Veranstaltung

Patentfasching am 11.11. in München

Wenn sich Mausklicks als Erfindungen verkleiden – dann ist Patentfasching!
Amazons Patentzombie geht wieder um: Anhörung und

Demo am 11. November – 08:00 Uhr
Bürgersteig vor der Bayerstr. 34

(direkt vor dem Europäischen Patentamt)
Kommt verkleidet als Pirat, Maus oder Daniel Düsentrieb!

 

Vor zwei Jahren wurde zwar Amazons berühmt-berüchtigtes Geschenkbestellungspatent EP0927945 auf Betreiben des FFII aufgehoben. Amazon hat gegen diese Entscheidung aber Einspruch erhoben. Das heißt: dieses 1998 angemeldete klassische Softwarepatent ist weiterhin gültig und hängt bereits mehr als zehn Jahre wie ein Damoklesschwert über europäischen Softwareanbietern und Webseitenbetreibern.

 

Es ist nicht das erste Mal, dass es so lange dauert, bis ein solch absurdes, schädliches und rechtswidriges Patent beseitigt wird. Bis zur endgültigen Aufhebung von Monsantos Sojapatent EP301749 dauerte es insgesamt 18 Jahre. Während dieser Zeit war das mit dem Patent erteilte Monopol voll in Kraft. Die maximale "Lebensdauer" eines gültigen Patents beträgt 20 Jahre.

 

Das scheint absurd? Es kommt noch besser.

 

Als zwischen 2003 und 2005 die Softwarepatent-Richtlinie im Europäischen Parlament zur Entscheidung anstand, die die Praxis des Patentamts, gegen das Patentverbot des Art 52 EPÜ zu verstoßen, legalisiert hätte, meinten Softwarepatent-Befürworter immer wieder, beim Europäischen Patentamt seien Patente wie das One-Click Patent von Amazon unmöglich. Sie wurden eines besseren belehrt – das Patent wurde erteilt, die Richtlinie in der Folge abgelehnt. 

 

Das Patentamt steckt damit in einer Zwickmühle. Natürlich wäre man das Amazon-Patent gerne los. Noch will man aber die Auffassung, alles was auf einem Computer laufen könne (also insbesondere Software, Algorithmen und Geschäftsmethoden) sei technisch und daher auch prinzipiell patentierbar, nicht aufgeben. Daher wurde bisher vermieden, das Patentverbot für Software als Aufhebungsgrund zu heranzuziehen und man zog sich bei der Entscheidung auf formelle Spielereien zurück.

 

Spannend wird, wie sich die Technische Beschwerdekammer aus der Affäre ziehen wird, zumal die Grundsatzentscheidung der Großen Beschwerdekammer zu Frage von Softwarepatenten immer noch aussteht. 

 

Einen Termin, angesichts all dieser Umstände passender nicht sein könnte, hat sich das Europäische Patentamt für seine Amazon-Anhörung ausgesucht: Den 11.11., den Beginn des Faschings, des Karnevals, der närrischen Zeit!

 

Der FFII ruft daher, gemeinsam mit der Piratenpartei Bayern, zum Patentfasching in Form einer Demonstration auf. Los geht’s am 11.11. ab 8 Uhr (also bevor die Anhörung beginnt) und zwar am Bürgersteig vor der Bayerstr. 34 – mit anderen Worten: direkt vor dem Europäischen Patentamt. 

 

Jede Art von Kostüm – ob als Maus, Daniel Düsentrieb oder natürlich Pirat ist dem Anlass entsprechend willkommen!

 

6 Kommentare zu “Patentfasching am 11.11. in München

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