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Für Einsteiger: Wie ist das mit der Gema und dem ganzen Rest?

© 2012 - Fabrice Lambert - Photographie

Dies ist ein FAQ, das nochmal die ganz grundsätzlichen Fragen zu Gema, Urheberrecht und solchen Dingen klären soll. Vor allem für Musiker, aber auch für alle anderen, die sich mit dem Thema noch nicht so gut auskennen.

Frage: Ab wann habe ich eigentlich das Urheberrecht an meinen eigenen Songs?
Antwort: Das Urheberrecht beginnt, sobald das Werk fertiggestellt ist. Es schadet also nicht, den Song entweder in Noten aufzuschreiben oder aufzunehmen und auf Youtube etc. zu veröffentlichen; Bedingung ist das jeweils nicht.

Frage: Muss ich als Musiker in die Gema eintreten?
Antwort: Nein. Die Gema und andere Verwertungsgesellschaften sind nur für Musikkomponisten und Texter da. Aber auch wenn du eigene Songs schreibst, aufnimmst und live spielst – die Gema lohnt sich für dich nur, wenn du regelmässig Tonträger in Auflagen von vielen Tausend Stück veröffentlichst oder regelmässig Airplay, also Radio und TV hast. In allen anderen Fällen sind deine Gema-Einnahmen geringer als der Mitgliedsbeitrag und du zahlst drauf.

Frage: Muss ich bei Konzerten wirklich diesen Gema-Bogen ausfüllen?
Antwort: Ja. Wenn du deine eigenen Songs spielst und nicht Gema-Mitglied bist, schreibst du das eben auch rein. In jedem Fall ist für den Bogen aber der Konzertveranstalter verantwortlich, nicht die Band.

Frage: Darf ich eigentlich mit meiner Band einfach so Songs von anderen nachspielen, oder muss ich dafür was bezahlen?
Antwort: Wenn du Songs anderer Leute live spielst, bekommen die ein bisschen was von der Gema-Gebühr, die der Veranstalter sowieso für diesen Abend bezahlt. Wenn du gecoverte Songs auf Tonträger veröffentlichst, musst du über die Gema Lizenzgebühren an den Originalkomponisten bezahlen. Wenn du deine Coverversion z.B. auf Youtube stellst, bekommst du auf keinen Fall irgendwelche Probleme, weil Youtube eine US-Firma ist. Dort ist die Gesetzeslage anders und der Komponist kann sich nur bei Youtube beschweren und das Video löschen lassen.

Frage: Darf ich Samples aus anderen Stücken in meine eigenen Tracks einbauen?
Antwort: Ja, aber nur so kurze Stücke, dass man nicht erkennt, wo sie herstammen. Natürlich machen das alle trotzdem, aber dann bist du in einer rechtlichen Grauzone und kannst vom Komponisten, seinem Label oder seiner Verwertungsgesellschaft verklagt werden.

Frage: Und wie ist das dann mit Mashups oder Remixes?
Antwort: Wenn du deine Bearbeitung in den USA veröffentlichst (via Youtube, Bandcamp etc.), gilt der DMCA (Digital Millennium Copyright Act), so eine Art Zusatz zum amerikanischen Urheberrecht (Copyright), wonach der eigentliche Rechteinhaber maximal verlangen kann, dass das Video entfernt wird. Auf Tonträger veröffentlichen darfst du das nur, wenn du die die Rechte geklärt, also bezahlt hast.

Frage: Was ist eigentlich diese „Gemavermutung“?
Antwort: Die Gema behauptet, dass im Zweifelsfall in jedem Konzert oder DJ-Abend Musik gespielt wird, die von ihr oder einer anderen (ausländischen) Verwertungsgesellschaft vertreten wird, so dass man in jedem Fall (auch bei Tonträgerveröffentlichungen) Gebühren an die Gema bezahlen müsse. Das ist natürlich eine steile Behauptung, aber die Gerichte entscheiden bisher immer zugunsten der Gema, so dass hier eine Umkehr der Beweislast vorliegt. Beispiel: Du veranstaltest ein Konzert mit deiner eigenen Band, ihr spielt eure eigenen Songs und seid nicht Mitglied der Gema oder einer anderen Verwertungsgesellschaft, die mit der Gema Vertretungsverträge hat – trotzdem müsst ihr, um nicht irgendwann eine Rechnung zu bekommen, das Konzert bei der Gema anmelden und in den Gema-Bogen reinschreiben, dass die gespielten Songs von dir sind und nicht von der Gema vertreten werden.

