Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“ zugelassen.
Dazu erklärt Mark Huger, Generalsekretär und Mitorganisator des Volksbegehrens der bayerischen Piraten:
Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unsere Sichtweise bestätigt hat, dass das Volksbegehren gegen Studiengebühren nicht in das Haushaltsrecht des Parlaments eingreift und damit zulässig ist. Der Zugang zu Wissen und Bildung ist das Recht jedes Menschen, weswegen wir die Freien Wähler auf dem weiteren Weg ihres Volksbegehrens unterstützen werden, auch wenn wir gerne noch einen Schritt weiter gehen und die Verwaltungsgebühren für Studenten gleich mit abschaffen würden.
Die Piraten in Bayern hatten noch vor den Freien Wählern ein Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren begonnen, das auch die Forderung nach Abschaffung der Verwaltungsgebühren umfasst. Daher freuen wir uns, dass die Freien Wähler sich so engagiert dem von uns initiierten Thema angenommen haben. Aktuell haben die bayerischen Piraten fast 25.000 Unterschriften zur Prüfung des Verfahrens gesammelt.
0 Kommentare zu “Piraten begrüßen Urteil der Zulassung des Volksbegehrens „Studiengebühren abschaffen“”