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Das Recht auf Erinnerung

Vor einiger Zeit schrieb Andi Popp einen Artikel mit dem Titel „Das Recht auf Vergessen werden“. Dieser Artikel wurde als Blogartikel u. a. von der Piratenpartei Bayern veröffentlicht. Er griff dabei die Diskussion um den „digitalen Radiergummi“ auf. Es geht im Prinzip darum, dass Menschen im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung die Möglichkeiten erhalten sollen, unangenehme oder unerwünschte Inhalte löschen zu lassen: Es kann nicht sein, dass man Jahre oder Jahrzehnte später noch Nachteile oder ehrenrührige Situationen erleben muss, nur weil beispielsweise ein Foto, das einen auf einer ausschweifenden Party zeigt, weiterhin im Netz abrufbar ist.

Ursprünglich soll das „Recht auf Vergessenwerden“ auf den Rechts- und Politikwissenschaftler Viktor Mayer-Schönberger zurückgehen. Es soll jedoch auch in die EU-Datenschutzreform aufgenommen werden. (Quelle: Wikipedia).

Ich stimme mit Andi überein, dass bisherige Lösungsansätze nicht funktionieren. Die Idee eines digitalen Radiergummis – wie von einigen konservativen Politikern geäußert – ist und bleibt ein Märchen. Daran ändern auch halbgare Proxylösungen nichts, die von Professoren, welche auf Gefälligkeiten ihrer Ministerin hoffen,erstellt wurden.

Andi schlägt einen anderen Ansatz vor.

Ein vernünftiges Konzept muss daher darauf abzielen, den Menschen die Möglichkeiten zu geben, die Veröffentlichung sensibler Daten von vornherein zu verhindern.

Menschen sollten im Netz per se anonym sein. Es sollen nur mehr so viele Daten mit Personenbezug verwendet werden, wie gerade notwendig ist.

„Wenn man jedoch von vornherein anonym ist, dann sind Daten, die veröffentlicht oder von Unternehmen (legal!) verschachert werden, kein so großes Problem mehr. Der Schritt aus der Anonymität wäre jederzeit möglich, und vor allem könnte man eigenverantwortlich darüber entscheiden.“

Die Idee ist sexy. Und sie wäre sogar technisch umsetzbar. Sie ist, wie das digitale Radiergummi, ein interessantes Konzept für eine programmiertechnische Fingerübung.

Doch die Idee übersieht den wichtigsten Faktor: den Menschen. Oder genauer gesagt: die anderen.

Es geht nicht

Ich als Einzelner habe ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das ist nicht abzustreiten. Und es ist auch nicht verhandelbar. Aber dasselbe Recht steht auch anderen zu. Die wichtige Frage ist: Wo fängt „Selbstbestimmung“ konkret an?

Wenn andere Menschen mich sehen, merken sie sich möglicherweise mein Gesicht. Wenn wir uns unterhalten, dann eventuell meinen Namen, vielleicht auch mehr: Die Unterhaltung, Dinge, die man sich erzählt, die Kleidung, die Umstände, wo und wann man sich getroffen hat.

Selbst wenn ich mein Gesicht oder meine Augenpartie verdeckte, ja selbst wenn ich eine Burka tragen würde, um mich weitestgehend unkenntlich zu machen, es bleiben viele Informationen, welche von anderen Menschen gesehen, aufgefasst, interpretiert, verglichen, gewertet und gespeichert werden können.

All dies sind Informationen, die in einer bestimmten Form gespeichert werden: im Gedächtnis der beteiligten Personen.

Vieles, ja sogar das Meiste, das man zu Gesicht bekommt oder über andere Sinnesorgane aufnimmt, wird vom Gehirn automatisch und unbewusst bewertet und vergessen. Ob und welche Dinge vergessen werden, wird jedoch im Gehirn jedes Menschen selbst entschieden.