Frage: Und was ist die „C3S“?
Antwort: Das ist eine neue, unabhängige Verwertungsgesellschaft, die sich speziell um Musik kümmern wird, die unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wird. Die Gema nimmt nämlich gar keine CC-veröffentlichten Songs. Die Gründung der deutschen C3S ist auch deshalb wichtig, weil dann die „Gema-Vermutung“ nicht mehr funktioniert.

Frage: Darf man jetzt eigentlich Musik und Filme runterladen oder nicht?
Anwort: Das sind 2 Fragen, eine rechtliche und eine moralische. Rechtlich gesehen darf man alles runterladen, was nicht aus einer „offensichtlich rechtswidrigen Quelle“ stammt, so stehts im Urheberrechtsgesetz. Via Streaming darf man alles nutzen, also sind sogar kinox.to, movie4k.to und ähnliche Plattformen für den Benutzer legal. Für die Betreiber nicht. Der Upload von urheberrechtlich geschütztem Material (z.B. Songs anderer Leute) auf eine öffentlich zugängliche Webseite ist in jedem Fall verboten, das gilt auch für den technisch bedingten Upload bei Bittorrent-Programmen. Um rechtlich sicher zu gehen, muss man hier den Upload ausschalten; also leechen.
Moralisch gesehen ist das Herunterladen oder Streamen für Privatpersonen eigentlich kein Problem, weil dabei ja keine kommerzielle Nutzung stattfindet. Anbieter von Filesharing- oder Streaming-Plattformen sollten eigentlich etwas an die Urheber bezahlen, allerdings gibt es dafür bisher kein rechtliches Verfahren.

Letzte Frage: Und was sagt die Piratenpartei dazu?
Antwort: Die Piraten wollen, dass Urheber (Autoren, Komponisten etc) immer an der kommerziellen Nutzung ihrer Werke angemessen beteiligt werden, aber dass niemand für private Nutzung bestraft wird. So ähnlich wie bei den Creative-Commons-Lizenzen, und mit stärkeren Rechten für die Urheber gegenüber den Verwertern (den Labels, Verlagen etc). Kassetten aufnehmen und CDs brennen ist ja schliesslich auch legal – also sollten wir das mit dem Internet genau so machen.

Über den Autor: Ich bin Fritz, hatte mal 7 Jahre lang ne Band mit 2 Alben und über 120 Konzerten und dann nochmal 3 Jahre lang ne andre Band, und war 6 Jahre lang als Komponist Mitglied in der Gema. Ja, man kann da wieder austreten. Ich arbeite seit 1988 als Tontechniker (Live + Recording), hab sowohl professionell als auch zu meiner Unterhaltung seit 1990 für Fanzines, Magazine, Blogs und Webseiten geschrieben und berichte seit 2004 regelmässig über Urheberrechtsfragen und Musikrechte. Weil mich das Ergebnis meiner journalistischen Tätigkeit nicht zufriedenstellte, engagiere ich mich seit 2010 politisch in dieser Partei, wurde 2013 in ein Kommunalmandat gewählt und berate den Landesverband Bayern der Piratenpartei seit November 2014 als Beauftragter zu den oben gestellten Fragen.

Symbolbild: Rock-band-lead-guitarFabrice Lambert cc by sa
Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Fritz Effenberger geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.

14 Kommentare zu “Für Einsteiger: Wie ist das mit der Gema und dem ganzen Rest?

  1. „Moralisch gesehen ist das Herunterladen oder Streamen für Privatpersonen eigentlich kein Problem, weil dabei ja keine kommerzielle Nutzung stattfindet.“

    hm…das ist aber sehr naiv und natürlich SO überhaupt nicht korrekt.

    Wir Musiker wenden jede Menge Geld auf, damit dann genau diese PRIVATE Nutzung stattfinden kann. SIe kann also i.d.Regel genau deshalb nicht umsonst sein.

    Es ist deshalb also sehr wohl unmoralisch, ohne etwas zu bezahlen, Musik herunterzuladen und zu nutzen, es SEI DENN, der Künstler wollte das selber ausdrücklich genau so haben ( auch bei anderen Gütern führt das Kriterium ‚private Nutzung‘ ja nicht automatisch zu einem moralischen Recht auf Bezahlfreiheit ). Illegales Downloaden ist normalerweise ein moralisch unkorrektes Hintergehen desjenigen, der sich ja oft auch gar nicht dagegen wehren kann, weil ihm die Nutzung verheimlicht wird.

