Bayern

Hackerparagraphen

Die im Mai verabschiedeten Änderungen des Strafgesetzbuches zur „Bekämpfung der Computerkriminalität“ offenbaren wieder einmal den blinden Aktionismus unserer Bundesregierung.
Die entprechenden Paragraphen sind vergangenen Samstag in Kraft getreten – und fallen damit genau in den Zeitraum des alljährlichen Sommerzeltlagers des Chaos Computer Club. Dessen Mitglieder müssen sich nun möglicherweise vor einer strafrechtlichen Verfolgung fürchten: dank neuer Paragraphen könnte der CCC, ebenso wie lose Zusammenschlüsse von Sicherheitsexperten, in Zukunft als „terroristische Vereinigung“ verfolgt werden.
Mehr noch: Das neue Strafgesetz kriminalisiert jegliche Form von „Hacker-Tools“, die allerdings auch von Firmen und Unternehmen zur Sicherheitsforschung verwendet wird, um Schlupflöcher und Sicherheitslücken aufzuspüren und auszumerzen.
Diese Sicherheitsbemühungen werden nun ausgebremst und können, wenn überhaupt, dann nur noch in rechtlichen Grauzonen stattfinden und würden so wieder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Freuen über die neue Gesetzeslage dürfte sich allenfalls Herr Schäuble, dessen bundestrojanischem Steckenpferd damit Tür und Tor offen stehen.
Die PIRATEN bezeichnen solch ein Vorgehen nicht nur als unüberlegt und überstürzt, sondern in Anbetracht der Konsequenzen für private Haushalte wie auch Unternehmen schlicht als unverantwortlich.
Sicher, virtuelle Verbrechen richten ganz realen Schaden an und müssen geahndet werden. Doch mit diesen unausgereiften Gesetzen werden Unschuldige kriminalisiert, Unternehmen gefährdet – und die Exekutive wahrscheinlich schlicht überfordert.
Wieder einmal wird dem Bürger im Namen der Sicherheit auf den Schlips getreten.

Weblinks:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1786.pdf
http://www.heise.de/newsticker/meldung/90250
http://www.heise.de/security/news/meldung/94190

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