Kommentar Politik

Glücksspielstaatsvertrag

CC BY 2.0 Images_of_Money (Flickr) / taxbrackets.org

 

Gestern fand die erste Lesung im bayerischen Landtag zum “Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland” statt. Dieser Staatsvertrag hat dabei eine traurige Geschichte: Er enthielt in der ersten Version Netzsperren. Diese Version wurde damals unter anderem auch von uns Piraten geleaked. Der schnell aufkommende Druck der digitalen Öffentlichkeit ließ die Netzsperren dann auch schnell wieder verschwinden und der Staatsvertrag wurde wieder vergessen.

Dabei geht es um etwas Wesentliches: Wie geht man mit der Glücksspielsucht um? Ist es nötig, dass der Staat hier ein Monopol hält? Die bayerische Staatsregierung und 14 weitere Landesregierungen wollen am Lotto Monopol festhalten, die Öffnungen bei den Sportwetten sind reine Placebos – so soll Online-Poker weiterhin nicht möglich sein. Offiziell um die Glücksspielsucht zu bekämpfen. Aber es ist ein offenes Geheimnis, dass es eigentlich nur darum geht, die Einnahmen zu schützen, schließlich beträgt die Gewinnausschüttungsquote beim Lotto nur 50% – das heißt knapp die Hälfte der Umsätze fließen mehr oder weniger direkt in die Länderhaushalte. Zeitgemäß ist der Staatsvertrag dabei in Zeiten des Internets nicht mehr: Wer wirklich glücksspielsüchtig ist, spielt einfach online im Ausland – höchstwahrscheinlich bei dubiosen Anbietern. Ein legaler Online-Markt soll in Deutschland nach dem Willen der Länder offensichtlich nicht entstehen – obwohl man hier durch Kontrollen und Steuereinnahmen die Chance hätte, wenigstens wirklich aktiv etwas gegen Spielsucht zu unternehmen oder zumindest die Folgen abzumildern. Einzig Schleswig-Holstein – ebenfalls von Schwarz-Gelb regiert – scherte aus.

Dabei ist anzunehmen, dass die EU das Vertragswerk sowieso wieder kippt. Einerseits dürfte es den Vorgaben der EU immer noch nicht genügen. Und selbst wenn, hat die EU ziemlich deutlich gemacht, dass Einschränkungen, wenn schon vorhanden, zumindest in ganz Deutschland einheitlich sein müssten. Da aber Schleswig-Holstein ausgeschwenkt ist, ist diese Vorgabe so auf keinen Fall zu halten. Die EU-Kommission verlangt ebenfalls einen Nachweis, warum gerade Casinospiele – darunter fällt auch Poker – so suchtgefährdend sein sollen, dass hier ein Verbot angemessen ist. Wenn man bedenkt, dass Sportwetten erlaubt sind, dürfte das ein schweres Unterfangen werden.

Und so geht die Ratifizierung eines weiteren, in Teilen unsinnigen, Staatsvertrages seinen Gang damit das Katz-und-Maus-Spiel um die Lottoeinnahmen mit der EU-Kommission noch eine Runde weiter getrieben werden kann. Vordergründig wird der Kampf gegen die Glücksspielsucht als Grund genannt. Wobei man diese aber eher befeuert als dämpft, da man das Glücksspiel komplett in die Illegalität treibt und so die Spieler nicht schützen kann.

Das nennen sie dann Kontinuität und professionelle Politik – ich nenne das Flickwerk und Placebopolitik. Einmal mit Profis.

Danke an Ben für die Hilfe beim Ausarbeiten.