Der Zerstrittenheitsmythos der Piraten hält sich ja recht hartnäckig, und sicher sind wir aus gutem Grund streitbar. Politik dreht sich häufig um sehr emotionale Themen, was mitunter zu heftigen Reaktionen führen kann. Dass im politischen Wettbewerb auch nicht alles eitel Sonnenschein ist, merkt man dann, wenn sich die Parteibasis oder niedere Amtsträger in persönlichen Gesprächen fürchterlich aufregen. Dank fehlender Transparenz dringt davon kaum etwas an die Öffentlichkeit. Denn bei offenem Widerspruch wäre manche Parteikarriere schon beendet, bevor sie richtig begonnen hat. Dabei sind – auch kontroverse – Diskussionen und Widersprüche innerhalb einer Partei wichtig, um den eigenen Standpunkt auszuloten. Sowohl für das Individuum als auch für die Partei selbst.
Es ist schon eine Weile her, da war die CSU stinkeböse, dass die CDU ihre internen Kritiker des Betreuungsgeldes nicht schärfer in die Schranken wies. Ein derart offen geforderter Maulkorb für innerparteilich Andersdenkende ist unter piratischen Umständen kaum vorstellbar. Piraten lassen sich nicht den Mund verbieten, und das ist auch einer der wesentlichen Charakterunterschiede zwischen Piraten und dem herkömmlichen Politikbetrieb.
In einer Diskussion zum Thema sagte jemand zu mir, dass die Piraten nicht um den Fraktionszwang herumkommen würden und dass es den Grünen damals genauso ergangen sei. Ich sehe das anders.
Wenn die Piraten so etwas wie einen ideologischen „Überbau“ haben, dann ist es die Freiheit und Selbstbestimmtheit des Individuums. Allein aus diesem Grund würde ein Fraktionszwang einen fundamentalen Widerspruch zu piratischen Auffassungen darstellen. Zudem sind die Piraten jenseits der gemeinsamen Positionen zu heterogen, um sich einem solchen Zwang zu beugen. Weiterhin setzt ein Fraktionszwang eine Top-Down-Organisation voraus, die ebenfalls einen eklatanten Widerspruch zu piratischen Idealen und politischer Teilhabe darstellt. Ganz abgesehen davon, dass ein formeller Fraktionszwang in Deutschland sogar verfassungswidrig wäre. Der Abgeordnete ist tatsächlich nur seinem Gewissen verpflichtet. Er gehört idealerweise einer Partei an, in deren Wertekanon er seine politische Heimat gefunden hat. Das darf aber nicht bedeuten, dass er seine eigene Meinung beim Betreten des Parlaments bei der Fraktion abgeben muss. Die Fraktion darf kein Meinungsknast sein.
In die Parlamente muss, nach meiner Auffassung, wieder Überzeugungsarbeit einkehren. Wenn aber innerhalb der etablierten politischen Lager aufgrund eines Dekrets von oben niemand auch innerhalb der eigenen Partei mehr überzeugt werden muss, weil der einzelne Abgeordnete ohnehin nicht die Wahl hat, kann man sich das Finden belastbarer Argumente für Gesetzesvorhaben auch sparen. Ein Hinterfragen von Positionen, eine sachbezogene inhaltliche Prüfung findet auf dieser Basis kaum statt. Löst die im neuen Gesetz vorgeschlagene Lösung überhaupt das Problem? Die einen sind pflichtschuldigst dafür, die anderen dagegen. Die eigentliche Abstimmung gerät unter solchen Voraussetzungen zur Farce. Und unter anderem gegen diese Auswüchse des Parlamentarismus sind die Piraten angetreten. Die Zeiten kalkulierbarer lobbygetriebener Mehrheiten, die auf Kosten von Überzeugungsarbeit und eines gesellschaftlich und politisch erarbeiteten Konsens gehen, müssen irgendwann vorbei sein. Ja, dies ist anstrengender als Durchwinken. Und das muss auch so sein.
Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Nicole Britz geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.


5 Kommentare zu “Meinungsfreiheit auch für Abgeordnete!”