Bayern

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlcomputern

Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil in Sachen „Wahlcomputer“ verkündet.
Die Piratenpartei Deutschland begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Wahlcomputer in Deutschland nur noch unter sehr eng gefassten Bedingungen zulässig sind. Damit nähert sich Deutschland dem Beispiel anderer europäischer Staaten an, welche die Maschinen sogar ganz aus dem Verkehr gezogen haben.

Ralph Hunderlach, Pressesprecher der Piratenpartei Deutschland, kommentierte das Urteil mit folgenden Worten: „Das war ein wichtiger, längst überfälliger Schritt zum Erhalt unserer Demokratie. Die Benutzung von Wahlmaschinen widerspricht dem Prinzip einer freien und geheimen Wahl, da die Ergebnisse für niemanden mehr nachvollziehbar und überprüfbar sind. Manipulationen wären somit nicht aufzudecken und die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie würde schweren Schaden nehmen. Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht schwerwiegende Mängel der Gesetzgeber korrigieren müssen.“

Die umstrittenen Wahlcomputer wurden zuerst bei der Bundestagswahl 2005 und danach unter anderem bei der vorletzten hessischen Landtagswahl im Jahre 2008 eingesetzt. Bei der Neuwahl in Hessen im Jahre 2009 wurde der Einsatz in Hinblick auf das Unterteil des BVerfG ausgesetzt – zurecht, wie sich jetzt erwiesen hat.

In ihrer Beschwerdeschrift (Az. 2BvC 3/07, PDF-Datei) fordern die Vertreter des Klägers Ulrich Wiesner die Wiederholung der Bundestagswahl in den 30 Wahlkreisen, in denen die Nedap-Geräte zum Einsatz kamen. Dieser Antrag hat angesichts der zu erwartenden Verfahrensdauer allerdings nur formale Bedeutung, weshalb sie hilfsweise beantragten, „festzustellen, dass die Verwendung von softwaregesteuerten Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.“

Der Einsatz von Wahlcomputern hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu Problemen geführt. In den USA „verschwanden“ Wählerstimmen aufgrund von Softwarefehlern und in Deutschland gelang es Vertretern des „Chaos Computer Clubs“ (CCC) die Tasteneingaben eines Testgeräts mitzulesen, in den Niederlanden brachten Hacker die Computer dazu, Schach zu spielen. Bei den hessischen Landtagswahlen wurden die Wahlmaschinen vor dem Wahltag teilweise in privaten Haushalten aufbewahrt. Sowohl technische als auch Verfahrensmängel machten so ein geheime und manipulationsfreie Wahl unmöglich. Auch nach Wahlbeobachtung des CCC in Brandenburg im September 2008 gab es erhebliche Mängel.

In seiner Urteilsbegründung fanden die Richter klare Worte. Die Transparenz sei bei elektronischer Stimmabgabe nicht gewährleistet und ohne Fachkenntnisse wäre der Wahlvorgang selber durch einen Wähler nicht mehr nachvollziehbar. Im Gegensatz dazu sei das oft vorgebrachte Argument der schnellere Ermittlung des Wahlergebnisses keine gewichtige Anforderung.

Die Piratenpartei sieht dieses Urteil als klares Signal für weitere anstehende Entscheidungen, wie z.B. die Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung, da auch hier elementare Grundrechte bedroht sind.

Quelle: Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland

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