Eigentlich berichte ich sonst immer gern über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, aber diesmal hab ich gemischte Gefühle. Im Rahmen der Operation Mikado wurden alle deutschen Kreditinstitute, die Kreditkarten herausgeben, dazu aufgefordert ihren gesamten Datenbestand nach einer bestimmten Buchung zu durchsuchen um Kunden einer ausländischen Kinderporno-Seite zu finden (lawblog.de hat die Details). Diese Praxis wurde nun schließlich vom BVerfG für rechtens erklärt.
Ich bin kein Jurist und deswegen verzichte ich einfach mal darauf das Urteil des Verfassungsgerichts verfassungsrechtlich zu kritisieren. Dennoch ist es aus meiner laienhaften Sicht nicht im geringsten nachvollziehbar. Vor allem wenn man sich mal einige Parallelen strickt.
Es gibt eine Webseite im Ausland die in Deutschland illegales Material anbietet. Allein durch deren Existenz besteht natürlich die grundsätzliche Möglichkeit dass auch deutsche Staatsbürger dieses Angebot wahrgenommen haben. Also lässt die Staatsanwaltschaft Halle mal kurzerhand die Kreditkartendaten aller deutschen Kreditinstitute durchstöbern. Bedeutet dies nicht, allein die Möglichkeit eine Straftat auszuführen impliziert einen Anfangsverdacht gegen alle, welche die Mittel haben diese auszuführen?
Was ist wenn demächst ein Bombenzünder mit einer SIM-Karte gefunden wird? Werden dann alle Telefonverbindungsdaten aller Bürger (Vorratsdatenspeicherung lässt grüßen), nach Leuten durchsucht, die diese Nummer angerufen haben?
Oder was ist, wenn ein jemand mit einem Dönerspieß erstochen wird? Müssen dann alle Dönerverkäufer ihre DNS abgleichen lassen? Ist natürlich deutlich aufwendiger, denn die DNS aller Bürger befindet sich ja nicht in einer großen Datenbank. Noch nicht.
Hinweis: Blogeinträge spiegeln lediglich die Meinung des Verfassers wieder und sind nicht zwingend Meinung der Piratenpartei.

1 Kommentar zu “Verfassungsgericht erklärt Operation Mikado für rechtens”