    Im Zweifelsfall – einfach den Künstler fragen. In Zeiten von Künstlerhomepages und email ist das ja kein Problem mehr. Sagt der Künstler dann – ‚Ja, gerne!‘, DANN ist es ‚moralisch kein Problem‘, sagt er ‚Nein, bitte kauf es irgendwo, damit ich meinen Aufwand irgendwie wieder reinbekomme und vielleicht auch davon leben kann‘, dann muss das natürlich respektiert werden. Wer sich darauf beschränkt, ausschließlich CC-Musik zu hören, der ist natürlich auf der sicheren Seite. Kann aber sein, dass ihm nach ner Zeit auffällt, dass es doch einen eklatanten Qualitätsunterschied gibt zwischen der meisten CC-Musik und dem, was ‚Profis‘ mit kommerziellem Background und entsprechenden Investitionen auf die Beine stellen.

    Die meisten Musiker, die den größten Teil ihrer Zeit mit Komposition oder Texten verbringen und deshalb daraus einen finanziellen Rückfluss brauchen, sind Mitglied in der GEMA ( oder einer der zahlreichen internationalen Schwestergesellschaften ) , weil diese gesetzlich verpflichtet ist, eine angemessene Vergütung für alle nutzungen sicherzustellen, und weil sie für den Endverbraucher unsichtbar und rechtssicher ist ( auf allen lizensierten Plattformen /Radios/Downloadportalen/Streamingservices ).

  2. „die Gema lohnt sich für dich nur, wenn du regelmässig Tonträger in Auflagen von vielen Tausend Stück veröffentlichst oder regelmässig Airplay, also Radio und TV hast. In allen anderen Fällen sind deine Gema-Einnahmen geringer als der Mitgliedsbeitrag und du zahlst drauf.“

    Auch das muss korrigiert werden, denn es ist schlichtweg falsch.

    Der GEMA-Mitgliedsbeitrag beträgt im Monat ca. 2 ( zwei ) Euro ( = 25,56 im Jahr ! ).

    Dieser Minibetrag kommt schon dann locker wieder rein, wenn man nur eine handvoll Auftritte mit eigenen Songs pro Jahr meldet. Durch das neue INKA-Verfahren, nach dem diese Auftritte inzwischen abgerechnet werden, werden die ‚kleinen‘ gegenüber den Großen bevorzugt. ( Mein eigenes Einkommen aus dieser Abrechnugsart hat sich seitdem ungefähr vervierfacht! ). Gerade für selbstaufführende Bands ist das eine hochinteressante Möglichkeit, die eigenen Liveauftritte wirtschaftlich ergiebiger zu machen.

    • es sind ziemlich genau zwei aufführungen im ganzen jahr (berechnungsbasis 2013, die zahlen für 2014 kommen im april) – zwei SONG-aufführungen wohlgemerkt, nicht zwei konzerte.

      es ist unfassbar, dass solcher uninformierter bullshit wie diese f.a.q. immer und immer wieder in die welt gepumpt wird. leute! bands brauchen jeden beschissenen cent und ihr piraten gebt hier falsche ratschläge die im schlimmsten fall vierstelligen schaden anrichten.

      • nochmal konkret dazu, was eine Band oder Soloperformer an Rücklauf aus seiner Investition von 25,56 Gema-Jahresbeitrag erwarten darf:

        Pro bei einem Konzert aufgeführtem Song ca 12,- ( ZWÖLF ) Euro. Wenn ein externer Verlag beteiligt ist ( manchmal sehr sinnvoll fürs Geschäftliche ) , dann sind es immer noch 8,- ( ACHT ) Euro pro aufgeführtem Song pro Konzert.

        Das bezieht sich auf die allerniedriegste Vergütungsstufe, und es kann auf bis zu 40,- Euro pro Song pro konzert ansteigen.

        Quintessenz:

        Eine Band oder ein Performer, der in einem Jahr 10 Auftritte macht, bei denen er je 10 eigene Songs spielt, kann mit ungefähr 1000,- Euro GEMA-Ausschüttung und reichlich Luft nach oben rechnen.

        Fritz, geh‘ in die Ecke und schäm‘ Dich – Du hast hier leider ziemlichen Unsinn verzapft !

        P.S.: und es ist in der Tat so, dass die Veranstalter diese Summe NICHT bezahlen, sondern dass sie durch einen Solidaritätsmechanismus innerhalb der GEMA möglich wird, bei dem die Großen für die Kleinen zahlen.

        Schon toll, oder?

  3. Hallo,

    wo sind denn meine beiden Kommentare geblieben?

    Wenn es sich um einen technischen Fehler handeln sollte, schicke ich gerne noch mal die screenshots mit dem Kommentar ‚wartet noch auf Moderation‘.

