Digitale Gesellschaft

Digitale Infrastruktur

Haushalte und Firmen ohne Breitbandzugänge sind nicht nur wirtschaftlich benachteiligt, sie drohen auch von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt zu werden.

Internetzugänge

Die bayerischen Piraten wollen daher, dass breitbandigen Internetzugänge derselbe Stellenwert eingeräumt wird, wie andere grundlegende Infrastruktur (Energie, Verkehr, Ver- und Entsorgung). Wir werden Breitbandzugänge flächendeckend verfügbar machen.

Unterversorgte Gebiete werden wir finanziell stärker fördern, um den Breitbandausbau voranzutreiben. Hierzu wollen wir prüfen, ob eine geringe Abgabe auf bestehende Breitband-Anschlüsse die nötigen finanziellen Mittel über bestehende Haushaltsmittel hinaus bereit stellen kann, um so die Förderung von unterversorgten Gebieten zu gewährleisten. Solch eine Abgabe muss nicht zwingend vom Staat erhoben werden. Vielmehr kann sich auch ein privates Konsortium zu umlagefinanzierten Modellen verpflichten, in dem möglichst alle Anbieter von Internetzugängen mitwirken.

Beim Ausbau breitbandiger Internetanschlüsse müssen leitungsgebundene Lösungen (z.B. DSL) gegenüber dem Mobilfunk (z.B. LTE) bevorzugt werden da so eine besonders hohe Verbindungsqualität erreicht wird. Neue Datenleitungen zwischen Gebäuden und dem unmittelbar nächsten Verteiler sollen in Zukunft dem Eigentümer des jeweiligen Gebäudes gehören und nicht dem Telekommunikationsanbieter.

Neben der monetären Förderung setzen wir uns dafür ein die Planung, Genehmigung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen so zu optimieren, dass die Infrastruktur auch für den Breitbandausbau genutzt werden kann.

Für die Piraten steht der Ausbau unterversorgter Gebiete im Vordergrund. Jedoch gehört auch die Weiterentwicklung und Geschwindigkeitserhöhung von Breitbandzugängen in Ballungsgebieten zu unseren Zielen des Breitbandausbaus.

Damit niemand aufgrund seiner finanziellen Situation ohne Internetzugang auskommen muss, setzen wir uns für Sozialtarifmodelle und die Kostenübernahme durch die Sozialhilfeträger ein. So können uch sozial benachteiligten Menschen breitbandige Internetzugänge zur Verfügung gestellt werden.

Kabelanlagen

Breitbandige Zugänge umfassen nicht nur Internetzugänge, sondern auch Kabelanlagen zur Verbreitung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen.

Um die Verbreitung digitaler Sender und die damit einhergehende erhöhte Vielfalt des Programmangebots zu fördern, wollen wir die Regulierung der Fernsehverbreitung durch die Bayerische Landesmedienanstalt reduzieren.

Außerdem soll der Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender durch eine Einspeisepflicht als digitale Programme gestärkt werden.

Digitale Dividende

Um die Umstellung von analoger auf digitale Frequenznutzung zu fördern, wollen wir die öffentliche Finanzierung der analogen Nutzung schrittweise einstellen, um die digitale Verbreitung um so stärker zu fördern. Insbesondere die Umstellung der (analogen) öffentlich-rechtlichen Radioprogramme aber auch des BOS-Funks (Behördenfunk) erschließen so weitere Frequenzbänder für digitale Dienste.

Für diese Umstellung wollen wir keinen festen Umschalttermin festlegen, der die Vebraucher benachteiligen würde. Vielmehr streben wir einen fließenden Übergang an.

Die durch Umstellung der analogen auf digitalen Frequenznutzung frei werdenden Frequenzen („digitale Dividende“) wollen wir sowohl für marktgerechte Internetzugänge aber auch für ein erweitertes digitales Rundfunkprogramm und neue Anwendungsfelder nutzen.

Während die Verteilung der Frequenzen in einem fairen Wettbewerbsverfahren stattinfden muss, sollen auch nicht-kommerziellen Rundfunkbetreibern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre TV- und Radioinhalte regional zu verbreiten. Ebenso soll auch anderen, nicht-kommerziellen digitalen Diensten ein fairer Zugang gegeben werden; denn Frequenzen sind öffentliche, nicht private Resourcen, die es zu verteilen gilt.

Freie Software und Dateiformate

Bei Anschaffungen bezüglich Software und bei deren Nutzung sollen in der bayerischen Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen (z.B. Hochschulen) interoperable Protokolle und Dateiformate zum Einsatz kommen.

Es ist eine Bewertung bezüglich Interoperabilität vorzunehmen. Hierbei wollen wir insbesondere folgende Kriterien berücksichtigen: Das Datenformat bzw. Protokoll darf nicht durch gültige Softwarepatente oder ähnliche rechtliche Restriktionen eingeschränkt werden. Es muss eine ausreichende und frei verfügbare Dokumentation existieren, Standardisierung und Benennung müssen eindeutig sein. Eine angemessene Beteiligung an der Weiterentwicklung des Dateiformats bzw. Protokolls muss möglich sein.

Beim Datenaustausch werden wir die Möglichkeit zur Nutzung offener Protokolle und Dateiformate für die öffentliche Verwaltung zur Pflicht machen, was insbesondere für Open Data (freie Daten des öffentlichen Sektors) eine Vorraussetzung ist.

Wenn möglich sollen öffentliche Stellen Software mit liberaler oder freier Lizenzierung bevorzugen. Diese bietet auf Dauer eine bessere Kontrolle, Anpassbarkeit und Wartung und ermöglicht es zwischen Dienstleistern und Nutzungsmodellen zu wählen.

Symbolfoto: Alexandre Dulaunoy – CC-BY