Die Meldung ging in der Woche vor Weihnachten fast unter: Der Fahrdienstvermittler Uber hat vor dem EuGH verloren und wird als klassischer Fahrdienst behandelt. Das bedeutet, dass alle Fahrer in Deutschland einen Personenbeförderungsschein vorweisen können müssen und Uber gleichzeitig an Taxi-Tarife gebunden ist. Trotzdem stellen sich eine Reihe von grundlegenden Fragen, die seit Jahren von der Politik vor sich hergeschoben werden, ohne dass sie angesprochen oder geklärt werden.
Muss der Personenbeförderungsschein reformiert werden?
Immer wieder wird von Seiten der Taxifahrer auf den Personenbeförderungsschein hingewiesen, den sie im Gegensatz zu Uber-Fahrern hätten. Berüchtigt ist dabei die Ortskundeprüfung.
Doch ist die Ortskundeprüfung in Zeiten von immer besser werdenden Navigationssystemen noch zeitgemäß? Welche Voraussetzungen sollten stattdessen geprüft werden? Bei einer Reform könnte z.B. auf rechtliche Voraussetzungen eingegangen werden: Welche Pflichten hat ein Fahrer gegenüber dem Fahrgast, wann muss er einen Gast auf jeden Fall mitnehmen? Diese Fragen sind heutzutage wichtiger als das Wissen um den genauen Ort der Heckenrosenstraße.
Welche Verantwortung haben Vermittler für die Anbieter?
Uber, AirBnB und andere Plattformen machen es sich einfach: Sie treten nur als Vermittler auf, der nicht für Rechtsverstöße von Nutzern der Plattform verantwortlich ist.
Einerseits ist dies durchaus analog zur Rechtslage in ähnlich gelagerten Fällen: Youtube, Facebook, Twitter und Co. sind auch nicht für illegale Handlungen ihrer Nutzer verantwortlich, noch weniger gilt das für Telefonanbieter und die Post.
Andererseits ist Uber mit der Idee gestartet, den Markt bei Personentransporten zu stören, klassische Taxi-Unternehmen zu zerstören – nichts anderes bedeutet das Wort „Disruption“ übersetzt.
Wenn also ein Unternehmen mit dieser Ansage antritt, soll es für Rechtsvertöße ihrer seiner Nutzer zur Verantwortung gezogen werden? Auch hier gibt es historische Beispiele: Napster wurde für Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen und geschlossen, ebenso andere Filesharing-Plattformen.
Es muss ein Mittelweg gefunden werden, der einerseits neue Geschäftsmodelle nicht zu sehr einschränkt, andererseits müssen die Anbieter auch zumindest in Teilen Verantwortung für Taten auf ihren Plattformen übernehmen.
Wie können gewerbliche Anbieter besteuert werden?
Bei der Besteuerung von Firmen wie Facebook und Google gibt es aktuell eine Diskussion über eine EU-weite Regelung, damit diese Abgaben dort bezahlen, wo sie Umsätze generieren. Diese Diskussion ist wichtig und richtig, aber nicht ausreichend.
Wenn Firmen wie Uber und AirBnB besteuert werden, heißt das noch nicht, dass die tatsächlichen Anbieter, also Fahrer und Vermieter, Steuern zahlen. Diese müssen ihre Gewinne ebenfalls versteuern. Bei der gegenwärtigen Rechtslage ist das nur sehr schwer durchzusetzen, alleine schon die Frage nach gewerblicher Vermietung bei AirBnB ist ein kompliziertes Verfahren.
Dabei handelt es sich um kein neues Phänomen, im Grunde ist das Problem seit fast 1999 bekannt, als eBay auch in Deutschland Angebote zuließ. Hier gibt es zwar Gerichtsentscheidungen darüber, wann ein Anbieter als gewerblich gilt, diese betrafen aber überwiegend das Widerrufs- und Rückgaberecht.
Eine pauschale Besteuerung auf der Plattform analog zur Kapitalertragssteuer wäre eine Möglichkeit, würde aber Einkünfte über eine Internetplattform anders behandeln als übrige gewerbliche Einnahmen. Auch hier muss eine Regelung gefunden werden, damit bei gleichem Umsatz selbständige Taxifahrer und Uber-Fahrer gleich behandelt werden.
