Bayern

Vorratsdatenspeicherung bei Freenet-Töchtern ausgesetzt

Da haben sich die Freenet-Töchter noch einmal den Hals aus der Schlinge gezogen. Ein Gericht entschied nun, sie müssen vorerst keine Verbindungsdaten auf Vorrat speichern, bis zur Klärung durch den EuGH ob die Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten vereinbar ist.

Klingt soweit ganz gut. Lustig finde ich aber irgendwie die Urteilsbegründung. Eigentlich sollte man meinen, es liegt daran, dass die Provider einen Aufschub kriegen die potentiell rechtswidrige Schikane umsetzen zu müssen, bis die entsprechenden Fragen gerichtlich geklärt werden. Nein, es geht darum, dass der ganze Spaß Kosten verursacht, die nachdem das Gesetz gekippt würde, keiner übernehmen würde.

Kann ich das auch mit dem E-Pass machen? Klage einreichen und sagen ich will noch an alten bis das geklärt ist, weil der neue E-Pass viel teurer ist? Oder gilt das nur für Unternehmen? Wieso verursacht die verdammte Steuernummer eigentlich keine Kosten?

0 Kommentare zu “Vorratsdatenspeicherung bei Freenet-Töchtern ausgesetzt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert