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Im Klingelbeutel klingelt Steuergeld

Vergoldetes Steuergeld.
Vergoldetes Steuergeld.

Obwohl Deutschland ein säkularer – also weltlicher – Staat ist, genießen die beiden großen christlichen Kirchen immer noch eine Sonderrolle. Eine Auswirkung davon ist, dass die Kirchensteuer eine Steuer ist und kein freiwilliger Beitrag der Kirchenmitglieder oder der Gläubigen und dass dieser Beitrag von den staatlichen Finanzämter eingezogen wird. Und die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Damit verzichtet der Staat auf eigene Steuern.

Aber es geht sogar noch weiter: Aufgrund von Verträgen, die vor 200 Jahren geschlossen wurden, zahlt der Staat bis heute die wesentlichen Kosten kirchlicher Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Kindergärten und sogar die Gehälter der Bischöfe und anderer Mitarbeiter.

Im Jahr 2009 flossen über 19 Milliarden Euro aus der Staatskasse in die Kirchenfinanzierung. Die beiden großen Kirchen brachten zusammen nur 10,5 Milliarden Euro auf. Das ergibt einen Anteil von 64% für den Staat bei der Finanzierung der Kirchen und kirchlicher Einrichtungen. Dieser Anteil mag für einzelne Institutionen unter kirchlicher Leitung sogar noch höher liegen.
Es ist schon befremdlich in der heutigen Zeit, dass die Finanzämter für die Kirchen die Kirchensteuer einziehen, und zusätzlich fließen noch erhebliche staatliche Mittel in Richtung der beiden größten Glaubensgemeinschaften, die auch von Leuten aufgebracht werden, die mit keiner der beiden Konfessionen verbunden sind.

Dieses Finanzierungsmodell wirkt umso befremdlicher in unserer Zeit, wenn man bedenkt, dass die Kirchen nicht nur hinsichtlich ihrer Finanzierung Sonderrechte genießen. Auch im Arbeitsrecht gelten Sonderregelungen für religöse Tendenzbetriebe. Das bedeutet, dass die Regelungen des Arbeitsrechts, denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber normalerweise unterworfen sind, hier nur eingeschränkt gelten.

Da zum Beispiel die katholische Kirche Homosexualität nicht mit ihren Moralauffassungen vereinbaren kann, darf sie aufgrund des speziellen Arbeitsrechts offen homosexuell lebende Mitarbeiter entlassen oder bereits bei der Einstellung diskriminieren. Auch eine Scheidung ist ein zulässiger Kündigungsgrund, da die katholische Kirche Scheidungen ablehnt und das Sakrament der Ehe als unauflöslich gilt.

Wir haben also mitten in Deutschland Betriebe, die sich zum größten Teil aus Steuermitteln finanzieren (also auch den Steuern von Geschiedenen und Homosexuellen, um bei diesem Beispiel zu bleiben), die aber legal diskriminieren dürfen. Und dies im Jahr 2013, sieben Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes, welches weltliche Arbeitgeber zu diskriminierungsfreiem Verhalten verpflichtet und Diskriminierten Rechtsmittel an die Hand gibt, sich dagegen zu wehren.

Man mag nun anführen. dass die Kirchen ja „viel Gutes tun“ in den von ihnen geführten Einrichtungen. Dem sei entgegen zu halten, dass sie das auch tun können, wenn sie sich allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen unterwerfen. Die Zeit ist reif, diese Sonderlocken endlich abzuschneiden. Wenn die Allgemeinheit die Kosten trägt, darf die Weltanschauung des Betreibers keine Rolle spielen. Wenn die Kirchen diese arbeitsrechtliche Sonderstellung weiter genießen wollen, sollten sie die Finanzierung dieser Betriebe selbst gewährleisten. Wir setzen uns daher dafür ein, dass staatlich geförderte kirchliche Einrichtungen (Altenheime, Krankenhäuser, Kitas, etc.), die mit der Wahrnehmung von gemeinnützigen Aufgaben betraut sind und sich auch vorwiegend über staatliche Mittel finanzieren, nur noch dann Geldmittel erhalten, wenn jeweils das allgemeine Arbeitsrecht Anwendung findet.

