Der Fall eines Hamburger TV-Autors wirft bislang unerwartete Bedenken zur Verlässlichkeit digitaler Beweise auf.
Der Mann soll seinen Nachbarn, einen CDU-Politiker, fälschlicherweise beschuldigt haben, mit dem Enführungsfall „Alexander“ in Verbindung zu stehen. Diesen Verdacht äußerte der Nachbar der Polizei gegenüber. Als die Wohnung des Autors daraufhin durchsucht wurde, beschlagnahmten die Beamten seinen Computer, auf dem sie auch Hinweise darauf fanden, dass die belastenden Dokumente tatsächlich von diesem PC aus versendet worden sein könnten. Sein Rechtsanwalt forderte daraufhin die Untersuchung des Rechners durch einen unabhängigen Spezialisten, Prof. Klaus Brunnstein von der Universität Hamburg.
Bei der Untersuchung wurden Hinweise auf eine Veränderung der Daten auf dem PC nach der Beschlagnahmung gefunden, was der Experte auf unroutiniertes und fehlerhaftes Arbeiten bei der Beweissuche zurückführt. “Er zeigt, dass die Erzeugung von elektronischen „Beweisen“ nicht böswillig geplant sein muss, sondern durchaus auch versehentlich aus einer Kombination von Schlamperei und Bürokratie entstehen kann: Eine Stelle sucht nach einem Dokument und kopiert es dabei erst auf den Rechner, wo es eine andere als „Beweis“ entdeckt.“( http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24638/1.html)
Dies zeigt nicht nur, dass die Behörden sich wohl erst noch an den fachgerechten Umgang mit digitalen Beweismitteln gewöhnen müssen, sondern fördert auch eine neue Problematik im Zusammenhang mit dem „Bundestrojaner“ zutage: der CCC wies bereits darauf hin, dass derartige Malware nicht nur imstande ist, Daten auszuspähen, sondern diese auch potentiell zu verändern. Daher dürften sich die zuständigen Justizvollzugsbeamten bei einem online durchsuchten Rechner gegen Vorwürfe der vosätzlichen oder versehentlichen Erzeugung oder Fälschung von Beweisen nur schwer verteidigen dürfen. Und damit stellt sich die Frage, inwieweit ein solcher PC dann noch als gerichtliches Beweismittel tauglich ist.
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