Bayern

Schäuble kritisiert Bundesverfassungsgericht auf beängstigende Weise

Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) kritisierte Schäuble das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), welches etliche seiner Gesetzesentwürfe eingeschränkt oder gekippt hat, harsch. Er meinte, dass dieses zu sehr in die Gesetzgebung eingreifen würde und die Richter sich wenn sie Politik machen wollen, lieber in den Bundestag hätten wählen lassen sollen, anstatt zu Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Dabei scheint Schäuble keinesfalls auf die Idee zu kommen, dass es nicht an den Richtern des Bundesverfassungsgerichts, sondern an seinen Gesetzesentwürfen und seinen offenbar falschen Vorstellungen der Bedeutung des Begriffes „Demokratie“ liegen könnte.

Da das Bundesverfassungsgericht ein essentieller im Grundgesetz eindeutig festgelegter Bestandteil der deutschen Demokratie ist, erscheinen die Aussagen Schäubles klar als verfassungsfeindlich. Im viel zitieren Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes heißt es: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Derzeit ist andere Abhilfe gegen Schäuble noch möglich: nämlich mit Hilfe des Wahlzettels bei der kommenden Bundestagswahl (und natürlich auch schon bei der Europawahl) – die Frage ist nur wie lange noch? Wann kommt Schäuble auf die Idee „potentielle Gefährder“ vom Wahlrecht auszuschließen?

Blogeinträge spiegeln die Meinung des Autors und damit nicht notwendigerweise die Meinung der Piratenpartei dar.

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