Als ich im Herbst 2012 auf dem bayerischen Landesparteitag war, wurde von einer Person auf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verwiesen. Sie bat darum, auf dieser öffentlichen Veranstaltung keine Fotos von ihr zu machen. Um sich darüber hinaus gegen Panoramaaufnahmen der (öffentlichen) Veranstaltung abzusichern, trug sie eine „Datenschutzbrille“.

Es handelt sich dabei um eine Brille, aus schwarzen, undurchsichtigen Glas in Form eines Rechtecks.

Durch die Brille und durch ihr Auftreten blieb sie mir deutlich in Erinnerung. Zwar habe ich mir ihren Namen nicht gemerkt, ich habe jedoch keinen Zweifel, dass viele, die schon länger dabei sind und diesen Text lesen, sofort den Namen der Person nennen könnten.

Ob man auf diese Weise seine eigene Anonymität fördert? Hier war das Gegenteil der Fall.

Das kann auch kein Fremder beeinflussen. Nur weil dieser jetzt wünscht, dass man ihn vergisst. Manche würden das ja gern wollen. Wenn man mit irgendwas ins Fettnäpfchen getreten ist. Als Bankräuber. Weil man Anwalt ist. Oder weil man jung ist und das Geld brauchte und deswegen für ein Boulevardblatt Skandalgeschichtchen besorgen und schreiben muss.

Gäbe es ein digitales Radiergummi, das auch auf das Gehirn von Menschen zugreifen könnte und dessen dazu notwendiger Schalter am Ende einer 100m-Bahn liegen würde, frage ich mich, wer schneller danach rennen würde? Journalisten oder Politiker? Oder Barbra Streisand?

Eingriff in den persönlichen Datenraum

Der Artikel von Andi Popp handelt nicht von Menschen. Stattdessen geht es um das Internet, Social Media Plattformen und andere Angebote. Es wird über Technik geredet.

Dabei wird vergessen, dass all diese Angebote mehr oder weniger nur technische Hilfsmittel sind, mit denen letztlich doch Menschen miteinander interagieren und kommunizieren. Kommunikation heißt auch hier im Internet immer, dass ein Sender Informationen abgibt. Empfänger – egal, ob Nutzer von Facebook, Twitter oder E-Mail – nehmen sie auf und verarbeiten sie entsprechend ihrer Filter, des eigenen Kontextes und ihrer eigenen Wünsche. Bereits durch die Filterung und Einordnung geschieht somit beim Empfänger eine Verarbeitung. Dies bedeutet, dass die empfangenen Daten nunmehr auch Teil des individuellen Datenraumes der jeweiligen Person sind.

Technisch kann ich zwar das Sendemedium (die Plattform oder das Netzwerk) beeinflussen, bei der speichernden Stelle wird es jedoch schwer. Hat man eine weitgehend geschlossene Plattform oder Community wie Facebook, kann dessen Betreiber versuchen, die dort abgelegten Daten zu löschen.

Doch damit löscht er nicht etwa nur die Daten der Person, die plötzlich anonym sein will. Wenn ein Empfänger die Daten zuvor bereits verarbeitet hat, dann greift der löschende Dienst auch in den individuellen, persönlichen Datenraum dieses Empfängers ein.

Das Klassenfoto

Machen wir dies einmal an einem alltäglichen Beispiel fest. Als ich 1992 mein Abitur machte, wurden von mir und meinen Schulkameraden Abschlussfotos gemacht. Natürlich noch analog. Und wir alle erhielten schöne Abzüge davon. Es gibt verschiedene Plattformen, auf denen man Jahre später wieder mit seinen damaligen Kameraden in Kontakt kommen kann. So zum Beispiel stayfriends.de. (Gibt es übrigens jemanden, der noch keine Mail von Oliver Thiel bekommen hat?)

Auf diesen Plattformen wird dann auch oft von einem der Ehemaligen das inzwischen digitalisierte Klassenfoto hochgeladen. Man kann dann noch selbst oder in Zusammenarbeit mit den anderen Schulkameraden die Personen auf dem Bild taggen.

