere rechtliche Schritte gegen die Beteiligten aufzunehmen sind.

Quellen: [1] http://www.datenschutz-bayern.de/Quellen-TKUE.html

[2] http://piratenpartei-bayern.de/2011/10/17/bayerntrojaner-strafanzeige-gegen-innenminister-herrmann/