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Das bedauerliche Bedauern

Foto: Guillaume Paumier / CC-BY
Creative Commons CC-BY 3.0

Mit Bedauern teilen wir Ihnen mit, dass wir das Unrecht, das Ihnen geschehen ist, bedauerlicherweise nicht als solches empfinden. Deswegen müssen Sie mit unserem (geheuchelten) Bedauern vorlieb nehmen.

So lässt sich die Kernaussage der CSU-, FDP- und FW-Fraktion sowie der Regierungsbank zum Tagesordnungspunkt 4 „Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten“ (Video) der 111. Plenarsitzung des Landtages am 6. November 2012 zusammenfassen. (Drs. 16/12680, Drs. 16/13947, Ergebnis der namentlichen Abstimmung )

Ein Tagesordnungspunkt, der für mich als Homosexueller einen wichtigen Einblick in das Gedankengut der einzelnen Parteien liefert, der aber auch allgemein anzeigt, wie es um die politische Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen im Freistaat Bayern bestellt ist.

Zwischenbemerkung: Wir reden hier von Menschen, die wegen eines Sachverhaltes abgeurteilt wurden, der heute keinerlei Folgen hätte. Wir reden hier von Kontakten die nach dem allgemeinen Strafrecht überhaupt nicht behandelt worden wären (z. B. wich das Schutzalter teilweise erheblich vom allgemeinen Schutzalter ab). Wir reden hier von Menschen, die in ihrem polizeilichen Führungszeugnis immer noch als vorbestraft gelten und dies bei jeder Aktion bei der ein solches Zeugnis notwendig wird (Geschäftsgründung, Anstellung als Kassierer, Vertrauensposition in einer Firma u. a.) erklären müssen, woher diese Vorstrafe stammt.

Vielfach wurden auch bis 1969 die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt. Die Betreffenden durften zum Beispiel nicht mehr wählen bzw. sich zu einer Wahl aufstellen lassen. Es kann also zu keinem Zeitpunkt von einer rein „symbolischen Rehabilitierung“ die Rede sein.

Schon der Vorabblick auf die Rednerliste überrascht nicht wirklich, denn seltsamerweise kommt niemand zu Wort, der Ahnung hat, von was er redet. Nicht ein einziger aktiv oder passiv Betroffener. Fast fühlt man sich wie beim Treffen der katholischen Landfrauen bei der der Dorfpfarrer einen Vortrag über die Probleme der Menstruation hält.

Aber dieses Phänomen der altgedienten Parteien kennt man ja. Schwule in der Partei sehr gerne, solange sie darüber nur zu Wahlkämpfen reden, wenn man Stimmen braucht, aber ansonsten niemals die allseits beliebten Polizeirazzias mitgemacht haben oder von einer Horde traditionsbewusster Landburschen beim allwöchentlichen Schwulenklatschen durch die Stadt getrieben wurden.

Obwohl die eigentlichen Redebeiträge nicht wirklich überraschen konnten und die nachträgliche Wortmeldung von Frau Staatsministerin Dr. Beate Merk unter die Kategorie fällt ‚Au weia, es ist namentliche Abstimmung beantragt, jetzt bloß dafür sorgen, dass die einzelnen Nein-Stimmen nicht zu übel aussehen‘, schafften es die Redner doch, aus der Sicht der aktiv und passiv Betroffenen, für unfreiwillige, humoristische Einlagen oder aber eine ganze Kette von gedanklichen Fragezeichen zu sorgen.

So führte Herr Franz Schindler von der SPD aus, dass das Thema ja sowieso schon durch den Bundesrat sei, gegen die Stimmen der Staatsregierung und es damit für die SPD nur noch darum ginge, zu sehen, wie die Regierungsfraktionen jetzt wohl abstimmen würden. Da fühl man sich als Homosexueller doch gleich verstanden, wenn man gesagt bekommt, man sei nur Wahlkampfmaterial.

