Bayern

Vorerst kein „Klimaschutz“ in der Bayerischen Verfassung

Die Grünen und die SPD verhindern, dass das „Klima“ als Schutzgut in die Bayerische Verfassung aufgenommen wird. Das klingt erst mal ungewohnt und deshalb um so mehr einen genaueren Blick wert.

In der Sitzung des Bayerischen Landtags am 26.02.2019 wurde über einen Gesetzentwurf von CSU und Freie Wähle abgestimmt. In diesem geht es darum, den Klimaschutz in die Bayerischen Verfassung aufzunehmen. Konkret hätte in Art. 141 Abs. 1 zu der bestehenden Liste der Schutzgüter Boden, Wasser und Luft nun auch das Klima ergänzt werden sollen.

Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt

Die 57 Abgeordneten der Grünen und der SPD enthielten sich bei der Abstimmung. 22 Abgeordnete der AfD stimmten gegen den Entwurf. Die übrigen 117 Ja-Stimmen reichten somit nicht zu der benötigten Zwei-Drittel-Mehrheit aus.

Mit der Annahme des Gesetzesentwurfs, wäre der nächste Schritt ein Volksentscheid gewesen, welcher bei Verfassungsänderungen vorgeschrieben ist. Diesen hätte die CSU gerne zusammen mit der Europawahl am 26. Mai durchgeführt. Daraus wird jedoch erst mal nichts.

Naturschutzverbände und die Opposition

Einige Naturschutzverbände in Bayern finden das aber gar nicht so schlimm. Martin Geilhufe vom BUND Naturschutz (BN) betonte, dass ein bayerisches Klimaschutzgesetz ein wichtigerer Schritt sei als diese Verfassungsänderung.

Helmut Beran vom Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) sagte, dass die Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung grundsätzlich zu begrüßen wäre, bemängelt aber die fehlenden konkreten Maßnahmen. Es gäbe viele Möglichkeiten die Klimaschutzziele zu erreichen, wenn es die Staatsregierung ernst meint.

Ähnliche Argumente gaben die Grünen und die SPD dafür an, warum sie sich bei der Abstimmung enthalten haben. Schließlich sei schon seit 1984, also nun schon seit 35 Jahren, der Naturschutz in der Verfassung festgeschrieben, dennoch erleben wir ein immenses Artensterben.

Dafür, Dagegen, Klamauk, …

So haben sich vier Lager gebildet:

Das Erste davon bilden CSU und die Freien Wähler. Sie werfen vor allem den Grünen vor, rein aus Prinzip dagegen gestimmt zu haben. Zusammen mit der SPD gönne man Söder den Erfolg nicht. Dabei wird die Abstimmung zur Amtszeitbegrenzung des Ministerpräsidenten auf zehn Jahre aus dem letzten Jahr als Beispiel angegeben. Die CSU geht sogar noch weiter und wirft den Grünen Verantwortungslosigkeit vor und dass sie sich mit der AfD auf eine Seite stellen.

Die zweite Gruppe bilden die Grüne und SPD. Sie werfen der CSU und den Freien Wählern vor, es nicht ernst zu meinen. Es fehlen die konkreten Maßnahmen und man hätte zumindest auf Eckpunkte gehofft. Da diese nicht kamen, konnte oder wollte man dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Als Drittes gibt es dann noch die FDP, die zwar dafür gestimmt hat, nun aber der CSU und den Freien Wählern vorwirft, im Vorfeld nicht genug auf die Opposition zugegangen zu sein. Außerdem sehen sie das Verhalten von CSU, Freie Wähler, den Grünen und der SPD als „politischen Klamauk von allen Seiten“.

Und dann gibt es noch die AfD, die wie gewohnt nichts von einem menschengemachten Klimawandel wissen will und Gegenmaßnahmen deshalb für überflüssig und falsch hält.

Standpunkt der PIRATEN

Den Klimaschutz in der Verfassung zu verankern, befürworten wir PIRATEN ausdrücklich und bedauern, dass diese Zankereien dies nun verhindert haben. Dass konkrete Maßnahmen fehlen und dringend formuliert werden müssen, steht außer Frage. Das Schutzgut „Klima“ in der Verfassung stehen zu haben, würde dem Thema aber mehr Gewicht verleihen. In politischen Debatten könnte man darauf verweisen und die Staatsregierung wäre verpflichtet danach zu handeln.

Wiedereinmal zeigt sich, dass die derzeitige Art von Koalition, wie wir sie in den aktuellen Regierungen immer wieder vorfinden, ein inhaltliches und themenorientiertes, politisches Arbeiten erschwert. Wir brauchen Expertenteams die parteiunabhängig solche Gesetzentwürfe erarbeiten. Solche Bündnisse entstehen immerhin außerhalb des Landtags zum Glück immer wieder. Das Volksbegehren zum Schutz der Artenvielfalt, welches das Erfolgreichste aller Zeiten in Bayern war, ist hierfür ein gutes Beispiel. Vielleicht gelingt dies auch beim Thema „Klimaschutz“. Uns PIRATEN liegt dieses Thema auch in Zukunft am Herzen und verfolgen es weiterhin.

Der Gesetzentwurf von CSU und Freie Wähler ist zwar fürs erste abgelehnt, die Grünen haben aber schon angekündigt, dass sie den Volksentscheid dazu gerne im Herbst, zusammen mit der Abstimmung zum Volksbegehren Artenvielfalt, sehen würden. Allerdings nur, wenn bis dahin wenigstens auf die Eckpunkte konkreter Maßnahmen definiert wurden. Ob dies geschieht bleibt abzuwarten.

0 Kommentare zu “Vorerst kein „Klimaschutz“ in der Bayerischen Verfassung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert