In der Plenarsitzung des Bayerischen Landtages am Dienstag gab es einen fragwürdigen Versuch der Freien Wähler „extremistischen“ Parteien das Leben irgendwie schwerer zu machen.
Als ich den Titel des Dringlichkeitsantrags „Gegen Extremismus für Toleranz – Extremistischen Parteien den Geldhahn zudrehen“ las, dachte ich für einen Moment, die Freien Wähler wollen die V-Leute abschaffen. Doch nein, es ging dann doch um die Parteienfinanzierung und den Schutz des Grundgesetzes. Und wie könnte man das Grundgesetz besser schützen, als durch eine Grundgesetzänderung?
Das dachten sich wohl auch die Freien Wähler.
Also haben sie sich überlegt, wie sich „extremistischen“ Parteien der Zugang zu staatlichen Parteienfinanzierung verwehren ließe, ohne dass ein Verbotsverfahren erfolgreich durchgeführt werden muss. Aufgrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz reicht ein einfaches (Bundes)-Gesetz nicht aus, sowas muss dann schon ins Grundgesetz.
Der Antrag der Freien Wähler sah also vor, dass sich die Bayerische Staatsregierung für eine Änderung von Artikel 21 des Grundgesetz stark macht. Einerseits soll das Prinzip der staatlichen Parteienfinanzierung, das bisher im Parteiengesetz geregelt ist, in die Verfassung aufgenommen werden und diese dann sogleich durch Ergänzung eines weiteren Satzes wieder eingeschränkt werden:
Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen, können aufgrund eines Gesetzes von der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien ausgeschlossen werden.
In Artikel 21 wird unter anderem bestimmt, dass Parteien die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten, verfassungswidrig sind. Und nur das Bundesverfassungsgericht kann über die Verfassungswidrigkeit einer Partei befinden. Ein Parteiverbot hat weit reichende Folgen: Unter anderem der Einzug des Parteivermögens und Verlust aller Mandate.
Was wollen die Freien Wähler nun eigentlich erreichen? Die „anerkannte“ Verfassungswidrigkeit einer Partei führt sowieso zum Verbot und damit zum Verlust sämtlichen Vermögens und natürlich auch der Parteienfinanzierung. Tatsächlich versuchten die Freien Wähler hier eine „Verfassungwidrigkeit light“ einzuführen, wie es Susanna Tausendfreund von den Grünen formulierte. Die fragwürdige Einstufung als „extremistische“ Partei bedeutet nämlich nicht, dass eine Partei tatsächlich verfassungswidrige Bestrebungen im Sinne des Grundgesetzes verfolgt.
Als Beispiel für „extremistische“ Parteien lieferte Bernhard Pohl von den Freien Wähler in der Debatte dann auch nicht nur die NPD und Konsorten – nein, auch die Linke soll doch bitte Partei zweiter Klasse werden. Und den „Extremistenstempel“ soll auch nicht das Bundesverfassungsgericht vergeben, sondern der Bundestagspräsident, schließlich ist der für alle Fragen zur Parteienfinanzierung zuständig.
Ich bin mir sicher: Der Bundestagspräsident, der aufgrund seiner Position nur eine kleine Verwaltung befehligt und eher selten politisch wertend tätig wird, trifft so eine Entscheidung qualifizierter als die Schlapphüte der Verfassungsschutzämter, die normalerweise solche Einschätzungen vornehmen. Und schon deren Vorgehen ist mitunter alles andere als gerichtsfest. Auch Innenminister Friedrich musste eingestehen, dass die Einteilung in „extremistisch“ und „nicht-extremistisch“ nicht so leicht ist und hat den Bundesverfassungsschutz angewiesen die Beobachtung der Linken weitgehend einzustellen.
Und was passiert, wenn sich der Bundestagspräsident mal irren sollte? Na, dann bleibt doch der Rechtsweg, um den Irrtum zu klären. An dessen Ende landet man vor dem Bundesverfassungsgericht und so schließt sich der Kreis.
Der Antrag der Freien Wähler war so offensichtlich absurd, dass sich selbst CSU, FDP, SPD und Grüne einig waren, dass das kein geeigneter Weg ist die NPD zu bekämpfen. Dem Parteiverbot sind in Deutschland aus guten Gründen große Hürden gesetzt. Was die Freien Wähler reitet, daran zu rüttelt, muss man nicht verstehen und zeigt, welch Geistes Kind sie sind!
Demokratie schützt man nicht, indem man die Spielregeln so ändert, dass es Parteien gibt, die gleich sind und Parteien, die gleicher sind. Und Nazis bekämpft man nicht, indem man die Verfassung etwas undemokratischer macht, sondern damit, dass man ihnen entschlossen entgegentritt und nicht mit ihnen spielt. Und gerade da haben die Freien Wähler Nachholbedarf!
Foto: tetedelacourse – CC-BY-SA
Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Christina Grandrath geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.


5 Kommentare zu “Ein bisschen verfassungsfeindlich?”