Herr Dr. Franz Rieger von der CSU schaffte es mit seiner Rede, gleich mehrere Grübel-Momente auszulösen. Bis jetzt ist noch nicht ganz klar, was der Bezug zum französischen Eherecht sollte und in wie weit die Weigerung von mehreren französischen Bürgermeistern Homosexuelle zu trauen für Deutschland als Ganzes und Bayern im Besonderen Relevanz hat. Ob er jetzt meinte, die besagten französischen Bürgermeister bestimmten darüber, für welche Personengruppen die Menschenrechte gelten oder ob er meinte diese Bürgermeister seien eine moralische Instanz für deutsche Politiker ließ er leider offen.

Für den tragisch-komischen Höhepunkt der Debatte sorgte Herr Bernhard Pohl (FW) mit seiner Ausführung, dass etliche Bundestage § 175 nicht aufgehoben hatten. Dem Beobachter drängte sich fast schon der Eindruck auf, er würde jetzt noch ausführen, dass nicht der Paragraph ungerecht gewesen wäre, sondern seine Aufhebung. Immerhin sprach er an, dass es keine der altgedienten Parteien für notwendig befand, diesen Paragraphen aufzuheben. Tatsächlich wurde § 175 am 31. März 1994 aufgehoben, weil bis zu diesem Zeitpunkt keine Einigkeit darüber bestand, wie ein neuer § 175 auszusehen habe und deswegen nach dem Einigungsvertrag keine andere Wahl blieb als ihn ersatzlos zu streichen.

Bemerkenswert: Gegen die vielfache Behauptung § 175 wäre zum Schluss nicht mehr angewendet worden, spricht, dass noch 1994 bis zur Aufhebung 44 Urteile nach § 175 gesprochen wurden. [1]

Was der Abgeordnete der FDP, Herr Dr. Andreas Fischer, damit meinte, eine Rehabilitierung würde die NS-Diktatur verharmlosen, erschließt sich dem betroffenen Zuhörer auch nicht so wirklich. Ob er damit wohl meinte, dass die unveränderte Fortführung des § 175 nach 1945 und sogar die geplante Verschärfung 1962 ein schlechtes Licht auf die Bundesrepublik Deutschland werfen würde? Jedenfalls war der weitere Teil der Rede in denen Recht, Gerechtigkeit und Menschenrechte mit Modeerscheinungen gleichgesetzt wurden, ein Hohn, gerade wenn man sich an die „netten Sprüche“ der FDP auf den diversen CSD erinnert.

Ich frage mich, ob Herr Dr. Andreas Fischer den Angehörigen der von der Prozesswelle 1950/51 in Frankfurt Betroffenen auch ins Gesicht sagt, ihre Lieben seien wegen einer „Modeerscheinung“ gestorben oder des Landes vertrieben worden:

Ein Neunzehnjähriger springt vom Goetheturm, nachdem er eine gerichtliche Vorladung erhalten hat, ein anderer flieht nach Südamerika, ein weiterer in die Schweiz, ein Zahntechniker und sein Freund vergiften sich mit Leuchtgas. Insgesamt werden sechs Selbstmorde bekannt. Viele der Beschuldigten verlieren ihre Stellung.

Aus Elmar Kraushaar: Unzucht vor Gericht. Die „Frankfurter Prozesse“ und die Kontinuität des § 175 in den fünfziger Jahren.[2]

Immerhin parteitaktisch geschickt war der letzte Redebeitrag von Frau Staatsministerin Dr. Beate Merk aufgebaut. Zielstrebig spielte sie mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetz indem sie nur auf einen Teil der Urteilsbegründung einging. Und zwar den, in dem das Bundesverfassungsgericht die Aufhebung von Urteilen erlaubte, die von nicht-rechtstaatlichen Gerichten gefällt wurden. Dabei vergaß sie zu erwähnen, dass auch Urteile die „gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit“ verstoßen, aufgehoben werden können. (BVerfG: 2 BvR 486/05).

Warum sie oder die Staatsregierung der Meinung sei, der Paragraph selber und die Urteile dazu seien kein „Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit“, ein Umstand also, der laut Bundesverfassungsgericht auch für eine generelle Rehabilitierung sprechen würde, und welche Verstöße nach Meinung der CSU unter einen „Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit“ fallen ließ Frau Merk leider offen.

Vielleicht um nicht dazu Stellung nehmen zu müssen, dass der europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass die Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen ein eindeutiger Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sei.

