Während Angela Merkel noch überlegt, ob sie ihrer CDU lieber keinen weitereren Verlust ihrer Stammwähler (aber dafür des Realitätssinns) oder wie schon nach der Atomwende doch besser einen weiteren 180°-Schwenk in der Familienpolitik zumuten soll, hat sich die CSU bei der Frage der steuerlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften bereits festgelegt.
Die CSU-Landesgruppenchefin im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, warnte vor einem »Schnellschuss« und sagte:
Ehe und Familie haben für uns einen besonderen Rang. Von zentraler Bedeutung ist für uns deshalb, dass Ehe und Familie auch weiterhin privilegiert werden.
Hier muss man festhalten: Die Frau hat Recht!
Leider trifft das nur auf den Wortlaut ihrer Aussage, nicht aber auf dessen intendierten Inhalt zu. Sie unterliegt einem Irrtum, indem sie die Begriffe »Ehe« und »Familie« des Grundgesetzes in der Art interpretiert, wie es bis zum Ende des vergangenen Jahrhunderts die undiskutierte (und ebenso wenig begründete) Auffassung auch der Juristen war.
Eine Legaldefinition dieser Begriffe findet sich weder im Grundgesetz, den Protokollen der Beratungen zum Grundgesetz, noch anderen Gesetzen. Gerade in konservativen Kreisen ist es unumstritten, dass die Begriffe »Ehe« und »Familie« gleichberechtigt nebeneinander im Grundgesetz und unter dessen “besonderem Schutz” stehen. Auch diesem Ansatz stimme ich zu.
Betrachten wir uns einmal die beiden Begriffe genauer:
Familie: »Die Familie ist Keimzelle des Staates.« Auch diesem Credo der sog. Konservativen kann ich zustimmen. Wo Kinder in geborgener, betreuter Umgebung aufwachsen, sich frei entfalten und zu freien, selbstbestimmten Menschen heranwachsen können, dort ist wirklich nicht der schlechteste Mikrokosmos, der Ursprung jedes Gemeinwesens. Dummerweise werden mittlerweile gut ein Drittel aller Kinder nicht mehr in eine (rechtlich) intakte Ehe geboren. Für sie gilt der Schutz des Grundgesetzes nur eingeschränkt, etwa durch Kinderfreibeträge. Der Lebenswirklichkeit wird diese Sichtweise nicht mehr gerecht. Sie wird z. B. den vielen geschiedenen Ehepaaren, die trotz des Scheiterns ihrer Beziehung ihren Kindern gemeinsam gute Eltern sind, nicht gerecht. Sie tragen nicht nur die Kosten doppelter Haushaltsführung, sondern werden steuerlich als Alleinstehende behandelt, sofern die Kinder ausschließlich beim anderen Elternteil leben. Diese Konstellation ist sehr verbreitet und bestraft Eltern, die es auch nach einer Scheidung sein wollen. Damit geht der Schutz der Familie mittlerweile an großen Teilen der Lebenswirklichkeit vorbei.
Wenn die Familie besonderen Schutz genießt, dann muss dieser für alle Menschen gelten, die Kinder im o. g. Sinne großziehen, nicht nur für die Konstellation Mann und Frau. Dies hat das Bundesverfassungsgericht erkannt und zwingt die Bundesregierung Stück für Stück, die Rechtslage an die gesellschaftliche Realität anzupassen.
Ehe: Gerne wird argumentiert, dass der Begriff »Ehe« nur deshalb die Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau sein kann, weil diese sich fortpflanzen (und damit das Überleben der Gemeinschaft sichern) können. Dabei wird jedoch unterschlagen, dass es viele Ehepaare gibt, die überhaupt keine Kinder haben, nicht zuletzt auch, weil sie keine haben wollen. Warum sollten diese Paare unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen? Trotzdem ist auch bei den sog. Konservativen der besondere Schutz der Ehe unumstritten.
