Partei

Zum Beitritt von Jörg Tauss bei der Piratenpartei

Da ich ja schon mehrfach angeschrieben wurde, dass der Beitritt von Jörg Tauss ein zweischneidiges Schwert ist, will ich mich hier nochmal zu der Sache äußern. Zu diesem Zweck hab ich drei Fragen zusammengestellt ähnlich einer FAQ.

Jörg Tauss steht doch unter dem Verdacht ein Pädophiler zu sein. Hätte man nicht lieber davon absehen sollen ihn aufzunehmen?

Die Piraten kämpfen seit ihrer Gründung für die Bürgerrechte. Ein Aspekt, den wir dabei immer wieder vertreten ist die Unschuldsvermutung. Er ist weder verurteilt, noch sieht man eindeutige Beweise. Wir kämpfen dagegen, dass ein Totschlagverdacht wie Kinderpornographie benutzt wird um Personen zu stigmatisieren, die nicht von einem ordentlichen Gericht verurteilt worden sind. Tauss selbst hat betont, er sei kein Pädophiler. Würden wir gleich beim ersten Mal wenns kritisch wird die Unschuldsvermutung selbst an den Nagel hängen, würden wir alles verraten wofür wir gekämpft haben.

Fällt durch den Eintritt von Jörg Tauss die Partei nicht in öffentlichen Misskredit?

Wir werden schon diskreditiert. Nicht nur die Piraten, sondern die ganze Bewegung. Der Wirtschaftsminister hat uns in der Tagesschau hintenrum unterstellt, wir seien gegen die Bekämpfung von Kinderpornographie. Die konservative Presse wird uns natürlich zerreißen, das ist klar, aber die hätte auch nie was gutes über uns gesprochen. Das wird nicht die letzte Gelegenheit sein, bei der sie das tun.

Was ist wenn Jörg Tauss verurteilt wird? Fliegt er dann wieder aus der Partei?

Das hängt von den Umständen der Verurteilung ab. Tauss hat erklärt, er habe das Material bei eigenständigen Recherchen in der Szene erhalten, mit denen er beweisen wollte, dass dieses Material nicht über das Internet getauscht wird, sondern „offline“. Auch wenn das sicher nicht die beste Idee war, sehe ich da grundsätzlich noch nichts verwerfliches dran. Ob er sich dabei juristisch auf den §184b (5) StGB berufen darf, der z.B. auch Polizeibeamten und Strafverteidigern gestattet, kinderpornographisches Material zu Berufszwecken zu besitzen, muss das Gericht entscheiden.

Was mir dabei ganz sauer aufstößt, ist diese Zwei-Klassen-Justiz. Die Familienministerin führt der versammelten Presse in Berlin Kinderpornographie der härtesten Sorte öffentlich vor, nur um Emotionalität zu schüren. Mehrere Strafanzeigen gegen die sind aber ins Leere gelaufen. Die eigenen Recherchen eines Abgeordneten führen aber gleich zu einem Ermittlungsverfahren.

Aber eins ist klar: Sollte sich seine Darstellung als unwahr herausstellen, so muss Jörg Tauss natürlich mit Konsequenzen rechnen, auch mit einem Parteiausschluss.

8 Kommentare zu “Zum Beitritt von Jörg Tauss bei der Piratenpartei

  1. Anonymous

    … bin ich am Wochenende in die PP eingetreten. Keep on rockin.

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