Ihr kennt das: Da hat man mal ein paar Jährchen nicht aufgeräumt und zack – Kunstschatz im Keller. Bei näherem Hinsehen allerdings entpuppt sich der schon vor über einem Jahr in München gefundene Bilderschatz als eine Last für die bayerischen Behörden; denn die Bilder haben Besitzer. Nur wen? Zuständige KunstexpertInnen gehen davon aus, dass es sich bei einem Großteil der Bilder um Raubkunst aus dem 3. Reich handelt oder um Kunstwerke, die von den Nazis als „entartet“ bezeichnet und aus Museen und Sammlungen entfernt wurden.
Was nun, was tun?
Die große Frage ist jetzt: Was tun mit diesem gigantischen Schatz? Wem gehören die Bilder, rein rechtlich? Dazu hat der Anwalt Peter Raue eine ziemlich gute Idee. Er möchte – ohne den konkreten Begriff zu kennen – das Konzept des Crowdsourcing verwenden, um die Bildern ihren rechtmäßigen BesitzerInnen zuzuordnen. Raue spricht gegenüber Deutschlandradio Kultur, von etablierten Plattformen für die Kunstsuche, wie beispielsweise die Lost Art Internet Database oder The Art Loss Register. Dort könnten Fotos der Kunstwerke veröffentlicht werden, um herauszufinden, wem diese Bilder einmal gehört haben könnten. Denn natürlich muss Raubkunst, wenn irgend möglich, wieder an die ursprünglichen Besitzer oder zumindest deren Erben zurückgegeben werden. Und dafür ist Crowdsourcing eine der besten Methoden überhaupt.
Dass die Bilder seit über einem Jahr in einem Behördendepot rumgammeln, ist verantwortungslos. Überdies zeugt es nicht von Respekt – weder gegenüber den Kunstwerken, noch ihren rechtmäßigen Besitzern. Und gerade in einem Bundesland wie Bayern, das viel auf seine Modernität und seinen Netzausbau hält, sollte man jetzt nicht länger zögern und schleunigst das Internet zur Recherche nutzen.
Symbolbild: Bundesarchiv – cc-by-sa
Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Tina Lorenz geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.
Ich nehme an, Sie meinen „Eigentümer“ und nicht „Besitzer“.
Wie verhält es sich denn mit der rechtlichen Situation in puncto Rückgabe?
Was sagt die Piratenpartei resp. die Autorin zu aktuell diskutierten Fragen der Verjährung, und, wäre es also notwendig, vor einer Rückgabe zunächst die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen?
http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/muenchner-kunstfund-flechtheim-erben-fordern-gesetz-rueckgabe-nazi-raubkunst-3228719.html
Welche Auswirkungen wären von einem solchen Gesetzesvorstoß für die Sammlungen öffentlicher Häuser zu erwarten?
Ich finde das Thema hochinteressant, bin mir jedoch kein Jurist und mir insofern bezüglich der tatsächlichen Rechslage unsicher. Hierzu würde ich mich über weitere Informationen freuen.