    Die Darstellungen von Fritz Effenberger sind ja leider unkorrekt. Soll ich die sachlichen Korrekturen noch mal kürzer zusammenfassen?

    besten Gruß

  4. Ah – jetzt sehe ich sie wieder.

    Wie gesagt, fände ich anständig von Euch, das zu veröffentlichen. Fehlinformation ist kein Weg!

  5. Hi Alex, du hast in manchen Punkten eine andere Meinung als ich. Völlig ok, ich bin ein grosser Freund von Meinungsfreiheit. Meinetwegen gehst du auch so weit, meinen Standpunkt als „falsch“ zu bezeichnen, nur weil du etwas anders siehst. Deswegen bleibe ich natürlich trotzdem bei meinen Positionen: Nein, die Privatkopie ist nicht unmoralisch, auch nicht die übers Internet, nicht zuletzt, weil seit Jahrzehnten beträchtliche Summen zugunsten der Urheber von Konsumenten aufgebracht werden (zB Pauschalabgabe auf Leermedien und kopierfähige Geräte). Und eine Gema-Mitgliedschaft lohnt sich nicht bereits, wenn eine tourende Indieband ihre Mitgliedsbeiträge wieder reinkriegt – dann nämlich haben die Veranstalter und damit letztlich wieder die Konsumenten das Vielfache dieses Betrags an die Gema bezahlt. Und man ist auch nicht deswegen Gema-Mitglied, weil das so super wäre, sondern weil die Gema Bisher ein Monopol hat. Bisher. Aber das kannst du alles auch anders sehen.

    • was ist mit den falschen tatsachenbehauptungen?

      leermedienentgelt vergütet die nutzung von leermedien, der schaden beim streaming ist der ausfall der vervielfältigungslizenz music-on-demand, der nicht durch die leermedienabgabe kompensiert wird.

      veranstalter von konzerten bezahlen einen bruchteil der ausgeschütteten tantiemen, da in der ausschüttung noch aufschläge aus dem recht der mechanischen wiedergabe drin sind, die unverteilbar sind und deswegen den konzerttantiemen zugeordnet werden. kleine indiebands bekommen hier einen großen bissen vom kuchen ab, den die topseller gebacken haben. wenn du dir die mühe gemacht hättest, mal den verteilungsplan zu lesen, statt hier ammenmärchen weiterzuverbreiten, dann wüsstest du das.

      was sollen diese ratschläge? ganz ernsthaft – was ist das ziel? bands mit fehlinformationen um wichtige einkommenssäulen zu bringen? denn das ist es,m was am ende passiert, wenn ein einsteiger die infos hier sucht und nicht bei leuten, die sich tatsächlich auskennen.

      • Lieber Mr,

        das Leermedienentgelt soll u.a. die berechtigte Privatkopie entschädigen.
        Ich weiß ja nicht welches Equipment du so einsetzt, aber für meinen Laptop, mein Handy, mein Pad meine Festplatte wurde die Abgabe entrichtet.
        Dieses Auftrennen nach digitaler und physischer Welt ist imho nicht zielführend.
        Dieser Logik nach ist die digitale Kopie auf einem physischen Datenträger auf dem Schulhof nicht zu beanstanden, wenn die Schüler am Nachmittag die gleiche Kopie mit Freunden über das Internet Teilen nicht mehr.
        Noch keiner Branche ist es länger gelungen, veraltete Geschäftsmodelle mithilfe von Barrieren zu verteidigen.

        • Lieber David,

          es ist einfach zu verstehen, dass ein privates Umfeld wie Schulhof, Freunde, Familie etc. und das unbeschränkte, weltweite Internets zwei grundverschiedene Sphären sind, so wie auch Dein Dorf, Deine Stadt, Dein Land, wo ja auch je nach Sphäre andere Regularien für Verkehr und Austausch gelten.

          Aber das wurde ja in den letzten Jahren schon sehr oft erklärt.

          Es gibt übrigens kein “Geschäftsmodell“, kein altes und kein neues ohne immanente Barrieren – denk mal drüber nach!

          • Hi Alex,

            genau das ist das „Problem“ der „Musikindustrie“. Erstens wollen sie nicht verstehen, dass eben diese Spähren durch das Internet und die Digitalisierung grundlegend geändert wurden.
            Dein letzter Absatz zeugt davon. Wer von immanenten Barrieren spricht hat keine Ahnung von der digitalen, vernetzten Welt im Internet.
            Mann muss die digitale Welt weder mögen noch verstehen, wenn man seine Produkte in der digital, vernetzten Welt aber verkaufen möchte muss man sich diesem Markt anpassen und nicht vom Gesetzgeber oder sonstwen fordern die Spielregeln zu ändern.

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