Der Fortpflanzungsaspekt kann es nicht sein, dafür gibt es ja den Familienbegriff. Demnach stellt das Grundgesetz Lebenspartnerschaften unter Schutz, weil diese füreinander einstehen wollen, auch ohne Kinder zu bekommen. Nicht zuletzt auch deswegen haben Ehegatten ein Zeugnisverweigerungsrecht, steuerliche Vorteile, besondere erbrechtliche Regelungen uvm.
Dieser Ansatz des Grundgesetzes ist ebenfalls zu begrüßen: Es soll Menschen freistehen, sich für einen anderen Menschen bewusst, mit Rechten und Pflichten, zu entscheiden. Menschen sollen einen Partner an ihrer Seite haben und für sich in Anspruch nehmen können, dass diese Partnerschaft staatlich vor anderen Beziehungsformen (z. B. Wohngemeinschaften, Freundschaften etc.) privilegiert ist. Dies betrifft in rechtlicher Hinsicht insbesondere nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, deren Angleichung die Rechtsprechung nur in Einzelfällen vorangetrieben hat. Zu Recht, wie ich meine: Es steht jedem Paar frei, rechtlich unverbindlich oder mit gegenseitigen Rechten, aber auch Pflichten (z. B. Unterhalt) zusammenzuleben.
Es ist aus staatlicher Sicht legitim, Menschen zu privilegieren, die sich entscheiden, mit einem Partner auch rechtlich verbindlich zusammenzuleben; dies nicht (nur), weil aus einer solchen Verbindung Kinder hervorgehen können, sondern weil der innerste Lebensbereich eines Menschen ein wichtiger Teil seines Rechts auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ist.
Mit diesem Ansatz ist der nicht definierte Begriff der Ehe den Gegebenheiten unserer Zeit, nein: unserer Gesellschaft anzupassen. JEDE Partnerschaft, die unter obige Definition fällt, ist den gemischt-geschlechtlichen (Zweier-)Partnerschaften rechtlich anzugleichen. Konsequenterweise ist jede der o. g. Partnerschaften auch als Ehe zu bezeichnen.
Ich bin mir mit diesem rein juristischen Ansatz sicher, dass homosexuelle Partnerschaften mit hetereosexuellen vollständig gleichgestellt werden. Frau Merkel ist zwar keine Juristin, aber sie weiß das auch. Das Bundesverfassungsgericht hat sie bei einer weiteren Angleichung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare nochmals daran erinnert. Ihr kann man Politkalkül unterstellen, einem nicht kleinen Teil der Bevölkerung ihren grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf Eheschließung mit allen Rechten und Pflichten zu verweigern. Bei der CSU dominiert nicht das Kalkül, sondern eine katholische und damit moralisch geprägte Sichtweise, die den Bedürfnissen sich liebender und verantwortungsvoller Menschen nicht gerecht wird.
Ich befürworte Partnerschaften, die – erneut mit sogenannten konservativen Worten – »in guten wie in bösen Tagen« füreinander einstehen wollen. Ich befürworte Partnerschaften, in denen Kinder aufwachsen. Auch, um den Bestand unserer Gesellschaft sicherzustellen, unabhängig davon, welches Geschlecht die Betreuenden haben. Ich befürworte, dass diese Kinder ohne ideologische Zwänge zu freien und selbstbestimmten Menschen heranwachsen können und damit sich selbst entfalten und eine freie Gesellschaft erhalten. In diesem Sinne bin ich ein Konservativer, als solcher will ich unsere Gesellschaft verändern, auch, um sie zu erhalten. Dazu müssen wir nicht die Verfassung ändern, sondern deutlich darauf hinweisen, dass sogenannte konservative Politiker die Verfassungsrechtslage aus irrationalen Gründen missverstehen.
Symbolbild: Foto: Guillaume Paumier – CC-BY
Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Christian Reidel geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.
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