Freiheit braucht Datenschutz
Jeder Mensch hat eine Privatsphäre, die frei von Überwachung bleiben muss. Datenschutz ist ein Grundrecht. Ohne begründeten Anfangsverdacht darf es keine ungewollten Bewegungsprofile, keine staatlichen Übergriffe, keinen Lauschangriff und keine Rasterfahndung geben. Die Souveränität des Menschen über seine Daten ist Voraussetzung für die Wahrnehmung seiner Freiheit.
Das Recht jedes Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, ist ein hohes Gut. Denn der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre beginnt. Dies gilt sowohl gegenüber dem Staat wie auch der Wirtschaft. Dieses Recht darf nur durch Gesetzgebung und Rechtsprechung eingeschränkt werden, sofern andere, höherwertige Grundrechte im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Abwägung stehen.
Aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geht hervor, dass jeder Mensch die Kontrolle über seine Daten behalten können muss, auch wenn dies in Zeiten digitaler Datenverarbeitung zunehmend schwerer wird. Dies gilt insbesondere wenn Daten unbeteiligter Dritter ohne ihr Wissen oder gar gegen ihren Willen veröffentlicht werden.
Gläserner Staat statt gläserner Bürger
Datenschutz und Transparenz werden oft in einem Atemzug genannt, da sie scheinbar im Widerspruch stehen. Die bayerischen Piraten wollen zwar den gläsernen Staat – nicht jedoch den gläsernen Bürger oder den gläsernen Konsumenten. Transparenz darf nie zum Zwang für den einzelnen Bürger werden.
Daher wollen wir das Datenschutzrecht umfassenden reformieren, denn nicht nur in Bayern
sind die Datenschutzgesetze unzureichend und nicht an die aktuellen technischen Entwicklungen angepasst.
Eine der Aufgaben eines modernen Datenschutzrechtes ist daher technologische Entwicklungen nicht unnötig zu behindern. Gleichzeitig müssen jedoch Datenmissbrauch und überbordende Datensammlungen und Datenverknüpfungen verhindert werden, egal ob von staatlicher oder privatwirtschaftlicher Seite.
Jeder einzelne Mensch muss dabei in seiner in der Entscheidung frei sein, Informationen über sich offenzulegen.
Gesetze reformieren
Das aktuelle bayerische Landesdatenschutzrecht orientiert sich noch an der überkommenen Vorstellung, dass Datenverarbeitung nur an einer zentralen Stelle stattfindet. Ein überarbeitetes Gesetz muss sich an den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen messen lassen.
Immer mehr Informationen über das tägliche Leben jedes Einzelnen liegen heute in elektronischer Form vor und können automatisiert verarbeitet und zusammengeführt werden. Daher wollen wir die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) konsequent in den Vordergrund stellen. Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern vor allem durch organisatorische.
Als einer der ersten Schritte wollen wir:
- icherheits- und Überwachungsgesetze auf den Prüfstand stellen. Staatliche Datensammlungen müssen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft und gegebenenfalls reformiert oder gar abgeschafft werden.
- den Landesdatenschutzbeauftragten stärken. Aus diesem Grund soll nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umgebaut werden.
- Datenschutz zertifizieren. Wir wollen für die Datenschutzumsetzung in Unternehmen und öffentlichen Stellen eine rechtlich anerkannte freiwillige Prüfung (Audit) einführen.
- Datenschutz in der Landesverfassung verankern.
- die Gefahren und das Missbrauchspotenzial von Datensammlungen aufzeigen.
- den Datenhandel durch staatliche Stellen, insbesondere der Meldeämter, untersagen.
Die schnelle technische Entwicklung erfordert möglichst technikneutrale Gesetze. Jedoch reichen solche Änderungen und Anpassungen alleine nicht aus, um gesetzgeberisch Schritt zu halten mit der Weiterentwicklung der Gesellschaft. Daher setzen wir uns dafür ein, auch über Bayern hinaus einheitliche und durchsetzbare Datenschutzstandards zu erreichen.
Außerdem wollen wir den Bürgern wirksamere Mittel zum direkten Handeln geben, insbesondere in Form von Sammelklagen. Damit sind schneller und häufiger höchstrichterliche Urteile möglich, welche die Interpretierbarkeit der Gesetzgebung eindämmen.
Symbolfoto: Suicine – CC BY