Wir haben ein Problem in Bayern. Die am Montag veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik 2012 verdeutlicht, dass viele Gewalttaten unter Einfluss von Alkohol begangen werden. Unter Heranwachsenden (18-21 Jahre) beträgt der Anteil der alkoholisierten Gewalttäter sogar 52,5%. Dieser Wert schwankt seit 2005 zwischen 50% und 55% und ist sicherlich alamierend.
Unter diesem Gesichtspunkt empfand ich das Plenum im bayerischen Landtag am vergangenen Dienstag als absurd.
Es begann mit einer Regierungserklärung des Staatsministers für Umwelt und Gesundheit. In über 3 Stunden wurde dabei viel über die Gesundheitspolitik in Bayern geredet. Der Umgang mit Alkoholmißbrauch und Alkoholabhängigkeit waren dabei jedoch keinem Politker, egal welcher Partei, eine Erwähnung wert. Dabei ist gefährlicher Umgang mit Alkohol zu allererst ein medizinisches Problem und erst nachrangig ein juristisches.
Als nächster Tagesordnungspunkt stand eine aktuelle Stunde zu der oben erwähnten Kriminalstatistik auf dem Programm.
Kaum ein Politiker ließ sich die Gelegenheit nehmen, auf den Anstieg bei Rauschgiftdelikten (6,5% im Vergleich zu 2011) hinzuweisen. Natürlich wurden dabei unisono mehr Polizeiarbeit und härtere Strafen gefordert. Dass im 10-Jahresvergleich die Zahl der Rauschgiftdelikte um 12,6% abgenommen hat, wurde natürlich verschwiegen. 57% aller Fälle standen in Zusammenhang mit Cannabis. Bei einer Entkriminalisierung bzw. Legalisierung würden diese Straftaten zum Großteil wegfallen, aber das ist ein anderes Thema. Die Anzahl der Gewalttaten unter Einfluss von Cannabis wurde in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen.
Übrigens, jeder Mensch, der in Bayern mit einer illegalen Droge erwischt wird, ist gleichzeitig ein aufgeklärter Fall in der Kriminalstatistik. So erklärt sich auch die hohe Aufklärungsquote von 97,3% bei Rauschgiftdelikten. Rechnet man diese Fälle aus der Statistik heraus, sinkt die allgemeine Aufklärungsquote aller Straftaten in Bayern um 2%.
Unter dem 3. Tagesordnungspunkt wurde dann in erster Lesung über eine Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes beraten. Ziel dieser Änderung ist es, Gemeinden zu ermächtigen, den Konsum sowie das Mitführen alkoholischer Getränke nachts an bestimmten öffentlichen Plätzen zu verbieten. Als Begründung wurden mehrmals die anfangs erwähnten Gewalttaten unter Alkoholeinfluss erwähnt. Dabei gibt es keinerlei wissenschaftliche Beweise, dass ein Alkoholverbot an bestimmten Plätzen den Alkoholkonsum insgesamt eindämmt. Maximal wird das Problem verdrängt. Sicher ist nur, dass durch ein solches Verbot die Freiheit aller Menschen eingeschränkt wird und sozial Schwächere benachteiligt werden. Denn Saufgelage in Festzelten oder Kneipen kosten mehr Geld als das selbst mitgebrachte Bier im Park. Das eine ist in Ordnung, das andere soll zukünftig verboten werden. Eine Logik, die wohl nur CSUler verstehen. Das Gesetz wird nun im Ausschuss weiter behandelt. Leider bezog sich die Kritik der meisten Oppositionspolitiker nur auf Details, und zeitlich wie örtlich wurden sogar noch weiterreichende Verbotsmöglichkeiten gefordert.
Im Gegensatz dazu sprechen sich die Piraten Bayern seit März 2012 gegen Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen als rein symbolische Politik aus, befürworten jedoch ein absolutes Werbeverbot für Alkohol als wirksame Präventionsmaßnahme.
Symbolbild:Joe Shlabotnik – CC-BY
Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Florian Deissenrieder geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.
Dazu möchte ich als Gastwirt doch anmerken: was ist denn ein „absolutes“ Werbeverbot? Muss ich dann die „Greif Bräu“-Schilder am Haus entfernen?
Müssen die Winzer in den Weinbaugebieten gar ihre Stuben schließen?
ich weiss nicht, was ein Pirat dazu sagen würde (ich bin keiner), aber ich finde, dass jede Werbung für Alkohol genauso unterbunden werden sollte wie es bereits bei Tabak der Fall ist. Und das bedeutet für mich: natürlich muss ein Reklameschild für Bier am oder im Wirtshaus weg. Gar keine Frage.
Müssen Winzer ihre Stuben schliessen? Ich denke nicht. Aber sie sollen keine Werbung für alkoholische Getränke machen dürfen, und müssen auf jeden Fall auch nicht-alkoholische Getränke anbieten.