Weder Bundesrat noch Bundestag wollen an der unklaren Situation „Störerhaftung beim Betrieb von offenen WLAN-Zugängen“ etwas ändern. Dabei werden immer mehr Betreiber in teils teure und langwierige Prozesse verwickelt. Schlimmer noch: viele scheuen es, überhaupt erst einen freien WLAN-Zugang anzubieten. Dies gilt für Hotels und Restaurants ebenso wie für Gruppen wie die Freifunker.
Daher finde ich es gut, dass die Piratenpartei den betroffenen Betreiber – Tobias ‚Kalle‘ Mc Fadden, Mitglied der Piratenpartei und Landtagskandidat in Starnberg – exemplarisch unterstützt.
Im Kern geht es um die Frage: Ist ein Betreiber von offenen WLAN-Zugängen Provider im Sinne des § 8 TMG und genießt somit das gleiche „Providerprivileg“ wie herkömmliche DSL-Zugangsanbieter? Diese Frage muss klar mit Ja beantwortet werden!
Denn der geschäftsmäßige, also regelmäßige Betrieb von offenen WLAN-Zugängen darf nicht durch eine Contentmafia verhindert werden. Erst recht nicht, wenn die Zugänge kostenfrei angeboten werden!
Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage vor dem Landgericht München wird nun über diese Frage verhandelt. Der schon länger strittige Fall musste erst von uns vor Gericht gezerrt werden, da die Gegenseite offenbar keine Notwendigkeit oder auch kein Interesse daran gezeigt hat, ihre Ansprüche auf Unterlassung weiter zu verfolgen. Das entspricht genau dem Geschäftsmodell der Abmahn-Anwälte, die mit automatisierten Schreiben genug an den 20% der Abgemahnten verdienen, die sofort zahlen. Damit zieht die Piratenpartei also nicht nur für ein freies WLAN vor Gericht, sondern zeigt auch klare Kante gegen den Abmahn-Wahn.
Der erste Verhandlungstermin ist angesetzt auf Donnerstag, 11. April 2013 im Landgericht München. Vor Ort wird Emanuel Schach als Rechtsanwalt die Sache vertreten, wenngleich im Anwalts-Team bisher viele bekannte Gesichter aus der Netzpolitik mitgewirkt haben. An dieser Stelle daher auch schon ein großes Dankeschön für die bisher geleistete Arbeit!
Dabei wird ein Grundsatz-Urteil anstrebt, es ist also gut möglich, dass das Verfahren nicht vor dem Landgericht München enden wird. Schön wäre es daher, wenn Ihr – auch mit kleinen Beträgen – euch an den teils erheblichen Kosten des Verfahrens beteiligen wollen. Spendet dazu unter dem Stichwort „WLAN-KLAGE“ an die Piratenpartei Bayern, Oberbayern oder Bund. Die Spenden-Seite der Piraten Oberbayern hat sogar eine einfache Spenden-Möglichkeit via Bankeinzug.
Update Leider hat das Gericht den Termin kurzfristig abgesagt. Grund ist krankheitsbedingter Ausfall eines beteiligten Richters. Es gibt noch keinen neuen Termin, erwartbar ist aber Mai/Juni.
Foto: Andrew Hart – CC-BY-SA
Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Roland ‚ValiDOM‘ Jungnickel geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.
Gibt die PM auch auf die Bundesseite? Da sollte sie auch hin !