Ist das Taxiprivileg zukunftsfähig?
Es gibt gute Gründe für die Regulierung von Taxis, weshalb sie nicht einem freien Markt überlassen werden sollten. Eine einheitliche Preisstruktur für alle Fahrten führt dazu, dass Menschen, die auf Taxis angewiesen sind, nicht übermäßig belastet werden. Das ist beispielsweise für Arztbesuche von alten oder körperlich behinderten Menschen der Fall. Gleichzeitig kann es nicht zu plötzlichen Preiserhöhungen durch das Oktoberfest oder Naturkatastophen kommen, wie es bei Uber der Fall war. Bei Betrachtung der Verluste von Uber stellt sich die Frage, wie das Geschäftsmodell in Zukunft wirklich aussehen wird. Geht es nur darum, den Markt zu zerstören, um dann über eine Monopolstellung eigene Preise durchsetzen zu können?
Durch autonome Fahrzeuge kann sich das allerdings ändern. Wenn ein autonomes Fahrzeug nicht wie ein Taxi, sondern wie eine Vermietung behandelt wird, werden Anbieter wie Car2Go, DriveNow oder Flinkster den Markt dominieren. Die App wird das autonome Fahrzeug dirigieren und die Kosten werden immer unter den Kosten für ein Taxi liegen, weil keine Lohnkosten beim Betrieb anfallen.
Das ist kein weit entfernt liegendes Szenario, es gibt bereits die ersten Versuche mit Buslinien, auch in Bad Birnbach. Ein Bus ohne Fahrer kann aber rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Dabei wäre ein Rufbussystem wäre denkbar, bei dem der Bus selbständig andauernd die Route anpasst, je nach Fahrgästen und ihren Wunschzielen.
Rufbussysteme ohne feste Routen gibt es bereits in verschiedenen Städten: In der ansonsten für KFZ gesperrten Altstadt von Ljubljana (Slowenien) wird ein solches System es kostenlos für alle angeboten. Ein Anruf bei einer Nummer und ein Kleinbus fährt den Gast zu seinem Wunschziel durch die Fußgängerzone. Damit wird auch das Wohnen für ältere Menschen in der autofreien Innenstadt möglich.
Aber ohne Fahrer wird es schwierig, wenn Personen mit Mobilitätseinschränkungen diese Dienste nutzen möchten. Es muss also weiterhin einen Taxidienst mit Fahrern geben. Hier stellt sich aber die Frage nach der Finanzierung. Denn eine Querfinanzierung durch Nachtschwärmer und Businesskunden fällt bei einem gleichzeitigen Angebot von Carsharing-Angeboten weg. Hier muss eine Lösung gefunden werden.
Fazit
Das Urteil des EuGH schiebt die Folgen durch den Markteintritt von Uber in der EU auf. Es gibt aber zum einen ähnlich gelagerte Fälle, in denen Firmen bestehende Geschäftsmodelle angehen, zum anderen andere Entwicklungen, die den aktuellen Stand des Taxi-Gewerbes umkrempeln können. Wir müssen uns jetzt Gedanken über zukunftsfähige Lösungen machen, sonst entwickelt sich eine Situation ähnlich wie sie sich für den stationären Handel durch Amazon ergeben hat, in dessen Folge viele kleine Geschäfte, insbesonders im ländlichen Raum nicht mehr lebensfähig waren und geschlossen haben.
Weitere Beispiele lassen sich zuhauf finden: Sei es das Hotelgewerbe, das durch AirBnB mit teilweise verheerenden Folgen für den Mietwohnungsmarkt angegangen wird, sei es das Gastgewerbe, das durch Lieferando und Foodora unter Druck gerät.
Nicht vergessen werden darf dabei, dass zwar neue Arbeitsplätze entstehen, diese aber größtenteils im Niedriglohnsektor oder teilweise sogar in prekären Scheinselbständigkeiten.
Andererseits werden aber auch Arbeitsplätze bei den bisherigen Anbietern vernichtet. Die Gesamtbilanz der Arbeitsplätze läßt sich aber nur schwer ermitteln.
Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Thomas Mayer geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.
Habt ihr auch mal nen Taxifahrer oder Unternehmer angesprochen?
