Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute, am 04.Oktober 2012, entschieden, dass die Stimmkreisreform verfassungsgemäß ist.
Durch die Stimmkreisreform haben Oberfranken und die Oberpfalz je ein Landtagsmandat zugunsten Oberbayerns verloren. Die Verringerung der Mandatszahlen benachteiligt nicht nur die Repräsentanz der Menschen in diesen ohnehin strukturschwachen Regionen, sondern diskriminiert gerade kleine Parteien unverhältnismäßig. So würde bei jetzt 16 zu vergebenen Mandaten rechnerisch ein Kandidat 6,25% der Stimmen benötigen, um ein Mandat zu erhalten. Diese versteckte Erhöhung der 5%-Hürde verturteilen die bayerischen Piraten scharf.
„Es ist bedauerlich, dass das Gericht der weiteren indirekten Anhebung der 5-Prozent-Hürde keinen Einhalt geboten hat. Gerade kleinere Parteien trifft die Entscheidung besonders hart. Ich hätte mir hier deutlich mehr Gefühl für die Feinheiten der Demokratie gewünscht.“ so der Landesvorsitzende Stefan Körner.
Der politische Geschäftsführer Bruno Kramm ergänzt hierzu: „Als Mitkläger habe ich auf die Urteilsverkündung mit Spannung gewartet. Die Argumente der Vertreter der Staatsregierung lieferten keine Begündung für diese Enteignung von Stimmkreisen. In Oberfranken verlieren dadurch gerade aufstrebende politische Mitbewerber ihr Mandat. In Lichtenfels-Wunsiedel wird jetzt aus einem um ein Viertel zu kleinen ein um ein Viertel zu großer Stimmkreis konstruiert, der darüber hinaus kommunalpolitisch wenige Gemeinsamkeiten hat. Statt die deutsche Gesamtbevölkerung statistisch heranzuziehen, hätte man besser daran getan, die wirklichen Wahlberechtigten zur Bemessung einzubeziehen, denn die Bevölkerung der Landkreise hat einen höheren Altersschnitt und dadurch auch mehr Wahlberechtigte.
Seehofer hat seine Vorstellung von Demokratie in Bayern umgesetzt. Ihm wurde ein Wahlkreis auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten und in Oberfranken aberkannt. Dazu war jedes Mittel recht. Mit der Anhebung der 5% Hürde versucht man sich gerade im strukturell benachteiligten Oberfranken Protestwähler vom Leib zu halten. So tritt man die Demokratie in Bayern mit Füßen.“
Im Hinblick auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen hat das angegriffene Gesetz vom 25. Oktober 2011 die Verteilung der Abgeordnetenmandate auf die Wahlkreise geändert.
Anlass des Popularklageverfahrens war die Frage, ob die Verringerung der Zahl der Abgeordnetenmandate für die Wahlkreise Oberpfalz und Oberfranken, insbesondere der Zuschnitt des Stimmkreises 408 Wunsiedel, Kulmbach, gegen die Bayerische Verfassung verstoßen.
Naja, man kann es beklagen. Man muss jedoch auch einmal sagen was mal will, denn die Folgen wären entweder die Vergrößerung des Landtages oder die unterschiedliche Wertigkeit der Stimme.
@Wolfgang: Ich denke schon, dass es ne bessere Lsg gegeben hätte, eine ohne Landtagsvergrößerung und ohne unterschiedliche WErtigkeit und ohne eine Anpassung zugunsten bestimmter Parteien.