Bayern

Wen kümmern Gesetze, wenn man bei der Polizei ist?

Bundestrojaner vom CCC (Lizenz CC-BY-SA 2.0 mellowbox)Wie der Spiegel Online berichtet, wurde einem kaufmännischen Angestellten seitens der Beamten des Landeskriminalamtes Bayern Spionagesoftware installiert, die alle 30 Sekunden ein Abbild des Monitors erstellt und an die Behörden weiterführt. Dadurch wurden nicht nur intimste Daten des Betroffenen, sondern auch aller mit ihm kommunizierenden Personen an die Ermittlungsbehörden übermittelt.

Dazu ist das Landeskriminalamt zwar berechtigt, jedoch nur bei Gefahr für ‚Leib, Leben oder Freiheit‘ einer Person oder wenn der Bestand des Staates in Gefahr ist. Beides traf in diesem Fall nicht zu. Der Mann ist des Medikamentenhandels verdächtigt. Doch bis heute ist nicht einmal Anklage erhoben worden, was an der strittigen Legalität der Ausfuhr legaler Betäubungsmittel in andere Länder liegen mag. Seine Taten sind allem Anschein nach in Deutschland legal. Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Hürden des Polizeiaufgabengesetz Art 34d wurden hierbei schlicht ignoriert.

"Wir haben immer davor gewarnt, dass einmal vorhandene Werkzeuge immer auch für andere Zwecke missbraucht werden", bemängelt Stefan Körner, Vorsitzender der PIRATEN in Bayern, das Vorgehen der Ermittlungsbehörden. "Dass dabei permanent mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird schmerzt Datenschützer, Bürgerrechtler und Steuerzahler gleichermaßen", so Körner weiter.

Die Piratenpartei fordert den Gesetzgeber auf, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Computer etwas Privates ist und auch so behandelt werden muss, zu akzeptieren. Die so genannte Onlinedurchsuchung muss dringend wieder abgeschafft werden. Die Werkzeuge, mit denen die Ermittler der Bevölkerung gegenüberstehen, sollten nicht denen aus totalitären Staaten entsprechen. Das ist unserer Gesellschaft unwürdig! Hierzu haben die Piraten in Bayern auch schon auf ihrem zweiten Landesparteitag 2010 Position bezogen: "Keine heimliche Onlinedurchsuchung"

In einem Rechtsstaat müssen sich alle Teilnehmer an der Gesellschaft an die Regeln halten. Ganz besonders der Staat und seine Behörden. Es nicht zu tun verletzt die freiheitliche demokratische Grundordnung. Wir hoffen, dass der Bayerische Freistaat alle Beteiligten an diesem Gesetzesbruch entsprechend behandelt und Taten folgen lässt.

Bildnachweis: Bundestrojaner vom CCC (Lizenz CC-BY-SA 2.0 mellowbox)

 

 

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