Der Name Gustl Mollath ist in aller Munde, denn mittlerweile zieht der Fall auch international seine Kreise: Am Donnerstag berichtete sogar die BBC darüber. Für die bayerische Staatsregierung wird es damit immer peinlicher. Nicht nur, dass die Berichterstattung mehr und mehr Reichweite erzielt, auch alle Argumente der Befürworter von Mollaths Unterbringung werden nach und nach widerlegt. Bei dieser Faktenlage erstaunt es mich doch sehr, dass Justizministerin Merk am Dienstag in einer aktuellen Stunde immer noch versucht hat, die Tragweite diese Falles herunter zu spielen. Frau Dr. Merk geht es nach eigener Aussage primär darum, festzustellen, ob Gustl Mollath heute noch gefährlich ist – nicht etwa darum, die Fehler der Vergangenheit aufzuarbeiten.
Doch gerade die sind beträchtlich. Bei all den Vorwürfen um Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Betrug gegen die Bankangestellten möchte ich erneut auf etwas anderes aufmerksam machen:
Die Anklage gegen Gustl Mollath war auf eine Anzeige seiner Ex-Frau gegründet, der Vorwurf lautete auf schwere Körperverletzung. Der Haken dabei: Zum Zeitpunkt der Anzeige lag der eigentliche Vorfall bereits ein Jahr zurück. Die SZ hat die Ärztin ausfindig gemacht, auf deren Briefpapier das Attest geschrieben wurde. Diese kann sich an den Namen Gustl Mollath nicht erinnern, sie wurde nie vor Gericht geladen. Dafür war ihre Arzthelferin aber wohl eine gute Freundin von Mollaths Ex-Frau – man darf die Echtheit dieses Attests also durchaus anzweifeln.
In Anbetracht der ganzen anderen Vorwürfe mag das zunächst eher nebensächlich erscheinen, doch näher betrachtet kann dieses winzige Detail den ganzen Fall kippen. Erweisen sich die Vorwürfe von Mollaths Ex-Frau als falsch, stellt sich die Frage nach seinem Gesundheitszustand gar nicht mehr. Dem Verfahren wäre auf einen Schlag die Grundlage entzogen.
Aber auch, wenn man der Frage nach Gustl Mollaths Gesundheitszustand nachgeht, wird das Eis schon bald sehr dünn. Immer wieder wird argumentiert, es sei völlig egal, ob Mollaths Vorwürfe gegen die HVB stimmen oder nicht. Sein angeblicher Wahnzustand zeige sich unter anderem darin, dass er während des Verfahrens wahllos unbeteiligte Personen in seine Vorwürfe eingebaut habe. Als Beispiel wird dann ein Gerichtsgutachter genannt, den Gustl Mollath wegen Befangenheit abgelehnt hatte. Das Problem: Eben dieser Gerichtsgutachter gibt an, völlig zu Recht als befangen abgelehnt worden zu sein – er war der Nachbar einer der beschuldigten HVB-Mitarbeiter.
Die Piratenpartei hat den Schutz von Whistleblowern in ihrem Grundsatzprogramm verankert. Wir haben für Bradley Manning auf der Straße gestanden und Kopien der Wikileaks-Server betrieben. Und in der Tat finde ich, dass der Vergleich zu Manning im Fall Mollath viel zu selten hergestellt wird. Vielleicht liegt es daran, dass niemand den Vorwurf politischer Gefangenschaft in den Mund nehmen möchte. So etwas ist in einem zivilisierten Land wie Deutschland nicht denkbar, auch wenn viele Tatsachen genau dies vermuten lassen. Vielleicht liegt es auch daran, dass der Begriff des Whistleblowers zu der Zeit, als Gustl Mollath seine Vorwürfe öffentlich gemacht hat, einen viel geringeren Stellenwert hatte als heute.
Frau Merk wurde im Landtag dann übrigens von Horst Seehofer gerettet. Nachdem dieser gemerkt hat, wie sehr die CSU gerade an Boden verliert, hat sich unser Ministerpräsident kurzerhand selbst auf die Rednerliste setzen lassen. Rhetorisch – das muss man ihm lassen – äußerst beeindruckend, hat er der angeheizten Diskussion den Wind aus den Segeln genommen oder es zumindest versucht. Er wandert damit aber auf einem sehr schmalen Grat, denn sollte der Fall weiter eskalieren – und davon gehe ich aus – wird sich Herr Seehofer fragen lassen müssen, wieso er selbst so stark an der Bremse gezogen hat. Denn bei allen Bemühungen, das bereits in den Brunnen gefalle Kind noch zu retten, muss ich hier zum Ende nochmal sehr deutlich festhalten:
Gustl Mollath sitzt nach wie vor in der forensischen Psychiatrie in Bayreuth – seit bald sieben Jahren. Ihm wurde alles weggenommen, was einmal sein Leben war, sein Haus, seine persönlichen Habe, seine Dokumente, ja sogar sein Recht zu wählen. Ihm wird der Zugang zum Internet verweigert und das Telefon muss er sich mit 22 anderen teilen – auf dem Flur der Station FP4. Gustl Mollath hat in diesen sieben Jahren Erfahrungen machen müssen, die ich noch vor wenigen Wochen für unmöglich gehalten hätte. Und trotz dieser erdrückenden Faktenlage ist es weiter ungewiss, ob und wann er endlich seine Freiheit zurück erlangen wird. Doch: bei all der politischen Brisanz dieses Falls muss der Mensch – Gustl Mollath – dessen Leben hier zerstört wurde, an erster Stelle stehe.
Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Patrick Linnert geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.


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