Es ist ein Kampf David gegen Goliath. Das Verrückte ist, in diesem Falle ist David nicht der kleine Bürger, der sich seinen Weg durch die Instanzen erstreitet und schließlich beim Bundesverfassungsgericht landet. In diesem Falle ist der David ein kleine, radikale Minderheit, genannt Bundesregierung, die sich gegen den Willen von ca. 70% der Bevölkerung stellt.
Worum geht es? Das corpus delicti hat einen schönen juristischen Namen und nennt sich Sukzessivadoption. In normalem Deutsch heißt es nichts weiter, als dass ein Lebenspartner das adoptierte Kind seines Partners (Stiefkind) auch an seiner statt als Elternteil annimmt und adoptiert. Im derzeitigen Eherecht ein Vorgang der nichts weiter als ein Verwaltungsakt ist. Nicht jedoch wenn man nach dem Lebenspartnerschaftsrecht „verpartnert“ ist. Hier schließt das LPartG explizit diese Adoption als rechtswidrig aus ( § 9 Abs. 7 LPartG)
Bereits in der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht war abzusehen, dass das Bundesverfassungsgericht, das eigentlich zur Kontrolle der drei Gewalten geschaffen wurde, zu einem Ersatzgesetzgeber degradiert wird in der Hoffnung, entweder ihre eigenen veralteten Ansichten über Ehe und Familie durchzupeitschen, oder aber gegenüber konservativen Wählerkreisen wenigstens die Hände in Unschuld waschen zu können.
Tatsächlich geschah wieder das, was geschehen musste: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die entsprechenden Passagen des LPartG für verfassungswidrig, da sie nicht dem Gleichstellungsgrundsatz (Art 3 Abs. 1 GG) entsprechen. Auch wieder einmal sah sich das Bundesverfassungsgericht dazu gezwungen zu drastischen Maßnahmen zu greifen, der Gesetzgeber muss bis 2014 eine grundgesetzkonforme Regelung finden und bis dahin darf § 9 Abs. 7 LPartG nur so angewendet werden, wie es das eigentliche Adoptionsrecht vorsieht.
Fast schon trotzig erscheint die exemplarische Reaktion eines Bundestagsabgeordneten der CDU aus Thürigen. Herr Tankred Schipanski meint auf Twitter:
Keine Sternstunde des BVerfG am heutigen Tag. Idee des Adoptionsrechts für Homosexuelle verkennt die Grundidee von Ehe u Familie.
Dem gegenüber schreibt das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung ins Stammbuch, dass mittelalterliche Gesellschaftsmodelle nicht um jeden Preis aufrechterhalten werden können, wenn die Mehrheit der deutschen Bürgerinnen und Bürger sich längst um Lichtjahre weiterentwickelt haben.
Besonders Harsch fährt das Bundesverfassungsgericht den Ewiggestrigen damit in die Parade, indem es im Urteil vom 19. Februar erklärt:
Es sei davon auszugehen, dass homosexuelle Erwachsene kompetente Eltern seien. Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern seien trotz eines gewissen Risikos, soziale Diskriminierungen zu erleben, in der Regel gut sozial integriert und eher weniger psychiatrisch auffällig. Nicht selten sei bei den Kindern ein starkes Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl, sowie ein Erlernen von Bewältigungsstrategien im offenen Umgang mit der Lebenssituation zu beobachten.
Es wird Zeit die Frage zu stellen: Hat die schwarz-gelbe Chaostruppe wirklich noch Alles im Griff auf dem Schiff Deutschland, oder hat das Schiff Deutschland seine Freizeitkapitäne längst meilenweit hinter sich gelassen?
Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Bernd Kasperidus geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.
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