Politik Pressemitteilung

Bundesregierung will Prozesskostenhilfe für Geringverdiener einschränken

Am Mittwoch, den 15. August 2012, passierte ein Gesetzesentwurf [1] das Bundeskabinett, der einige Änderungen an der Prozesskostenhilfe enthält. Unter dem Vorwand der Missbrauchsbekämpfung werden unter anderem Freibeträge für Geringverdiener in der Prozesskostenhilfe gesenkt und die zumutbaren Ratenzahlungszeiträume verlängert. Bei geringem Streitwert wird künftig keine Prozesskostenhilfe mehr gewährt.

Die Piratenpartei Bayern fordert die Regierung auf, diese Pläne unverzüglich fallen zu lassen und sich stattdessen ernsthaft mit den Problemen zu beschäftigen, die Hartz IV noch immer verursacht. Nach Angaben des Sozialgerichts Berlin erzielt in diesen Verfahren rund die Hälfte aller Kläger zumindest einen Teilerfolg. [2] Von Missbrauch kann also keine Rede sein.

»Für viele ALG-II-Empfänger und Geringverdiener ist die Prozesskostenhilfe die einzige Möglichkeit, sich vor Gericht sowohl gegen Fehlentscheidungen und Sanktionen der Ämter zur Wehr zu setzen, als auch gegen andere zu verteidigen. Dass es hier häufig nur um verhältnismäßig geringe Beträge geht, liegt in der Natur der Sache«, stellt Stefan Körner, Landesvorsitzender der Piratenpartei Bayern, fest. »Statt Geringverdienern die Möglichkeit zu nehmen, gegen Willkür vor Gericht zu ziehen, sollte man sich fragen, ob hier nicht nur an den Symptomen des eigenen Versagens zu Lasten Betroffener herumgedoktert wird. Allein die 170.488 bei den Sozialgerichten im Jahr 2011 neu eingegangenen Klagen sind ein deutliches Indiz dafür, wie viele Menschen von diesem Versagen betroffen sind.«

»Seit der rot-grünen Koalition unter Kanzler Schröder hat es noch keine Bundesregierung geschafft, dafür zu sorgen, dass sich die Ausführungsorgane an die geltenden Gesetze halten, wie der Erfolg vieler Klagen zeigt«, meint Aleks Lessmann, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Bayern. »Um aber der riesigen Klagewelle vor den Sozialgerichten Herr zu werden und sich die eigene Untätigkeit nicht eingestehen zu müssen, versucht die Bundesregierung nun, den Klägern Steine in den Weg zu legen.«

Nachweise: [1] http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_Gesetz_zur_Aenderung_des_Prozesskostenhilfe_und_beratungshilferechts.pdf

[2] http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20100618.1110.299831.html