Alle Jahre wieder demonstriert die CSU-Landtagsfraktion, was sie davon hält, dass Bürger das Recht beanspruchen können, ungehindert Zugang zu Informationen von Behörden und kommunalen Vertetungsgremien zu erhalten: Nichts. Gelegenheit dazu gaben ihr die Oppositionsparteien, die Gesetzentwürfe für Informationsfreiheitsgesetze in den Landtag einbrachten. Am Donnerstag kam es zur ersten Lesung eines SPD-Entwurfes für ein „Bayerisches Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz“.
Dieser Entwurf überträgt die Vorschriften des kürzlich in Kraft getretenen „Hamburger Transparenzgesetzes“ auf Bayern und erfasst auch die in Hamburg nicht vorhandenen Gemeinden, Landkreise und Bezirke. Der entscheidende Fortschritt in beiden Gesetzestexten ist, dass nicht nur eine Pflicht der Behörden vorgesehen ist, dem einzelnen Bürger Informationszugang auf Antrag zu gewähren. Behörden und kommunale Ratsversammlungen müssen nach diesen Vorschriften Sitzungprotokolle, Haushaltsdaten, Verträge, Gutachten, Geodaten und andere Informationen proaktiv im Internet veröffentlichen. Das spart Aufwände bei Behörden und Bürgern. Der Wähler kann mit solchen Informationen eine begründetere Wahlentscheidung treffen.
Die Abgeordneten aller anderen im Landtag vertretenen Parteien begrüßten ein Transparenzgesetz für Bayern, das eine Generalerlaubnis des Informationszuganges als Recht des Bürgers und Verpflichtung der Behörden vorsieht. Dagegen hielt Frau Petra Guttenberger (CSU) an einem Generalverbot mit speziellen Erlaubnistatbeständen in Einzelgesetzen fest: „Und wir sagen, Missbrauch kann dadurch ausgeschlossen werden, dass ich die Anfrager und Anfragerinnen auschließe, die kein berechtigtes Interesse entsprechend geltend machen.“ Ohne die Veröffentlichungspflichten im Internet zu erwähnen, fragte sie ernsthaft, worin der große Wurf des Gesetzentwurfes bestehe. Da fragt sich jeder andere, ob sie den Text überhaupt gelesen hat. Die CSU kündigt an, dass sie diesen Entwurf „alle Jahre wieder“ ablehnen werde. Wie Demokratie im digitalen Zeitalter funktioniert, lehnt sie damit gleich mit ab.
Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Bernd Simon geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.
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