Pressemitteilung

Kirchenfinanzierung auf den Prüfstand

Der Bayerische Landtag hat heute über einen Gesetzentwurf beraten, nach dem die Gehälter der Kirchenbediensteten in Zukunft direkt von der Kirche ausgezahlt werden und der Staat einen Pauschalbetrag zur Tilgung der Kosten an die Kirchengemeinschaften zahlt.

Die Regelung geht übrigens aus einer zweihundert Jahre alten Vereinbarung zu Ersatzzahlungen hervor, die für Verluste an Eigentum, sowie die gemeinnützige Arbeit der Kirchen geleistet werden soll. Sie trifft im Artikel 138 des Grundgesetzes auf die Forderung nach einer Ablösung durch eine Landesgesetzgebung, die bis heute nicht umgesetzt wurde.

Dazu hält Stefan Körner, Vorsitzender der Piratenpartei Bayern fest:

Diese Neuregelung verschleiert nur, dass trotz der gesetzlich verankerten Trennung von Kirche und Staat jährlich mit vielen Millionen Euro die Gehälter der kirchlichen Würdenträger, unabhängig von der Kirchensteuer, bezahlt werden. Allein 2009 hat Bayern 86 Millionen Euro an die katholische und die evangelische Kirche überwiesen. Der Vertrag, der diese Zuschüsse regelt, stammt aus dem Jahr 1924! Da darf man langsam einmal an eine zeitgemäße Neuregelung denken, anstatt nur zu regeln, aus welchen Töpfen das Steuergeld in Zukunft an die Kirchen ausgezahlt wird! Es ist schon ein Unding, dass die Finanzämter für die Kirchen die Kirchensteuer einziehen und dann fließen noch zusätzliche staatliche Mittel in Richtung der beiden größten Glaubensgemeinschaften, die auch von Leuten aufgebracht werden, die mit keiner der beiden Konfessionen verbunden sind.

Der politische Geschäftsführer Bruno Kramm ergänzt:

Die möglichen Einsparungen von 1,9 Millionen EUR sind angesichts der Gesamtkosten von fast einer halben Milliarde und staatlich verordneter Einsparungen in sozialen Bereichen ein Geschenk an das „hohe“ C der Unionsparteien. Darüber hinaus gilt es, die gemeinnützige Arbeit der Kirchen stärker hinsichtlich ihrer konfessioneller Ausrichtung zu überprüfen, denn staatliche Leistungen und Zuschüsse an die Kirche und ihre Wohlfahrtsorganisationen müssen allen Bürgern, unabhängig vom individuellen Glauben im Bedürfnisfall zustehen.

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