Über 20 Jahre später ist das eine sehr nützliche Sache. Wenn man selbst nicht mehr alle Personen zuordnen kann, macht es halt jemand anderes. Das ist eine super Sache. Allein würde ich die Namen nie wieder zusammenbekommen. Und das Klassenfoto ist Teil meiner damaligen Erlebniswelt. Das Betrachten weckt alte Erinnerungen und Gefühle. Erst recht, wenn dann auch noch die Namen dazu angegeben sind.

Gehört damit dieses Bild nicht auch zu mir? Ist es, wenn nicht direkter Teil von mir, dann doch ein Schlüssel zu meinen persönlichen Lebenserfahrungen?

Ginge es nach Andi Popp, würde es diese Bilder gar nicht geben. Das Gebot der Datensparsamkeit wäre hier unerbittlich: Solche Bilder braucht man nicht, also werden sie auch nicht gemacht. Und wenn es sie gibt, darf man sie nicht hochladen. Man darf seine eigenen Lebenserfahrungen, zu der eben auch andere Menschen gehören, nicht teilen.

Ginge es nach der Idee, dass jeder nachträglich seine Daten und Bilder löschen lassen könnte, wäre dies nicht weniger fatal. Man stelle sich vor, was mit Klassenfotos passiert, wenn ein „digitales Radiergummi“ diese automatisch „korrigiert“:

Zwar wäre ich auf dem Foto vielleicht nicht selbst verpixelt, aber der mich umgebende „Kontext“ wäre es. Und damit wäre ich ebenfalls betroffen. Wie oben bereits erläutert, ist die durch das Foto festgehaltene Situation als Ganzes ein integraler Bestandteil meiner Lebenserfahrung. Ein Eingriff in dieses Bild, um einzelne oder alle anderen Personen zu pixeln, würde Einfluss auf meine eigene Gefühlswelt nehmen.

Ein einseitiger Eingriff durch andere, die sich Jahre später vielleicht entscheiden, pauschal alle ihre Datenspuren verpixeln zu lassen, würde ich daher als eine Beeinträchtigung meiner eigenen informationellen Selbstbestimmung auffassen.

Ähnliches gilt für fast alle Bilder, auf denen eine Gruppe von Menschen zu sehen ist.

Jeder der auf dem Bild abgebildeten Menschen hat ein Recht an dem Bild als Ganzes. Der Kontext, innerhalb dessen ein Bild aufgenommen wurde, ist immer Teil der Lebenserfahrung jeder einzelnen Person. Eine einzelne Person kann und darf aber nicht nachträglich versuchen, diese Lebenserfahrung durch ein Löschen oder ein Verschleiern zu beeinflussen.

Meines Erachtens wäre ein Löschen oder ein Zurückholen von einmal gesendeten Informationen nur in einem einzigen Sonderfall zulässig: Wenn noch kein Empfänger diese Information verarbeitet hat. Und dies schließt die automatische Verarbeitung und Filterung mit ein.

Worüber wir stattdessen reden sollten, ist die Art und Weise, wie wir mit Bildern umgehen. Wie man sie teilt und verbreitet.

Die Digitalisierung des Menschen und des Bewusstseins

Wir benutzen als Gedächtnis einen weichen, biologischen Datenträger von derzeit unspezifischer Leistungs- und Speicherkapazität, der teilweise unzuverlässige Zugriffsmöglichkeiten auf einmal gespeicherte Daten bietet. Ein schwabbliges Etwas mit beschränkter Haftung.

Viele Menschen, insbesondere im zunehmenden Alter, haben „Zugriffsprobleme“: „Verdammt, wie hieß der Typ da noch?!“ oder „Ich komme partout nicht auf den Begriff. Wie hieß das noch …?“

Die Lebenswirklichkeit ändert sich fortwährend. Dinge, die noch vor wenigen Jahren als undenkbar erschienen, haben sich längst etabliert. In Twitter fand ich vor kurzem folgenden treffenden Satz:

„Science-Fiction-Autoren müssen sich mit dem Schreiben beeilen. Ansonsten ist ihr Roman bei Fertigstellung nur noch eine Dokumentation.“

Bereits seit mehreren Jahren wird an Mensch-Maschine-Schnittstellen geforscht. Verschiedene Prototypen werden erprobt. Und dies nicht nur von einigen Nerds, die sich selbst als Cyborgs oder Bodyhacker bezeichnen.

