Bayern Kommentar Politik Topthema

Wer klagt für Tiere?

Foto: Hedrock - CC-BY-NC
Foto: Hedrock - CC-BY-NC

Im bayerischen Landtag steht endlich das Verbandsklagerecht für den Tierschutz zur Abstimmung, für welches Tierschützer und Tierschutzverbände seit fast zwei Jahrzehnten kämpfen. Da Tiere nicht selbst klagen können, existieren in vielen Bereichen des Tierschutzrechtes schwarze Flecken, in denen gesetzliche Überprüfungen nicht stattfinden, Mindeststandards nicht eingehalten werden und Tiere unzumutbar leiden.

Die Unterbesetzung der Tierschutzbehörden macht das Problem nicht geringer, denn Genehmigungen werden ohne Prüfung häufig erteilt. Verwaltungsgerichtliche Klagen über mehrere Instanzen hinweg ziehen zusätzliche Entschädigungsklagen nach sich und überfordern die Tierschutzbehörden, die schon lange nicht mehr der Flut der Fälle gerecht werden können. Beschwerden wegen Tierschutzverletzungen bei Tiertransporten, in Zirkussen und in Mastbetrieben verlaufen immer häufiger im Sande, da es an der personellen Besetzung mangelt.

Da Anordnungen von Tierschutzbehörden mittels Widerspruchsverfahrens seitens der Tiernutzer schnell abgewendet sind, gehen solche Verfahren fast immer zu Ungunsten der Tiere aus.

Zusätzlich führt die Ausgliederung der Tierschutzbehörden aus der Staatsverwaltung häufig zu einer direkten Einflussnahme in Genehmigungsverfahren durch die Lobby der Tiernutzer in der Verwaltung. Wirtschaftlichen Argumentationen wird dann in den meisten Fällen der Vortritt gewährt.Transparenz ist in diesen Bereichen noch lange nicht in Sicht. Das vielfach geforderte Transparenzregister für akkreditierte Lobbyisten würde auch Licht in diesen Bereich bringen.

Die krasse Disbalance wird im Vergleich zum normalen Rechtsverhältnis zwischen Bürgern offensichtlich. Bürgern sind die Möglichkeiten der Repressalien durch Gerichtsurteile und Vollstreckungsmassnahmen bewusst. Daraus resultiert, dass im Normalfall das Recht befolgt wird und die Abweichung die Ausnahme ist. Diese „Drohmacht“ des Rechtes fehlt den Tierschützern und den Tieren vollkommen und ist einer der Hauptgründe, warum gesetzeswidriger Umgang mit Tieren, besonders in der Haltung und Unterbringung viel zu häufig vorkommen und Verstöße viel zu selten geahndet werden.

Der ethische Tierschutz hat glücklicherweise Kraft Art. 20a GG Verfassungsrang erlangt und verpflichtet alle staatlichen Organe und den Gesetzesgeber zum umfassenden und effektiven Schutz der Tiere. Er umfasst den Schutz vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden und der Zerstörung der Lebensräume.

Der ordnungsrechtliche Rahmen von Kontrollerlaubnissen und Beschwerden, wie bisher durch die Tierschutzbehörden vertreten, wird diesem Auftrag nicht mehr gerecht.

Das bereits in Bremen seit einigen Jahren erfolgreich eingeführte Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen wird dem grundgesetzlichen Auftrag gerecht, denn es erlaubt den Verbänden in Vertretung zu klagen. Ohne Verbandsklagerecht wäre das nur möglich, wenn sich die Tiere, gegen deren Tierschutzrechte verstossen wurde, im Besitz des Verbandes befinden würden. Für das Staatsziel Umweltschutz wurde das Verbandsklagerecht übrigens bereits eingeführt. Alleine der Gleichbehandlungsgrundsatz fordert deshalb das Verbandsklagerecht für den Tierschutz.

Das Verbandsklagerecht im Tierschutz stellt sicher, daß Genehmigungen und Planungsfeststellungen auch dann durch Gerichte geprüft werden könnten, wenn tierschutzrechtliche Auflagen durch Verbände eingeklagt werden. Veterinärbehörden könnten viel schneller nach § 16a TierSchG einschreiten und den Tierschutz vor andere Interessen stellen.

Aber auch die zahllosen unbestimmten Rechtsbegriffe des Tierschutzgesetzes würden schneller konkretisiert werden.

Im Agrarland Bayern, das so großen Wert auf die Qualität seiner Produkte legt, muss der Tierschutz und das Eintreten für die Rechte von Tieren meiner Meinung nach einen größeren Stellenwert einnehmen. Planfeststellungsverfahren und Genehmigungen für Masttierbetriebe, Zirkusveranstaltungen und Tierhaltung werden nicht nur transparenter, sondern werden durch den erweiterten Spielraum von Tierschutzorganisationen lückenlos auf tierschutzrechtliche Belange überprüft. Das lange überfällige Verbandsklagerecht für den Tierschutz würde dazu beitragen, das Leiden von Tieren endlich auf ein zumutbares Maß abzusenken.

Dabei stellt für mich das Verbandsklagerecht nur ein erster Schritt dar, denn die Verschärfung von Tierschutznormen, bessere Kontrolle von fleischproduzierenden Betrieben, transparentere Produktionsketten und nachvollziehbarere Inhaltsangaben für den Konsumenten sind dringend erforderlich für Umwelt und Verbraucher. Die Kosten und gesundheitsschädlichen Auswirkungen der industriellen Massentierhaltung sind zum größten Teil den schlechten Haltungsbedingungen, der unkontrollierten Medikamentenzugabe und den überlangen Transportwegen geschuldet und werden derzeit nicht in den Preis der Lebensmittel einbezogen.

Dadurch entstehen bei den Tieren immer wieder unglaubliche Qualen. Jedes gequälte Tier steht einer ziviliserten Welt wie unserer vor allem eins: Nicht gut zu Gesicht.

Foto: HedrockCC-BY-NC

Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Bruno Kramm geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.

0 Kommentare zu “Wer klagt für Tiere?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert