Anläßlich einer Rede auf dem 10. Europäischen Polizeikongress trat der Chef des Bundeskriminalamtes mit Aussagen auf, die Zweifel an seiner rechtsstaatlichen Gesinnung aufkommen lassen. Diesen Eindruck hat er nun in einem Interview verstärkt, welches er der Tageszeitung “Die Welt” gewährt hatte.
So bemängelte er das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff, in welchem der Kernbereich privater Lebensführung ausgenommen wurde, da nunmehr das Instrument des Abhörens praktisch unbrauchbar geworden sei.
Im gleichen Atemzug forderte er, daß dies mit der höchst umstrittenen “Online-Durchsuchung” nicht geschehen dürfe, da sich die Polizei dem technischen Fortschritt der Täter anpassen müsse.
Hierbei ist anzumerken, daß erst jüngst der Bundesgerichtshof diese Vorgehensweise als rechtswidrig klassifiziert hatte.
Eine Äußerung der Bundesjustizministerin, in dem vor staatlichen “Hackern” gewarnt wurde, hatte Herr Ziercke vermutlich überhaupt nicht begriffen, da er polemisch und vermutlich in zynischer Absicht, übliche Durchsuchungen, welche bekanntermaßen auf richterlichen Beschluß erfolgen, mit einem Einbruch verglich.
Allein diese Äußerungen erwecken den Eindruck, daß Herrn Ziercke die Grundrechte nicht sehr am Herzen liegen.
Polizeiliche Maßnahmen, die nur greifen, wenn sie nicht verfassungsmäßgen Beschränkungen unterliegen, sind eines Rechtsstaates unwürdig und sollten von einer Person, die einen Eid auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geleistet hat, auch nicht ansatzweise in Betracht gezogen werden.
Mit gleicher Logik könnte man schließlich auch pro Folter und Todesstrafe argumentieren, wobei die Regierung Schröder zumindest in der Billigung exterritorialer Folter bereits wenig zimperlich agiert zu haben scheint. Auch Erinnern wir uns mit Abscheu an eine Aussage des Herrn Schäuble, der an einem durch Folter gewonnenen Geständnis nichts auszusetzen fand.
Zwar wenig verwunderlich aber mindestens ebenso bedenklich ist, daß sich auch die Chefanklägerin der Bundesanwaltschaft für die weitere Aushöhlung der Grundrechte stark macht.
Man ist geneigt, diesen “Staatsdienern” einige Hinweise mit auf den Weg zu geben, was ein demokratischer Rechtsstaat bedeutet.
So hat sich jegliches Organ den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu unterwerfen und Polizeiarbeit darf nicht in Bereiche abgleiten, die eine Unterscheidung zwischen Gut und Böse, Schutz und Bedrohung unmöglich macht.
Herr Ziercke, wenn Sie wirklich das Vertrauen des Bürgers in diesen Staat und seine Organe, sowie das Medium Internet stärken wollen, kann man Ihnen nur den Rücktritt nahelegen. Ihre Einlassungen erwecken nämlich den Eindruck, daß Sie und andere Befürworter Ihrer Rechtsauffassung die potentiellen Täter sind.
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