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Der intransparente Jugendschutz

Foto eines Auges (Suicine - CC-BY)
Foto eines Auges (Suicine - CC-BY)

Wir erinnern uns etwas zurück. Vor ungefähr zwei Jahren gab es einen neuen Entwurf für den sogenannten Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der die rechtlichen Regelungen des Jugendschutzes im Netz stark verändert hätte.

Natürlich gab es damals einen Aufschrei im Netz, da die Regelungen nicht nur weltfremd gewesen wären – sondern auch so dilettantisch ausgearbeitet waren, dass man von Rechtssicherheit nur hätte träumen können. Gut, man muss ehrlicherweise eingestehen, dass die jetzigen Regelungen nicht besser sondern einfach so weltfremd sind, dass sie so gut wie nicht durchgesetzt werden können.

So wurde in Bayern zum Beispiel versucht, die Kunst zu zensieren und mit Bußgeldern aus dem Netz zu werfen, was an unserem Grundgesetz scheiterte.

Der neue Entwurf zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag scheiterte dann an der CDU in NRW, weil sie damit die Minderheitsregierung vorführen wollte. Bis dahin haben Regierungen mit allen Parteien dem Entwurf zugestimmt. In Bayern haben einzig die Grünen dagegen gestimmt. Nun soll es für den Staatsvertrag, der das Internet in Deutschland massiv prägen wird einen neuen Anlauf geben. Und es scheint, dass sie die Lektionen noch immer nicht gelernt haben – denn der neue Entwurf wird wieder hinter verschlossenen Türen verhandelt. Die Netzgemeinde und Expertinnen[1] werden wieder ausgeschlossen und nicht eingeladen.

Ich bin mir sicher, dass am Ende des Prozesses der neue Entwurf wieder durch alle Landtage gepeitscht wird und die Regierungskoalitionen unter Beteiligung aller Parteien durch „Parlamentarische Zwänge“ gar nicht anders können als dem Vertragswerk zuzustimmen.

Ja, vielleicht bin ich hier etwas zu pessimistisch, aber ein Intransparenter Prozess sorgt bei mir automatisch für Skepsis. Denn in intransparenten Prozessen wiegen Gruppendynamiken meist schwerer als Argumente. Und es gäbe durchaus einige Punkte, die wir beim Jugendschutz im Netz dringend angehen müssten. Ich wiederhole hier gerne nochmal meine fünf Thesen zum Jugendschutz im Netz, die sich auf mehrere Studien zu dem Thema stützen:

  1. Es kann keinen wirksamen Jugendschutz im Netz geben, nur wirksamen Kinderschutz.
  2. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss in jungen Jahren passieren.
  3. Der Kinderschutz im Netz funktioniert bereits jetzt weit besser als viele glauben.
  4. Filtersoftware ist beim Kinderschutz hilfreich, aber nicht erstes Mittel.
  5. Jugendliche brauchen verlässliche Anlaufstellen.

Mal schauen ob der neue Wurf des JMStV reale Verbesserungen bringen wird, oder ob darin wieder Netzsperren, verpflichtende Webseitenkennzeichnungen in Alterstufen oder ähnlicher Unsinn enthalten werden sein werden. Ich bin gespannt.

[1]Generisches Feminin zum Anlass der InWoche.

Foto: SuicineCC-BY

Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Benjamin Stöcker geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.

1 Kommentar zu “Der intransparente Jugendschutz

  1. Busgelder führen vll dazu, dass man aus dem Bus geworfen wirds; hier dürften hingegen Bußgelder gemeint sein 😉

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