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Der Musikvertrieb und das Zitatrecht – eine Beziehung voller Missverständnisse

Der Musikvertrieb und das Zitatrecht – eine Beziehung voller Missverständnisse

Thomas Mayer, Direktkandidat für den Bundestag im Wahlkreis 218 München-Ost, hat einen Vortrag über das Urheberrecht gehalten. Das scheint für einige Musikvertriebsunternehmen schwer zu ertragen zu sein. Sie haben die Aufzeichnung des Vortrags auf Youtube sperren lassen, weil dort kurze Abschnitte von Musikstücken zitiert wurden.

Die zitierten und beanstandeten Musikstücke sind alle auch bei Youtube zu finden, kein einziges Stück wird in Gänze abgespielt. Aber warum wurden diese Stücke gewählt? Und sind die Ansprüche in jedem Fall gerechtfertigt oder nur konstruiert?

1. The Bently Boys – Down on Penny’s Farm
https://youtu.be/YMfWwwxFHeM
(Daraus die ersten ca. 30 Sekunden)

Das ist ein besonders interessanter Fall. Hier wird in der Auflistung von Youtube als Musiker Harry Smith genannt. Harry Smith hat die Anthology of American Folk Music zusammengestellt, die 1952 auf dem Label Folkways erschienen ist. Dabei wurden keine Rechte geklärt, weder mit den beteiligten Musikern, noch mit den Plattenfirmen, bei denen die Aufnahmen damals erschienen sind.

Die Aufnahme von The Bently Boys wurde 1929 auf Columbia Records veröffentlicht. Laut §85 UrhG erlischt das Recht der exklusiven Vervielfältigung von Tonträgern 70 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers, d.h. in diesem Fall ist es 1999 erloschen.

Über die Band The Bently Boys ist nichts weiteres bekannt, es ist aber klar, dass Harry Smith selbst nicht in der Band gespielt hat; aber selbst wenn dem so wäre, so wären auch die Leistungsschutzrechte als Musiker nicht mehr einklagbar, weil diese Rechte mit seinem Tod 1991 erloschen sind (§76 UrhG).

Die Rechte für diese Aufnahme macht eine Firma namens Live Nation Video Network geltend. Es handelt sich um einen Arm von Live Nation Entertainment, einem Konzertveranstalter, der auch ein eigenes Video-Portal betreibt. Wie diese Firma an die nicht mehr vorhandenen Rechte kommt und Harry Smith als Urheber des Lieds benennen kann, ist schleierhaft.

2. Bob Dylan – Hard Times in New York Town
https://youtu.be/k_lM_ePgwlM
(Daraus die ersten ca. 30 Sekunden)

Das Stück wurde gespielt, um nachzuweisen, wie Bob Dylan durch den Bootleg „The Anthology of American Folk Music“ beeinflusst ist. Es weist deutliche Parallelen zum Stück von The Bently Boys auf, man könnte sogar von einem Plagiat sprechen.

3. Erik B and Rakim – Paid in Full (7 Minutes of Madness Coldcut Remix)
https://youtu.be/IX9FXinBkbg

Daraus die ersten ca. 2 Minuten, in der außer dem Drum-Loop fast ausschließlich Samples anderer Stücke zu hören sind. Eine Liste aller Samples findet sich auf whosampled.com. Für diese Samples wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Rechte eingeholt.

4. 2 Live Crew – Pretty Woman
https://youtu.be/65GQ70Rf_8Y
(Daraus die erste Minute)

Mit dem Abspielen dieses Lieds wurde die Grundlage für die Besprechung des Gerichtsurteils Campbell v. Acuff-Rose Music, Inc. gelegt, das die Verwendung von Samples in diesem Lied der 2 Live Crew nach US-amerikanischen Copyright als Fair Use erlaubt.

5. Gilbert O’Sullivan – Alone Again (Naturally)
https://youtu.be/D_P-v1BVQn8
(Daraus die erste Minute)

Mit dem Abspielen dieses Lieds wurde die Grundlage für die Besprechung des Gerichtsurteils Grand Upright Music, Ltd v. Warner Bros. Records Inc. gelegt.

Fazit: Unserer Meinung nach handelt es sich um gerechtfertigtes Zitieren von Liedern, um die wesentlichen Punkte des Vortrags zu unterstreichen. Bei drei der von Youtube beanstandeten Lieder ist noch nicht einmal klar, ob die Forderung gerechtfertigt ist, im Fall von The Bently Boys sogar offensichtlich unbegründet.

Die Verwendung von Musik und Texten, um damit verbundene kulturelle, rechtliche oder sonstige Fragen zu besprechen muss möglich sein. Auch im Zeitalter von Suchmaschinen und automatischen Sperrem aufgrund von vermuteten Urheberrechtsverstößen.
Kompliment übrigens an Youtube, die Musiksuche funktioniert super. Man könnte sie allerdings für sinnvollere Dinge einsetzen.

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