Aber die Kritik geht noch weiter. Was außer „das haben wir immer so gemacht“ rechtfertigt heute noch die Einziehung der Kirchensteuer durch die Finanzämter? Zwar wird hierfür eine Aufwandentschädigung erhoben, es ist jedoch unklar, ob diese kostendeckend ist. In den meisten anderen Ländern gibt es keine Kirchensteuer. Sie finanzieren sich aus Spenden und Dienstleistungen.
Solche Privilegien finanzieller und arbeitsrechtlicher Natur sind nicht mehr zeitgemäß. Die Abschaffung dieser Privilegien und eine grundlegende Reform der Kirchenfinanzierung muß von der Politik endlich angegangen werden. Dafür setzt sich die Piratenpartei ein.

Dieser Beitrag wurde von Nicole Britz für den Kaperbrief Bayern verfasst.

7 Kommentare zu “Im Klingelbeutel klingelt Steuergeld

  1. Im obigen Text versteckt sich – absichtlich oder unabsichtlich ein Fehler…

    Aber es geht sogar noch weiter: Aufgrund von Verträgen, die vor 200 Jahren geschlossen wurden, zahlt der Staat bis heute die wesentlichen Kosten kirchlicher Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Kindergärten und sogar die Gehälter der Bischöfe und anderer Mitarbeiter.

    Die gleichen Förderungen, die die Kirche für Kindergärten etc bekommt, bekommt auch jeder andere nichtstaatliche Träger…

    • Christian Steinle

      Ich stimm zu, die Kindergärten werden nicht aufgrund von Konkordaten oder ähnlichem finanziert. Allerdings finde es nicht weniger zu kritisieren, dass öffentliche Gelder aufgewandt werden um Kinderbetreuungseinrichtungen zu finanzieren die sich nicht zu Weltanschaulicher Neutralität verpflichten und im ländlichen Raum oft mangels weiterer Betreuungsangebote jenseits kirchlicher Trägerschaft alternativlos sind. Der Anspruch auf einen wohnortnahem Betreuungsplatz muss auf einen weltanschaulich neutralen Betreuungsplatz verbessert werden.

      Zumal erhalten private Schulen wesentlich höhere Finanzierung aus der öffentlichen Hand als kommunale Schulen (nicht zu verwechseln mit staatlichen Schulen die sowieso zu 100% vom Staat finanziert werden). Das ist zwar kein Kirchenprivileg aber ein Privileg von Privat gegenüber Kommunal… das ebenfalls in Frage gestellt werden sollte. Führt dieser Umstand doch dazu, dass kommunale Schulen zu privaten Schulen werden, weil die Schulen dadurch automatisch eine bessere Finanzierung erhalten… und wir reden hier von 150% oder mehr staatlicher Finanzierung der nun privaten Schule gegenüber dem vorherigen Status in kommunaler Trägerschaft. Ich glaube nicht dass Privatisierung von öffentlichen/kommunalen Schulen wünschewert ist und durch die ungleiche staatliche Finanzierung forciert werden sollte.

    • Hallo Florian, für andere nicht-staatliche Träger gelten aber vermutlich keine Ausnahmen vom Arbeitsrecht. Wenn du hier Gegenbeispiele hast, würden die mich sehr interessieren.
      Grüße
      Nicole

