Warum hat er so wenig Vertrauen in mich?
Viele Menschen behaupten von sich, dass sie nichts zu verbergen hätten. Dennoch hängen sie sich Vorhänge an die Fenster und umzäunen den Garten mit Sichtschutzwänden. Nachbarn müssen nicht alles wissen.
Was aber, wenn es nicht die Nachbarn sind, die sich dafür interessieren, was die Bürger so tun hinter ihren Gardinen und Sichtschutzwänden, sondern der Staat? Mancher hat als Kind Erfahrungen mit Eltern gemacht, die Privatsphäre nicht respektiert haben. Die sich über Grenzen hinweggesetzt und etwa das Tagebuch ihres Kindes gelesen haben. Fühlen sich Kinder dabei wohl und sicher?
Viele Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR haben mit der staatlichen Gier nach Informationen ihre eigenen Erfahrungen gemacht.Zum Zweck der „Sicherheit“ hat die Stasi ein gigantisches Netz von Spitzeln aufgebaut, die mit perfiden Methoden und Abhörtechniken Informationen über Regimekritiker und andere Verdächtige sammelten. Nach dem Ende der DDR stellten viele fest, dass „Freunde“ in Wahrheit Stasi-Mitarbeiter gewesen waren. Jeder von uns würde sofort zustimmen, in einem solchen System von Überwachung und Repressalien nicht leben zu wollen.
Die Informationstechnologie bietet heute Möglichkeiten zur Überwachung, von denen die Staatssicherheit nur träumen konnte. Früher wurden Regimekritiker verfolgt, heute jagt der Staat Terroristen. Manche sind tatsächlich welche. Es bietet sich die Möglichkeit, die elektronische Kommunikation der Bürger flächendeckend und lückenlos zu überwachen. Im Juni 2013 kam heraus, dass der amerikanische Geheimdienst NSA seit 2007 mit dem Projekt PRISM den E-Mailverkehr und auch die sozialen Medien durch spezielle Hintertüren überwacht hat. Was bei Briefpost ein aussichtsloses Unterfangen wäre, istin Zeiten, in denen die meisten E-Mails immer noch unverschlüsselt verschickt werden, ein technisches Kinderspiel. Zeitungsberichten zufolge wurde einer deutschen Nutzerin aufgrund von privaten Nachrichten auf Facebook die Einreise in die USA verweigert.
So etwas kann es in Deutschland gar nicht geben, sagen Sie? Irrtum.
Der derzeitige Innenminister Friedrich (CSU) hat die USA zu dieser Aktion beglückwünscht und unverzüglich ein solches Projekt auch für Deutschland gefordert. Kanzlerin Merkel wünscht sich ebenfalls mehr Internetkontrolle. Argument? Terrorismus!
Der Bundestag hat im April ein Gesetz verabschiedet, das es zulässt, jedem von uns ins Tagebuch zu schauen. Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft. Und das erlaubt den Zugriff auf schutzwürdige Daten nicht nur bei schweren Verbrechen. Auskünfte gibt es künftig auch schon bei einfachen Ordnungswidrigkeiten.
Wie dürfen wir uns das vorstellen? Ihr Hund setzt einen Haufen auf den städtischen Rasen oder parken Ihr Auto im Halteverbot. Das kann schon ausreichen, um Ihre Zugangsdaten bei Ihrem Telekommunikationsdienstleister abzufragen. Zur Begründung des Gesetzes heißt es, Ordnungswidrigkeiten seien keine Lappalien.
Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße „ohne kriminellen Gehalt“. Dennoch möchte der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern wie Schwerverbrechern begegnen können.
Ich habe den Eindruck, als solle dieses Gesetz zur Bestandsdatenauskunftden staatlichen Wissensdurst generell rechtfertigen. Man braucht einen Grund, dem Volk unter die Bettdecke zu gucken. Und weil das „einfach so“ nicht geht, sondern es für den Eingriff in Grundrechte immer einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf, gibt man den Behörden schon bei Ordnungswidrigkeiten ein solch mächtiges Mittel an die Hand. Der Bürger hat sich schließlich falsch verhalten; da muss der Staat nachsehen dürfen. Unschuldsvermutung und Privatsphäre? Abgeschafft!