Die Schnittstellen betreffen dabei nicht allein die Verbesserung der Sensorik oder den Ersatz von verletzten oder zerstörten Körperteilen. Die Forschung will auch Mittel und Wege finden, die menschliche Gedächtnisleistung zu verbessern.

Vor kurzem veröffentlichte die Duke-Universität in Durham im US-Bundesstaat North Carolina eine Forschungsarbeit, nach der es erstmalig gelungen sei, eine Gehirn-zu-Gehirn-Schnittstelle zu schaffen.

Unabhängig davon werden auch an verschiedenen anderen Forschungseinrichtungen Experimente mit neuronalen Prothesen gemacht, die Funktionen ausgefallener Hirnregionen ersetzen sollen.

Keine Utopie, sondern nahe Realität sind Datenbrillen.

Nachdem Google im vergangenen Herbst das Projekt Glass vorgestellt und dabei nicht nur eine weitere von bereits vielen Modellstudien gezeigt hatte, sondern ein anfassbares und weitgehend fertiges Produkt, ist die Branche in Bewegung.

Bild: Google Glass Prototyp
Bild: Google Glass Prototyp

Waren es vorher nur Spezialgeräte wie Oculus Rift oder die Cinemizer OLED, die nur dazu dienten, Grafiken, Spiele oder Filme anzuzeigen, hat Google bereits bekannte und etablierte Hardware zu einem formschönen Head-Mounted Display kombiniert. Ganz ähnlich wie Apple es vor einigen Jahren getan hat, als es das iPhone auf den Markt brachte.

Um den Zug zu dem entstehenden Markt nicht zu verpassen, sind einige namhafte Unternehmen dabei, eigene Datenbrillen zu entwickeln oder ihre bisherigen Konzepte anzupassen. So hat unter anderem Sony vor kurzem einen eigenen Patentantrag für einen Datenbrille eingereicht.

Durch Datenbrillen einerseits und Mensch-Maschine-Interfaces andererseits werden die gesellschaftlichen Normen verändert. Mit der Verbreitung der Smartphones haben wir uns bereits daran gewöhnt, dass überall und jederzeit fotografiert werden kann. Und dass Menschen ihre aktuellen Erlebnisse, ob banal oder sensationell, jederzeit kommentieren und weltweit publizieren können.

Was wird passieren, wenn die Datenbrillen kommen?

Die eingangs erwähnten „Zugriffsprobleme“ auf den vergessenen Namen eines Gegenübers sind für sich genommen schon ein Anreiz für die Datenbrille. Eine einfache Funktion, welche die Brille interessant und attraktiv macht für jeden. Wer kann schon dieser Verlockung widerstehen?

Festzuhalten bleibt jedoch eines: All diese Entwicklungen sind nur Hilfsmittel. Hinter der Optik, hinter dem Apparat ist und bleibt ein Mensch. All diese Hilfsmittel helfen nur dabei, das zu tun, was das Gehirn ohnehin leisten könnte: Sich genau an jede Einzelheit zu erinnern.

Es darf nicht sein

Diese beiden Entwicklungen – Gehirnschnittstellen und Datenbrillen – legen Grundlagen, die in der Diskussion über Datenschutz eine wichtige Rolle spielen.

Konzepte zur Datenverhinderung oder die fixe Idee eines (gesetzlich durchgesetzten) digitalen Radiergummis werden auch Einfluss auf die anstehenden Entwicklungen haben. Die bisherige Trennung zwischen Daten, die auf einem digitalen Gadget gespeichert sind und Daten, die Teil unseres Gehirns und unserer Erlebniswelt sind, wird zunehmend aufgehoben.

