Transparenz und Open Data

Informationsfreiheit in Bayern

Wir werden uns im Landtag für ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einsetzen. Dieses Transparenzgesetz muss sicherstellen, dass in Bayern eine zentrale Anlaufstelle für behördliche Informationen vorhanden ist, in dem auch die veröffentlichungspflichtigen Dokumente der Bezirke und der Kommunen gefunden werden können.

Grundsätzlich gilt, dass alle Informationen in dokumentierten, freien, strukturierten und maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung gestellt werden müssen. Lizenzkosten dürfen bei der Weiterverwendung von Daten nicht anfallen.

Verträge des Landes Bayern und seiner Ministerien müssen veröffentlicht werden, wenn die Vertragsgegenstände aller Verträge in einem Kalenderjahr mit einem Vertragspartner 100.000 Euro übersteigen. Dies gilt auch für alle juristischen Personen, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge übernehmen. In kleinen Kommunen kann die Summe angemessen abgesenkt werden.

Insbesondere müssen Gemeinden Abwasser- als auch Müllgebühren samt deren Kalkulationsgrundlagen jährlich und vollständig offenlegen.

Darüber hinaus wollen wir in Bayern einen Informationsfreiheitsbeauftragten einsetzen. Er soll Hinweisen zu Verstößen gegen das Transparenzgesetz nachgehen und alle Institutionen beraten, die zur Informationsfreiheit verpflichtet sind.

Mehr Transparenz in der Kommunalpolitik

Die Kommune ist die unterste Ebene der öffentlichen Verwaltung, hier werden Entscheidungen getroffen, die sich unmittelbar auf das Leben der Bürger auswirken. Die Sitzungen der kommunalpolitischen Gremien (Stadt-, Kreis- und Bezirksräte) sind jedoch in vielen Fällen entweder nicht öffentlich zugänglich oder es gibt nur ein kurzes Ergebnisprotokoll im Internet und/oder Amtsblatt.

Wir setzen uns dafür ein, dass gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, um die Kommunen zu verpflichten, ihre Sitzungen live im Internet (sogenanntes Streaming) allen Bürgern verfügbar zu machen. Darüber hinaus sind alle Sitzungen mindestens im Audioformat aufzuzeichnen.

Nicht-öffentliche Sitzungsphasen bleiben nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. wenn persönliche Daten Einzelner betroffen sind) erlaubt, um ein höchstmögliches Maß an Transparenz zu gewährleisten, welches nicht den Datenschutz verletzt.

Alle Aufzeichnungen und Sitzungsunterlagen sollen zeitnah in einem Transparenzregister veröffentlicht werden. Bei nicht-öffentlichen Sitzungen hat dies zu erfolgen, sobald der Grund für die Nicht-Öffentlichkeit entfallen ist.

Open Data

Wir werden uns im Landtag für eine offene Verwaltung und die Förderung des offenen Umgangs mit dem Wissen und den nicht-personenbezogenen Daten der Behörden einsetzen.

Öffentliche Daten befreien

Daten aus dem öffentlichen Sektor, die bereits publiziert wurden, sind derzeit häufig nicht frei zugänglich. Der Zugang kostet entweder Geld oder die Daten sind in unfreien Formaten in staatlichen Datenbeständen archiviert. Dadurch werden diese mit öffentlichen Geldern finanzierten Datenbestände sowohl innerhalb als auch außerhalb öffentlicher Körperschaften wenig oder gar nicht genutzt.

Wir wollen die Nutzung solcher Datenbestände erleichtern. Daher müssen Daten in offenen maschinenlesbaren Formaten in möglichst aktueller Fassung für den anonymen Zugriff durch öffentliche Einrichtungen sowie generell allen Menschen zur Verfügung stehen.

Offene gemeinschaftliche Entscheidungen

Die Bereitstellung dieser Daten ist die Grundvoraussetzung dafür, Bürger in den politischen Entscheidungsprozess integrieren zu können. Chancen und Risiken von öffentlichen Projekten können auf diese Weise früher erkannt werden. Die Einwohner werden dadurch aus ihrer erzwungenen Untätigkeit herausgeholt und aktiver Teil der Entscheidungsstruktur. Dadurch können Gräben zwischen Berufspolitikern, Verwaltung und Wählern zugeschütttet werden. So entstehen durch Crowdsourcing Brücken der Akzeptanz und Information.

Offene Gemeingüter fördern

Wissen (z.B. Geodaten) aus der öffentlichen Verwaltung, das frei zur Verfügung steht, kann offene Gemeingüter (Open Commons) wie Open Street Maps, Wikipedia und offene Bildungsquellen (Open Educational Resources) gezielt unterstützen.

Wir werden uns im Landtag dafür einsetzen, dass die Verwaltung aufbereitete Daten entsprechenden Projekten zur Verfügung stellt. Es hat sich bisher immer gezeigt, dass die Kreativität in der Szene zu unglaublich praktischen und kostengünstigen Anwendungen (z.B. Informationen für Rollstuhlfahrer, wie Open Wheel Map) für alle Mitmenschen führt.

Auch die öffentliche Hand kann sich diese Kreativität und den Einsatz begeisterter Menschen für sich zu Nutze machen. Als Beispiel sei hier die Zusammenarbeit des Bundesarchivs mit der Wikipedia genannt.