Vielleicht aber auch um nicht erklären zu müssen, warum mit den Stimmen der CSU am 7. Dezember 2000 der Deutsche Bundestag entschied, dass § 175 RStGB ein „Ausdruck typisch nationalsozialistischen Gedankengutes“ sei, die unveränderte Fortführung als § 175 StGB aber nicht.

Abschließend hinterlässt die Debatte den Eindruck, es gehe gar nicht darum das Ansehen bundesdeutscher Gerichte zu wahren und besonders nicht um die Verurteilten. Vielmehr entsteht der Eindruck, man möchte einfach nicht erklären müssen, warum Aussagen wie folgende auch heute noch so merkwürdig vertraut klingen und ohne Probleme einzelnen Parteien bzw. Politikern zugeordnet werden könnten.

Vor allem stände auch für die Homosexuellen nichts im Wege, ihre nähere Umgebung durch Zusammenleben in eheähnlichen Verhältnissen zu belästigen. […] Ausgeprägter als in anderen Bereichen hat die Rechtsordnung gegenüber der männlichen Homosexualität die Aufgabe, durch die sittenbildende Kraft des Strafgesetzes einen Damm gegen die Ausbreitung eines lasterhaften Treibens zu errichten, das, wenn es um sich griffe, eine schwere Gefahr für eine gesunde und natürliche Lebensordnung im Volke bedeuten würde.

Nein, das obige Zitat stammt nicht aus der NS-Zeit. Diese Beiträge wurden vom Adenauer-Kabinett als Begründung für die geplante Verschärfung von § 175 im Jahre 1962 getätigt [3]. Für mich als Homosexuellen wurde heute wieder klar, wenn die Interessen der altgedienten Parteien oder gar deren „Gesicht“ auf dem Spiel stehen, fliegen die Menschenrechte zuallererst „aus dem Fenster“.

<Ironie> Immerhin schön zu wissen, dass im modernen Deutschland die alte Tradition „der sittlichen Gesunderhaltung des Volkes“ noch so im Gedankengut verwurzelt ist </Ironie>

Spätestens jetzt weiß ich sicher, warum ich Pirat geworden bin.


[1] Quelle: Rainer Hoffschildt: 140.000 Verurteilungen nach „§ 175“; in: Fachverband Homosexualität und Geschichte e.V. (Hrsg.): Invertito – 4. Jg. – Denunziert, verfolgt, ermordet: Homosexuelle Männer und Frauen in der NS-Zeit, MännerschwarmSkript Verlag, Hamburg 2002, ISBN 3-935596-14-6, S. 140–149.
[2] In: E. Kraushaar (Hrsg.): Hundert Jahre schwul – Eine Revue. Berlin 1997, ISBN 3-87134-307-2, S. 60–69.
[3] Vgl Hans-Georg Stümke, Homosexuelle in. Deutschland. Eine politische Geschichte, München. 1989, S. 183 f

Symbolfoto Foto: Guillaume PaumierCC-BY

Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Bernd Kasperidus geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.

5 Kommentare zu “Das bedauerliche Bedauern

  1. Abhijay

    danke für den artikel. aber nachdem alle looser-redner unseres landtags hier einzeln aufgeführt und analysiert werden, wäre es der fairness halber schön gewesen, den engagierten beitrag von claudia stamm (grüne) hier auch mal lobend zu erwähnen.
    gäbe es mehr abgeordnete vom format von claudia stamm, hätten wir piraten es auch leichter!

  2. Dafür gibt es sogar einen Grund. Einerseits war die Rede von Frau Stamm schon engagiert. Nur leider habe ich den Motiven nicht so ganz getraut. Im Redebeitrag von Herrn Fischer wird nämlich deutlich, die Initiative ist ursprünglich von den Grünen angeschoben aber dann wieder fallen gelassen worden … und später aus den Gründen die oben erwähnt wurden von der SPD aufgenommen worden.

  3. @Abhijay

    Der Verlierer = Loser, schreibt sich mit einem O .

    Soviel englisch sollte man sich gönnen, es könnte sonst peinlich aussehen XD

  4. krieselkrusch

    am 6. Novemberg? Wo ist der Berg?

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