Bayern

Der Überwachungsstaat gedeiht

Und als könnten sie es kaum erwarten, stürmt diesmal nicht Bayern, sondern Schleswig Holstein mit wehenden Fahnen voraus: das neue schleswig-holsteinische Polizeigesetz soll fortan eine präventive Überwachung ermöglichen, wobei der Phantasie der Kontrollierenden praktisch kaum noch Grenzen gesetzt sind – nahezu sämtliche Lebensbereiche rücken nun in den Fokus der Überwacher.
Als Begründung dieser „Anpassung an den technischen Fortschritt und die veränderten Bedrohungslagen“ wird wie üblich vordergründig der Terrorismus angeführt.

Besonders brisant wird sich für den Bürger auswirken, dass die Überwachungsmaßnahmen anlassunabhängig durchgeführt werden dürfen und in nicht näher bezeichneten dringenden Fällen allein die polizeiliche Anordnung genügen wird. Eine richterliche Bestätigung kann dann in aller Ruhe nachträglich eingeholt werden – rosige Zeiten!

Gewisse Allmachtsallüren können die Macher dieser als Gesetz erlassenen Zumutung nicht verleugnen.
So stellt sich dem gemeinen Bürger das Vorhaben, Telefongespräche und Verbindungsdaten aus dem Internetverkehr bei einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person vorbeugend zu überwachen, als geradezu hellseherische Leistung dar.

Festzustellen bleibt, dass schwammige Formulierungen der Pauschalüberwachung und -verfolgung Tür und Tor öffnen. Jeder Bürger kann jederzeit in den Sog staatlich sanktionierter Willkür geraten. Für die sind wir schließlich alle nur ein Haufen verkappter Terroristen.

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