Wenn im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung einer Person in den persönlichen Datenraum einer anderen Person eingegriffen wird, ist dies nicht tolerierbar. Erst recht nicht, wenn nicht mehr getrennt werden kann, wo Mensch beginnt und wo Maschine aufhört.

Selbst wenn wir die Utopie der Mensch-Maschine-Schnittstellen vernachlässigen: Schon jetzt haben wir die oben beispielhaft angegebene Situation um die Bilder aus der Jugend. Mit welchem Recht will jemand darauf beharren, dass ich mein Gedächtnis nicht mehr auffrischen darf, indem ich andere zu Rate ziehe und um das Taggen alter Bilder bitte? Mit welchem Recht werden Menschen, die ein schlechteres Erinnerungsvermögen haben als andere, daran gehindert, dieses zu verbessern?

Ich will mich erinnern! Will daran zurückdenken können, was war. Und will dieses mit anderen teilen. Mein Leben, meine Erfahrungen, meine Bilder. Ich will ein Recht auf meine Erinnerung.

Auch dann, wenn die Menschen, an die ich mich erinnere, dies nicht wollen und stattdessen ein „Recht auf Vergessen“ fordern.

Legen wir nun allerdings die Grundlagen für ein restriktives Datenschutzregime, welches die Manipulation von Dritten auf durch technische Hilfsmittel erlangte Daten zulässt, bedeutet dies genau das: den Eingriff in das Erinnern, Denken und Erleben von Menschen. Heute noch wenig und überschaubar. In der Zukunft jedoch, wenn Mensch-Maschine-Schnittstellen real geworden sind, fatal und mit unabsehbaren Konsequenzen.

Wir müssen diskutieren

Meines Erachtens müssen wir weg von den Ideen, die auf Datenverhinderung, Datenmodifikation oder auf Verbote setzen. In einer Welt, in der sich jeder plötzlich alles ganz genau merken kann und das Gehirn nichts mehr vergisst, greifen Konzepte, die lediglich den Verbots- oder den Einsatzrahmen technischer Hilfsmittel betreffen, nicht mehr. Es geht um das, was Menschen mit Informationen anfangen. Nicht darum, auf welche Weise sie diese erlangen.

Daher brauchen wir eine geänderte Sicht darauf, wo persönliche und private Daten beginnen und enden.

Möglicherweise wird Google Glass ähnlich wie Google Streetmap ein Testballon, gegen den es Widerstände gibt. Doch nachdem Google Streetmap den Weg bereitet hat, fanden dieselben Angebote bei Microsoft Bing und anderen Anbietern ein fruchtbares Feld. Die Menschen hatten sich daran gewöhnt und mit den Füßen abgestimmt. Allen Bedenkenträgern zum Trotz.

Ähnliches wird mit Google Glass passieren: Die Menschen werden mit den Füßen abstimmen. Wenn es cool ist, wird es gekauft. Die ersten Nutzer werden als verrückte Spinner abgetan, als Exoten oder als Feinde der Privatsphäre. Die nächste Generation der Nutzer, vielleicht nur zwei Jahre später, wird drauf pfeifen und die verschiedenen Produkte selbstverständlich nutzen.

Die Piraten beschäftigen uns mit den modernen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts. Daher liegt es ganz besonders an uns, diese Diskussion zu führen. Wenn wir jetzt nicht damit beginnen, wird die Entscheidung eben mit den Füßen getroffen. Vielleicht wird das ohnehin geschehen.

Doch jetzt haben wir noch die Chance, uns darauf vorzubereiten und diese Themen zu diskutieren.

Morgen wird es zu spät sein.

Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Wolfgang Wiese geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.

1 Kommentar zu “Das Recht auf Erinnerung

  1. Karin von Wangenheim

    Ein Messer
    ist nicht gut oder schlecht.
    Nur ich entscheide ob ich –
    Brot damit schneide,
    ein Kunstwerk schnitze,
    oder einen Menschen damit umbringe.
    — Dafür brauche ich Bildung… !

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