Passwörter, PINs oder PUKs sollen den Zugang zu Mobilfunkgeräten, Internetzugängen, Mailkonten und anderen Kommunikationseinrichtungen vor Fremdzugriffen sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorgabe gemacht, dass die Behörden diese Zugangsdaten nur erfragen dürfen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dies ist nun der Fall.
Stellen Sie sich vor, es bestünde die Pflicht, im Rathaus einen Zweitschlüssel zu Ihrer Wohnungstür zu deponieren, den die Polizei abholen kann, um in Ihrer Wohnung nachzusehen, ob sie außer einer Ordnungswidrigkeit noch mehr auf dem Kerbholz haben. Sie würden dagegen protestieren. Warum dann nicht auch für Ihre Online-Existenz?
Als Sicherheit gegen Missbrauch verkauft man uns den Richtervorbehalt. Das ist schön. In der Praxis sind deutsche Richter jedoch chronisch überlastet, und da wird eher etwas ungeprüft genehmigt als kritisch hinterfragt.
Ein staatlicher Zugriff auf ein System, auf dem persönliche Daten gespeichert werden, ist ein tiefer Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Perfiderweise muss man sagen, dass man sogar in der DDR bei aller Überwachung wenigstens noch Absender auf Briefen ändern und diese in weit entfernte Briefkästen einwerfen konnte, wenn man als Absender überwacht wurde
.
Strafgefangene verlieren im Strafvollzug das Recht auf Briefgeheimnis. Unbescholtene Bürger verlieren dieses Recht bei E-Mails jetzt schon, wenn sie bei Rot über die Ampel laufen.
Dieses Land hat zwei Diktaturen hinter sich, die die Ausforschung ihrer Bürger perfektioniert hatten. Lassen Sie nicht zu, dass im Namen der Sicherheit ein Überwachungsstaat errichtet wird!
Wie stellen Sie sich das Leben in einer lückenlos überwachten Gesellschaft vor? Würden Sie sich besonders sicher fühlen, weil ja der Staat alles über jeden weiß? Oder hätten Sie nicht vielmehr das Gefühl, nicht mehr atmen zu können? Die elektronische Kommunikation wird gescannt, jeder Schritt mit Videokameras überwacht. Angesichts solcher Aussichten ist man geneigt, die DDR-Bürger um die – gemessen an heutigen Maßstäben – unzureichende Überwachungstechnologie zu beneiden.
Dieser Beitrag wurde von Nicole Britz für den Kaperbrief Bayern verfasst. Symbolbild von DanieleCivello unter der CC-BY-NC
Sehr guter Artikel, sehr gute Argumentationen. Das Beispiel mit den Vorhängen und dem Gartenzaun ist eine gute Breitseite gegen das Spiesser-Gelabere von wegen: Wer nichts zu verbergen hat….
Der Rechtsstaat muss erst noch geschaffen werden!
Es gelten auch für alle Herrschenden einschließlich der Richter, Behördenangestellten, Psychiater und Kriminellen Verhaltensgesetze wie im Tierreich, z.B.:
Verteidigung des eigenen Reviers bzw. des Reviers der Gruppe , Abdrängen von Gegnern (Testosteron ist z.B. verantwortlich für gesteigertes Revierverhalten- vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Heimspiel ),
Egoismus mit dem Institutionen-Egoismus ( https://de.wikipedia.org/wiki/Egoismus ), Gruppenselbstliebe bzw. Gruppennarzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppennarzissmus ), die Gruppenaggressivität ( http://www.wissenschaft-online.de/abo/lexikon/bio/148 5 ), Behördenegoismus ( http://www.forumjustizgeschichte.de/Verfassungsbesc.63.0.html ), die Lust auf Unterjochung bzw. Vernichtungswille ( http://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment ), die Ächtung von Kritikern und Förderung von Heuchlern (vgl. http://www.quality.de/cms/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=12 ), das Krähenprinzip, wonach eine Krähe der anderen kein Auge aushackt usw..
