Den Arzt im Dorf lassen
Wir PIRATEN sehen die medizinische Versorgung als unabdingbare Voraussetzung für die Entfaltung der persönlichen Freiheit an.
In vielen Gegenden Bayerns gibt es jedoch überhaupt keinen Arzt mehr im Ort, so dass selbst bei kleineren Beschwerden weite Wege zurückgelegt werden müssen, während es in den größeren Städten des Landes zu einer Überversorgung gekommen ist.
Diese Zentralisierung medizinischer Kompetenz sehen wir PIRATEN kritisch und fordern weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Fläche.
Hierzu wollen wir in der Bedarfsplanung Einfluss auf die räumliche Verteilung von Haus- aber auch von spezialisierten Fachärzten nehmen. Auch die bereits überarbeitete Bedarfsplanung von 2016 lässt hier teilweise noch zu lange Wege zu.
Die Bildung von Ärztehäusern sehen wir ausschließlich dann als sinnvoll an, wenn sich die sich beteiligenden Arztpraxen auf fachlicher Ebene gegenseitig ergänzen und so die Qualität erhöhen, ohne die flächenmäßige Verteilung von bspw. Hausärzten negativ zu beeinflussen. Der Einsatz von Telemedizin kann die ärztliche Versorgung sinnvoll ergänzen, darf aber nicht dazu führen, dass die ärztliche Versorgung weiter ausgedünnt wird.
Die Grundversorgung mit Akutkrankenhäusern der Versorgungsstufe 1 darf nicht durch eine weitere rein wirtschaftlich orientierte Privatisierung von Krankenhäusern gefährdet werden.
Auch unter dem Aspekt der möglichen Anfahrtswege in der notfall- und rettungsmedizinischen Versorgung ist die flächenmäßige Verteilung von Krankenhäusern zu stabilisieren und vielerorts wieder auszubauen.
Die Überlebenschancen von Patienten hängen in Notfallsituationen unmittelbar von der Reaktion beteiligter Bürger ab. Daher fordern wir Programme zur Förderung von Ersthelferausbildungen.
Wir setzen uns für den Erhalt einer wohnortnahen geburtshilflichen Versorgung ein. Jede Frau muss einen Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme haben. Wir fordern, dass die flächendeckende Versorgung der Frauen durch freiberufliche Hebammen sichergestellt wird und Hebammenleistungen angemessen bezahlt werden. Die Haftpflichtversicherung für Hebammen soll bis auf einen Grundbetrag aus einem steuerfinanzierten Fonds von der Allgemeinheit getragen werden.