Pressemitteilung

Bundesregierung scheut nicht den Verfassungsbruch

Bis zum 30. Juni dieses Jahres gab das Bundesverfassungsgericht der deutschen Regierung Zeit, um das verfassungswidrige Bundeswahlgesetz zu ersetzen. Diese Frist wird die Regierung allem Anschein nach verstreichen lassen.

Die neulichen Aussagen von Vertretern der Regierungsparteien, eine Reform dürfe nicht vorschnell durchgeführt werden, verwundern sehr angesichts der vielen Zeit, die das Bundesverfassungsgericht der Regierung gab – bereits Anfang 2009 wurde dieselbe Begründung von der damals regierenden schwarz-roten Koalition dazu verwendet, um eine Neufassung des Gesetzes vor der Bundestagswahl zu verhindern.

»Die Regierung war wieder Mal untätig. Das kann sie gut.«, kommentiert Aleks Lessmann, politischer Geschäftsführer der Piraten in Bayern die Situation, »Unsere Regierung läuft sehenden Auges in eine Verfassungskrise. Es scheint, als wolle diese Regierung das bisschen Bürgerbeteiligung auch noch abschaffen.«

»Die Lachnummer um das Bundeswahlgesetz zeugt von mangelndem Respekt gegenüber dem Bürger und gegenüber dem Bundesverfassungsgericht – für diese Regierung nicht das erste Mal! «, verdeutlicht Stefan Körner, Vorsitzender der Piratenpartei Bayern. »Diese Regierung entscheidet allem Anschein nach nur dann, wenn die Lobby hinter einem Gesetz groß genug ist oder die eigenen Interessen direkt tangiert werden.«

Dass es um das Thema Wahlgesetz geht, ist besonders besorgniserregend. Stefan Körner dazu: »Wahlgrundsätze gehören zu den wichtigsten Bausteinen einer Demokratie und dürfen keinesfalls politischen Machtspielchen oder taktischen Interessen einzelner Parteien zum Opfer fallen!«

1 Kommentar zu “Bundesregierung scheut nicht den Verfassungsbruch

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