Rechtsmittel sind eine Form von Kritiken. Sie können ohne Sicherungsmaßnahmen kaum funktionieren, weil nach Verhaltensgesetzmäßigkeiten Kritiker geächtet und Heuchler gefördert werden.
Auswirkungen des Gruppen-Egoismus der Herrschenden in der Gesellschaft:
Der Staat will die Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichten, Banken, Versicherungen … und hat es schon an hunderttausenden Bürgern betrieben. Die gesamte Presse und das Fernsehen in Deutschland veröffentlichen, obwohl ihr bekannt, den gesellschaftlichen Zustand, den permanenten Rechtsbruch und die dramatische Verarmung in der deutschen Bevölkerung aus für uns noch ungeklärten Gründen nicht richtig. Eher wird versucht, es zu verschleiern. ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ).
Kritiker des Machtmissbrauchs werden geächtet, weggesperrt bzw. mit Geldstrafen belegt.
Aktuelle Fälle sind z.B. der Fall Gustl Mollath, Edward Snowden, Bradley Manning ( http://www.zeit.de/2013/32/edward-snowden-prozess ) weitere siehe z.B. http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi , http://wikimannia.org/Claus_Plantiko , http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ , http://www.regensburg-digital.de/statt-sechs-monate-haft-psychiatrie-auf-dauer/16122012/ .
Auswirkungen des Gruppen-Egoismus in der Justiz:
Bestätigungen aus den eigenen Reihen der Richterschaft sind z.B. unter http://www.wikimannia.org/Richter zu finden.
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (Quelle: http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134).
Hinter dem Selbstbild einer reibungslosen und auf keinerlei Kritik angewiesenen Rechtspflege kann sich allzu leicht Behördenegoismus verbergen, also das allzu menschliche Interesse an einer möglichst bequemen und konfliktfreien Erledigung, bis hin zu der Versuchung, sich unbequeme Mahner vom Hals zu halten (zu einer ähnlichen Konfliktlage bei der Auswahl von Pflichtverteidigern im Strafprozeß vgl. Margrit Spaniol, Das Recht auf Verteidigerbeistand im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention, Berlin 1993, S. 236 ff; zur Gefahr allergischer, mitunter geradezu cholerischer Reaktionen gegenüber einem Justizkritiker vgl. den bei Heinrich Hannover, Die Republik vor Gericht 1975 – 1995, S. 307 ff beschriebenen Fall; vgl. auch Bästlein, in: Betrifft Justiz Nr. 61, S. 226, r.Sp. und S. 227 unten). (vgl. http://www.forumjustizgeschichte.de/Verfassungsbesc.63.0.html).
Die Erfolgsquote bei Verfassungsbeschwerden liegt übrigens durch Anwendung des undurchschaubaren Richterrechts (nicht der Bürgerrechte!) im Bereich von 0,2 bis 0,3 % (vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 ).
Da Rechte üblicherweise immer wieder willkürlich verweigert werden und „kurzer Prozess“ versucht wird, dann erhöht das die Arbeitsbelastung der Richter, weil diese dann immer wieder Rechtsmittel bearbeiten und im Sinne ihrer Kollegen (wegen Gruppenegoismus) abweisen müssen, wodurch die Justiz letztendlich chronisch überlastet ist. Der Fall Mollath ist ein gutes Beispiel dazu.
Bestätigungen zur egoismusbedingten, selbstgemachten Überlastung der Justiz:
…. Die Justiz ist vollauf damit beschäftigt, binnenorientiert konventionelle Abwehrschlachten zu schlagen, sich zur Wehr zu setzen gegen die Herausforderungen… (vgl. http://www.richterverein.de/j2000/svmacknr.pdf ).
„Man solle besser die Aufgabe einer guten und schnellen Justizgewährleistung für den Bürger als Ziel vor Augen haben, als sich mit sich selbst zu beschäftigen.“ ( https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/lv_rheinland-pfalz_saarland/RLP-2011-03_Info.pdf ).