Die Piratenpartei Bayern erkennt an, dass sich die sicherheitspolitische Lage in Europa in den vergangenen Jahren grundlegend verändert hat. Der Angriff Russlands auf die Ukraine, internationale Krisen und neue geopolitische Spannungen stellen Staat und Gesellschaft vor erhebliche Herausforderungen. Landes- und Bündnisverteidigung sind legitime Aufgaben eines demokratischen Rechtsstaats. Gerade in solchen Zeiten ist es jedoch entscheidend, dass Sicherheit nicht gegen Freiheit, Transparenz und demokratische Kontrolle ausgespielt wird. Sicherheit entsteht nicht allein durch Geschwindigkeit, Ausnahmen und Sonderrechte, sondern durch Vertrauen, Rechtsstaatlichkeit und eine starke demokratische Kontrolle staatlichen Handelns.
Der Gesetzentwurf zur Förderung der Verteidigungsindustrie in Bayern verfolgt das Ziel, industrielle Kapazitäten schneller auszubauen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Dieses Ziel mag auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheinen. Die dafür gewählten Mittel sind aus unserer Sicht jedoch hochproblematisch. Der Entwurf verschiebt zentrale Entscheidungen aus transparenten, parlamentarisch kontrollierten Verfahren hin zu exekutiven Einzelentscheidungen, die häufig unter dem Deckmantel der Geheimhaltung getroffen werden sollen. Dadurch werden demokratische Kontrollmechanismen geschwächt und die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns erheblich eingeschränkt.
Besonders kritisch zu sehen ist, dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen auf Geheimhaltung setzt, ohne diese klar zu begrenzen oder überprüfbar zu gestalten. Bauvorhaben, Ausnahmen vom Umwelt- und Planungsrecht sowie vergaberechtliche Sonderregelungen sollen künftig unter erleichterten Bedingungen möglich sein, während die Öffentlichkeit, betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sowie zivilgesellschaftliche Akteure weitgehend ausgeschlossen werden. Geheimhaltung mag in sicherheitsrelevanten Einzelfällen notwendig sein, sie darf jedoch nicht zur pauschalen Begründung werden, um Transparenz und Beteiligung systematisch auszuhöhlen und ist keinesfalls ein eigenständiger Rechtfertigungsgrund. Ein Staat, der im Namen der Sicherheit intransparent handelt, riskiert langfristig das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger zu verlieren.
Der Gesetzentwurf verschiebt die Balance der Gewaltenteilung zudem deutlich zugunsten der Exekutive. Dies wird besonders am geplanten Defense Lab Erding deutlich, für das Ministerien per Allgemeinverfügung (in andern Ländern nennt man das Dekrete) weitreichende Ausnahmen von nahezu sämtlichem Landesrecht ermöglichen sollen. Dies bedeutet eine Entparlamentarisierung sicherheitspolitischer Entscheidungen welche ohne öffentliche Debatte und ohne wirksame aufschiebende Rechtsmittel getroffen werden. Parlamente werden so auf eine nachgelagerte Rolle reduziert, die Exekutive kontrolliert sich weitgehend selbst und Gerichte können oft erst eingreifen, wenn Fakten bereits geschaffen wurden. Dies ist ein gefährlicher Präzedenzfall, denn Demokratie lebt von Kontrolle und nicht von blindem Vertrauen in Entscheidungen der Exekutive.
Auch die Einschränkung von Bürgerrechten betrachten wir mit großer Sorge. Der Gesetzentwurf ermöglicht es, die Beteiligung von Nachbarn auszuschließen, Umwelt- und Fachprüfungen zu verkürzen oder ganz zu umgehen und den Rechtsschutz deutlich zu schwächen. Dadurch geraten Bürgerinnen und Bürger pauschal unter Generalverdacht, ein Sicherheitsrisiko darzustellen. Wir stellen uns klar gegen eine solche Logik. Grund- und Beteiligungsrechte sind kein Luxus, den man in Krisenzeiten beiseiteschieben kann, sondern ein zentraler Bestandteil demokratischer Resilienz.
Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf bewusst auf klare Begriffsdefinitionen verzichtet. So bleibt der Begriff der „Verteidigungsgüter“ weitgehend offen und soll sich dynamisch entwickeln können. Was als Flexibilität verkauft wird, führt in der Praxis jedoch zu Rechtsunsicherheit und Kontrollverlust. Gerade bei modernen Technologien, die häufig sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, sind präzise gesetzliche Leitplanken nötig. Unklare Begriffe begünstigen Fehlentscheidungen, Missbrauch und eine schleichende Ausweitung von Sonderrechten über den ursprünglich beabsichtigten Bereich hinaus.
Aus unserer Sicht ist auch die Rolle der öffentlichen Finanzierung problematisch. Durch die Einbindung der Rüstungsindustrie in den Förderauftrag der LfA Förderbank Bayern übernimmt der Staat nicht nur finanzielle Risiken, sondern trifft auch weitreichende industriepolitische Vorentscheidungen. Gleichzeitig verzichtet der Gesetzentwurf auf klare Transparenzauflagen, parlamentarische Begleitkontrollen sowie verbindliche soziale und ökologische Kriterien. Öffentliche Mittel dürfen jedoch nur dort eingesetzt werden, wo auch öffentliche Interessen klar, nachvollziehbar und überprüfbar abgesichert sind. Wir erkennen hier die Handschrift einer Lobby, die Risiken auslagern will, Investitionen den Staat bezahlen lassen möchte und – erfahrungsgemäß – die Gewinne wieder privatisieren wird.
Schließlich wiegt besonders schwer, dass der Gesetzentwurf keine klare zeitliche Befristung vorsieht. Zwar sollen die vorgesehenen Sonderregelungen zu einem späteren Zeitpunkt evaluiert werden, doch eine verpflichtende, unabhängige Evaluation mit öffentlicher Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Ebenso fehlen klare Mechanismen zur Rücknahme der Ausnahmerechte. Historische Erfahrung zeigt, dass Sonderregelungen ohne klare Befristung schnell zur neuen Normalität werden. Ausnahmerechte müssen zeitlich begrenzt, regelmäßig überprüft und aktiv zurückgenommen werden können, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr bestehen.
Zusammenfassend müssen wir festhalten, dass der Gesetzentwurf die Verteidigungsindustrie zwar stärkt, gleichzeitig aber zentrale demokratische Grundpfeiler schwächt. Transparenz, Bürgerrechte, parlamentarische Kontrolle und demokratische Beteiligung geraten dadurch unter Druck. Eine wehrhafte Demokratie verteidigt jedoch nicht nur ihre äußere Sicherheit, sondern auch ihre inneren Werte. Sicherheit darf nicht gegen Freiheit ausgespielt werden, sondern muss auf ihr aufbauen. Aus diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung ab und fordern eine grundlegende Überarbeitung, die Transparenz, Kontrolle und Rechtsstaatlichkeit wieder in den Mittelpunkt stellt.


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