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Meinungsfreiheit auch für Abgeordnete!

Fraktionszwang als Meinungsknast?

Der Zerstrittenheitsmythos der Piraten hält sich ja recht hartnäckig, und sicher sind wir aus gutem Grund streitbar. Politik dreht sich häufig um sehr emotionale Themen, was mitunter zu heftigen Reaktionen führen kann. Dass im politischen Wettbewerb auch nicht alles eitel Sonnenschein ist, merkt man dann, wenn sich die Parteibasis oder niedere Amtsträger in persönlichen Gesprächen fürchterlich aufregen. Dank fehlender Transparenz dringt davon kaum etwas an die Öffentlichkeit. Denn bei offenem Widerspruch wäre manche Parteikarriere schon beendet, bevor sie richtig begonnen hat. Dabei sind – auch kontroverse – Diskussionen und Widersprüche innerhalb einer Partei wichtig, um den eigenen Standpunkt auszuloten. Sowohl für das Individuum als auch für die Partei selbst.

Es ist schon eine Weile her, da war die CSU stinkeböse, dass die CDU ihre internen Kritiker des Betreuungsgeldes nicht schärfer in die Schranken wies. Ein derart offen geforderter Maulkorb für innerparteilich Andersdenkende ist unter piratischen Umständen kaum vorstellbar. Piraten lassen sich nicht den Mund verbieten, und das ist auch einer der wesentlichen Charakterunterschiede zwischen Piraten und dem herkömmlichen Politikbetrieb.

In einer Diskussion zum Thema sagte jemand zu mir, dass die Piraten nicht um den Fraktionszwang herumkommen würden und dass es den Grünen damals genauso ergangen sei. Ich sehe das anders.

Wenn die Piraten so etwas wie einen ideologischen „Überbau“ haben, dann ist es die Freiheit und Selbstbestimmtheit des Individuums. Allein aus diesem Grund würde ein Fraktionszwang einen fundamentalen Widerspruch zu piratischen Auffassungen darstellen. Zudem sind die Piraten jenseits der gemeinsamen Positionen zu heterogen, um sich einem solchen Zwang zu beugen. Weiterhin setzt ein Fraktionszwang eine Top-Down-Organisation voraus, die ebenfalls einen eklatanten Widerspruch zu piratischen Idealen und politischer Teilhabe darstellt. Ganz abgesehen davon, dass ein formeller Fraktionszwang in Deutschland sogar verfassungswidrig wäre. Der Abgeordnete ist tatsächlich nur seinem Gewissen verpflichtet. Er gehört idealerweise einer Partei an, in deren Wertekanon er seine politische Heimat gefunden hat. Das darf aber nicht bedeuten, dass er seine eigene Meinung beim Betreten des Parlaments bei der Fraktion abgeben muss. Die Fraktion darf kein Meinungsknast sein.

In die Parlamente muss, nach meiner Auffassung, wieder Überzeugungsarbeit einkehren. Wenn aber innerhalb der etablierten politischen Lager aufgrund eines Dekrets von oben niemand auch innerhalb der eigenen Partei mehr überzeugt werden muss, weil der einzelne Abgeordnete ohnehin nicht die Wahl hat, kann man sich das Finden belastbarer Argumente für Gesetzesvorhaben auch sparen. Ein Hinterfragen von Positionen, eine sachbezogene inhaltliche Prüfung findet auf dieser Basis kaum statt. Löst die im neuen Gesetz vorgeschlagene Lösung überhaupt das Problem? Die einen sind pflichtschuldigst dafür, die anderen dagegen. Die eigentliche Abstimmung gerät unter solchen Voraussetzungen zur Farce. Und unter anderem gegen diese Auswüchse des Parlamentarismus sind die Piraten angetreten. Die Zeiten kalkulierbarer lobbygetriebener Mehrheiten, die auf Kosten von Überzeugungsarbeit und eines gesellschaftlich und politisch erarbeiteten Konsens gehen, müssen irgendwann vorbei sein. Ja, dies ist anstrengender als Durchwinken. Und das muss auch so sein.

Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Nicole Britz geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.

5 Kommentare zu “Meinungsfreiheit auch für Abgeordnete!

  1. Eigentlich (!) sollte das überhaupt kein Thema sein: laut Art. 38 GG sind die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.

    Da das im herkömmlichen Politikbetrieb offenbar so dermaßen überhaupt keine Rolle mehr spielt (und daß es so ist, sieht man ja an dem letztens hochgekommenen FDP-Dilemma, wo neben dem Fraktionszwang auch noch die Koalitionsdisziplin mit hineinfunkt), wird es höchste Zeit, daß es wieder in die Öffentlichkeit gerückt wird.

  2. Deine Überzeugung finde ich ehrenwert und teil sie durchaus, die Realität sieht zumindest in der Piratenfraktion in NRW hässlicherweise ganz anders aus. Von selber denken oder gar Gewissensentscheidung keine Spur, nur mal beispielhaft: http://birgit-rydlewski.de/2012/11/27/nichtraucherschutzgesetz-2/ (Kommentare beachten)

  3. Christian

    Man muss da stark unterscheiden. Der Fraktionszwang ist oftmals der Zwang nach einem Vertrag abzustimmen, der nach der Wahl geschlossen wurde und oftmal Inhalte und Forderungen hat, die dem Wahl- und Parteiprogramm der jeweiligen Parteien bzw. deren Versprechungen entgegen stehen. Das ist dann Betrug am Wähler und sollte verboten werden.

    Andrerseits sind gewählte Abgeordnete, die aufgrund ihres Gewissens gegen das Wahl/Parteiprogramm entscheiden ebenfalls betrug am Wähler, da sie den Auftrag ihrer Wähler nicht erfüllen. Man will ja mit den Piraten im besonderen Themen kaufen und keine Köpfe.

  4. Was bedeutet das denn für die Basisdemokratie bei den Piraten?
    Jeder darf alles abnicken, für die Piraten denen der Wähler das Ruder in die Hand gibt ist das aber unerheblich?

  5. Christian

    Das Problem liegt im System. Die einzelnen Abgeordneten sind extrem von der jeweiligen Partei(spitze) abhängig. Wenn daher ein Abgeordneter tatsächlich einmal im Sinne seines Gewissens mehrere Entscheidungen der Parteispitze nicht unterstützt, wird er eben bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt (als Direktkandidat) bzw. bekommt einen aussichtslosen Listenplatz.
    Dummerweise gibt es in der laufenden, „archaischen“ Wahlkampforganisation leider keine Alternative zu den Parteien. Eine Person allein könnte sich zwar als Direktkandidat aufstellen lassen, könnte aber die Wahlkampfphase niemals alleine bewerkstelligen (zumindest nicht erfolgreich).
    In dieses Dilemma werden auch die Piraten früher oder später fallen. Es wird von einer Partei erwartet, ein „Programm“ zu haben. Die Bürger wählen dann die Partei, deren Programm am besten zu ihren Vorstellungen passt (im Idealfall). Was aber, wie der andere Christian bereits angemerkt hat, wenn die dann tatsächlich entsandten Abgeordneten eine Meinung haben, die sich von der „Parteilinie“ unterscheidet? Ist das dann einfach nur das Befolgen der Gewissensfreiheit oder sind das gebrochene Wahlversprechen?
    Ich denke bereits seit Jahren über dieses Dilemma nach, aber leider habe ich bisher keine realistische Lösung gefunden. Auch wenn die Piraten im Augenblick noch die Partei sind, bei denen sich die Mitglieder am freiesten verhalten „dürfen“, so sind sie leider (gezwungenermaßen) immer noch eine Partei mit allen Vor- und Nachteilen.

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