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UNESCO Welttag des audiovisuellen Erbes

Bundesarchiv, Bild 102-00485 / CC-BY-SA
Bundesarchiv, Bild 102-00485 / CC-BY-SA
Sehr altes Foto von Dreharbeiten in Berlin bei Ankunft von Filmstars
Filmaufnahmen in den dreißiger Jahren
Bundesarchiv, Bild 102-00485 / CC-BY-SA

Am 27. Oktober jährt sich der „Welttag des audiovisuellen Erbes“, den die UNESCO seit 1980 ausruft. Seit über 30 Jahren gibt es die Empfehlung zum Schutz und der Erhaltung bewegter Bilder, die das weltweite audiovisuelle Kulturerbe ins öffentliche Bewusstsein rücken sollen. Ganz besonders Material aus der Pionierzeit des Filmemachens ist von Zerstörung und Zerfall betroffen, da das verwendete Filmmaterial seine intendierte Haltbarkeitsdauer überschritten hat.

Einige herausragende Werke des frühen Filmzeitalters konnten nur durch Methoden vor der völligen Zerstörung gerettet werden, die heute als illegales Kopieren bezeichnet würden. Filme der Nachwelt zu erhalten ist dabei ein grundsätzlich ehrenwertes Ziel. Eine Digitalisierung und in diesem Zuge Aufarbeitung und Verfügbarmachung von Filmdokumenten sind ebenfalls Ziele, die die Piratenpartei Bayern unterstützen und fördern will.

Dazu erklärt Tina Lorenz, Beauftragte für Kulturpolitik des Landesverbandes:

Gemeinfreie Filme sollten uns gehören – der Öffentlichkeit, und nicht privaten Verwertungsgesellschaften, die damit einen Reibach machen wollen. Es ist gängige Praxis, die Restaurierung von Objekten an kommerzielle Verwertungsgesellschaften auszulagern, die sich dann als Verfechter unseres kulturellen Erbes aufspielen, um gleichzeitig das, was uns eigentlich gehören sollte, wieder an uns rückzuvermieten. Das kommt einer geistigen Enteignung gleich, die wir auf das Schärfste verurteilen. Hier stehen die mit öffentlichen Geldern geförderten Filminstitute in der Pflicht, sich stärker zu machen und unsere Rechte besser zu vertreten. Wir möchten, dass alle Menschen auf der Welt an unserem audiovisuellen Erbe teilhaben können. Die Piratenpartei Bayern setzt sich außerdem für eine Verkürzung der Schutzfristen audiovisueller Werke und für eine sofortige Digitalisierung und Verfügbarmachung verwaister Werke ein.

Die Kapazitäten zur digitalen Speicherung und Verfügbarmachung, zur Kategorisierung und Indizierung von Werken ist mittlerweile so gewachsen, dass es technisch möglich und machbar ist, audiovisuelle Werke in großem Stil digital aufzubereiten. Wir fordern, dass das Land Bayern ausreichend Mittel für bayerische Filmarchive und -museen zur Verfügung stellt, damit wir das Rennen gegen die Zeit und gegen den Materialverfall gewinnen, und die unschätzbaren Werte unserer Filmkultur dauerhaft erhalten und für alle Bürger und Bürgerinnen barrierefrei zur Verfügung stellen können.

Die teilweise langen und komplexen deutschen Schutzfristen für audiovisuelle Werke erlauben derzeit nicht, dass Filme aus den geschlossenen Archiven freigelassen werden. Nach momentan geltendem Recht werden deutsche audiovisuelle Werke 70 Jahre nach dem Tod des letzten Mitwirkenden an Film oder Drehbuch gemeinfrei, sprich für alle frei anseh- und benutzbar. Insbesondere bei Werken aus der Frühzeit des Kinos sind diese Mitwirkenden jedoch nicht immer vollständig aufgeführt, sodass nicht klar ist, wann das einzelne Werk gemeinfrei wird.

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