  2. ansgarhone

    Ahoi,
    das stimmt so und ist Folge einer unklaren Säkularisationspolitik. Frankreich hat erst gestern (9.9.2013) sich klar zur Trennung von Staat und Kirche bekannt.
    Übrigens: Von wem stammt der sinngemäß zitierte Satz:“ Wenn man sich an die deutsche Katholische Kirche wendet bekommt man schnell Geld, wenn es aber um dem Glauben geht, werde es schwierig“.
    Na?
    Das Zitat ist vom zurückgetretene Papst Benedikt XVI. aus seiner im Fernsehen übertragenen Predigt auf dem früheren Flughafen Riem im September 2005.
    Ich empfehle den Kirchen die „Rückbesinung aufs Kerngeschäft.“

  3. Rückbesinnung auf’s Kerngeschäft. Absolut richtig, da stimme ich ansgarhone und dem Papst zu.
    Als überzeugte Katholikin würde ich mir sehr wünschen, dass wir wieder eine arme und dadurch authentische Kirche werden. Eigentlich müssten wir das aus eigener Kraft schaffen, auf diesen ganzen Steuerkram zu verzichten. Er schadet uns – sowohl vor der Welt, als auch vor dem Rest der Weltkirche (die uns als überheblich und ungehorsam wahrnimmt) und (und das ist noch viel schlimmer) an unseren Seelen.
    Leider ist abzusehen, dass die Kirche in Deutschland diesen mutigen Schritt nicht wagen wird.
    Als der Papst 2009 in D über ‚Entweltlichung‘ predigte und damit genau dieses Thema meinte, und ein Freund von mir daraufhin einen Generalvikar eines Bistums darauf ansprach, kam ein geringschätziges und wegwischendes: ‚Das hat der nicht so gemeint.‘ =[ ( DOCH, doch, hat er! Genau so! >_< )
    Insofern wird es wohl weltliche Bestrebungen wie die eure hier brauchen, um uns von dieser ganzen Schlacke zu befreien.

    Aber

    Wo Katholisch drauf steht sollte auch Katholischer Glaube und Katholische Lehre drin sein.
    Da aber offen ausgelebte Homosexualität und Wiederheirat nach Scheidung diesem Glauben und dieser Lehre widersprechen, können Menschen, die so etwas tun (nicht 'die so sind' – das tun ist ja freie Willensentscheidungen von freien Menschen), aus Gründen der Authentizität und der Besinnung aufs Kerngeschäft nicht in katholischen Einrichtungen arbeiten.
    Kein Mensch würde sich aufregen, wenn jemand, der grundsätzlich was gegen's Fischefangen hat, von einem Anglerverein als Mitarbeiter abgelehnt wird. Aber wenn die Kirche Spielregeln hat, regt man sich auf? *Kopf schüttel*
    (Freilich ist eine übertriebene Konzentration auf diese beiden Punkte nicht in Ordnung. So gibt es durchaus noch eine ganze Reihe anderer Dinge, die ebenfalls absolut nicht mit der katholischen Lehre in Einklang zu bringen sind und die aber völlig stillschweigend geduldet werden. Auch da erwarte ich mehr Gehorsam gegen den Papst von meiner Kirche.)

    Eure Argumentation finde ich daher von der Sache richtig, im Ton aber unangemessen und agressiv.

    LG & Gottes Segen, Ky.

    • Peter Brülls

      @Ky Unzulässiger Vergleich mit dem Angelverein. Der wird nicht mit staatlichen Geldern finanziert.

      Steuergelder sollte grundsätzlich nur der erhalten, der nach den Spielregeln der Bürgergemeinschaft spielt.

  4. petraB

    Und was man nicht vergessen darf: Die beiden Kirchen enthalten heute noch Entschädigungen für Enteignungen, die zu Napoleons Zeiten durchgeführt wurden – auch alles mit (angeblich) unkündbaren Verträgen abgesichert. Nach der Wiedervereinigung wurden sogar von den (mehrheitlich von Konfessionslosen bewohnten) „neuen“ Bundesländern solche „Staatsverträge“ abgeschlossen, dank solcher Figuren wie z.B. Stolpe in Brandenburg. Wird Zeit, die Sonderolle der Kirchen endlich zu beenden!

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