Bayern

Piraten spiegeln BayernLB-Leak

Aleks A.-LessmannDie bayerischen Piraten stellen seit gestern, 20.12.2010, auf ihren Servern das vom bayerischen Landtag in Auftrag gegebene Gutachten zur BayernLB zur Verfügung, das attac am 24.11.2010 veröffentlicht hatte. Zu finden sind die Dokumente unter der Adresse http://bayernlb.piratenpartei-bayern.de – zusätzlich dazu auch als Torrent z.B. unter http://thepiratebay.org/torrent/6055447

"Der Landtag hat Anzeige gegen attac wegen Urheberrechtsverletzung gestellt. Wir sehen das als Angriff auf die Publikationsfreiheit. Eine unabhängige Publikative ist uns sehr wichtig und wir haben deswegen sofort unsere Hilfe angeboten. Der Fall ist ähnlich den Angriffen auf Wikileaks zu werten, deren Daten von über 15 Piratenparteien weltweit gespiegelt werden", betont Aleks A.-Lessmann, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei in Bayern.

Stefan Körner"Diese Studie wurde mit Steuergeldern bezahlt und die Ergebnisse liegen im öffentlichen Interesse. Warum gegen die Veröffentlichung vorgegangen wird, ist objektiv betrachtet absolut unverständlich", meint Stefan Körner, Vorsitzender der Piratenpartei Bayern, und ergänzt: "Die Studie legt juristische Folgen für Herrn Beckstein nahe. Dass so etwas vom Landtag nicht selbstständig und zeitnah veröffentlicht wurde, ist eine Riesensauerei."

Die Piratenpartei als Bürgerrechtspartei bietet attac in dieser Hinsicht gerne weitere Hilfe an. Der Kampf für Publikations-, Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit muss auf allen Fronten und mit allen friedlichen Mitteln durchgeführt werden: unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist darauf angewiesen.

 

5 Kommentare zu “Piraten spiegeln BayernLB-Leak

  1. Florian Schuster

    Das Gutachten ist mit Bürgergeldern finanziert. Also warum beklagt man sich, daß es nun der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird?

    Niemand verlangt gepresste CDs im Jewel-Case im Briefkasten oder ein redaktionell aufbereitetes Gutachten. Aber was an Material da ist, muss zugänglich sein!

    Die Urheberrechtsnummer ist lausig. Auftragnehmer sollten bei öffentlichen Auftraggebern wie in diesem Fall immer unter CC-Lizenz oder gleich als public domain das Werk übergeben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert