Schaar befürwortet Vorratsdatenspeicherung bei T-Com (2007/03/13)
Peter Schaar, seines Zeichens Bundesdatenschutzbeauftragter der BRD, sorgt derzeit bei Verbraucherschützern für ungläubiges Kopfschütteln. Die Vorratsdatenspeicherung bei der T-Com, so findet er, sei „gesetzeskonform und datenschutzverträglich“ und „zur Missbrauchseingrenzung“ und zum Schutz „gegen unerlaubte Zugriffe beziehungsweise äußere Angriffe“ statthaft. Sieben Tage über das Ende der Verbindung hinaus sollen IP-Adressen von Kunden der Firma T-Com gespeichert werden.