Ich habe seit 15 Jahren den Taxischein und seit gut 10 Jahren den Unternehmerschein!
Der Unternehmer hat die Pflicht seinen Fahrer über seine Rechte und Pflichten aufzuklären das alles ist im PersBefG und in der BOKraft festgelegt, für Bus und Bahn, für Taxi und Mietwagen (nein nicht was ihr mit Mietwagen bezeichnet, das sind Leihwagen, auch wenn Leihen eigentlich unentgeldlich sein sollte, Mietwagen sind Taxi ähnliche Fahrzeuge ohne Tarifpflicht, die jedoch nicht an Taxiständen oder sonst wo bereitstehen dürfen und auch keine „Einsteiger“ auflesen dürfen, lest es selber nach!) und Straßnbahnen!
Der Tarif schützt sowohl Unternehmen als auch Fahrgäste vor abzocke, zumindest wenn das Taxameter läuft und die zulässige Strecke gefahren wird, auch das ist im Gesetz festgelegt!
Die zuständige Taxigenossenschaft beantragt änderungen im Tarif und das Ordnungsamt legt fest ob diese auch zulässig ist!
Taxis müssen jährlich zum TÜV hnd zum Eichamt, der Fahrer muß alle 5 Jahre den Taxischein verlängern lassen, Betriebsmedizinische Untersuchung, Zentralregisterauszug, Polizeilichesführungszeugnis, sowie Personalienfeststellung durch die Gemeinde!
Uber hat bisher alles unterwandert was zum schutz der Kunden im Gesetz festgelegt ist!
Zeitgemäß? Hmm, wenn man bedenkt, daß oft nicht mal der Mindestlohn am Ende rauskommt, denkt mal nach!
Bürotiger verstehen das nicht, deren Lohn ist nicht vom Umsatz abhängig, ähm doch nur begreifen die wenigsten das!
Ich habe heute 8 Stunden gearbeitet, einen Umsatz von etwas über 110€ erreicht, bei 40% sind das etwa 44€, und eigentlich bekomme ich 8,84€ Mindestlohn ich hab also fast 3 Stunden umsonst gearbeitet!
Das gilt übrigens zumeist 5 Tage in der Woche nur Freitag und Samstag kommt man darüber!
Übrigens seit 2002 ist der Tarif so gewachsen:
4,80DM/2,40€ Grundpreis, 2,40DM/1,20€ km Preis zur Euroeinführung
3,70€ Grundpreis, 2,20€(1.km) 1,70€(ab dem 9.km)
Spritpreis seit dem um 30% höher, einführung des Mindestlohns!
Tatsache ist aber, der Umsatz zu 2002 hat sich kaum geändert, geändert hat sich nur die anzahl der fahrten und die gefahrene entfernung!
Also wenn ihr skandiert, ausgebeutete Fahrer sollten besser durch noch mehr ausgebeutete ersetzt werden, dann viel Spaß, dann trete ich aus!
Sobald die Autonomenfahrzeuge im Einsatz sind sind alle vorstellungen wie man Jobs bei Taxi, Mietwagen, Lkw, usw obsolet!
Das einzige was man dann noch machen kann ist entweder diese verbieten oder für ausgleich sorgen!
Mir ist vollkommen klar daß es irgendwann so sein wird, dann sind Krankentransporte für behinderte das einzige was noch bleibt, das wird man weder durch regel Änderungen noch durch steuerliche Vorteile machbar sein, Taxis zahlen im Grunde jetzt schon keine Steuern!
Nur um es mal zu verdeutlichen, die meisten fahrten sind ÖPNV hnd daher mit nur 7% versteuert, Lohn und Lohnnebenkosten liegen irgendwo bei 70% des Umsatzes, 10% gehen für Treibstoff drauf, Versicherungen, Abgaben und Dienstleistungen wie Taxizentrale sind ebenfalls ein großer batzen, nach meiner schätzung bleiben dem Unternehmen für außergewöhnliche aufwendungen nur wenige Prozent, ein Unternehmer mit nur wenigen Fahrzeugen muß selber fahren oder noch was anderes arbeiten!
Mit KI und Autonomenfahrzeugen ist das Ende eines ganzen Wirtschaftssektors unaufhaltsam.
Das einzige was mir einfällt ist das BGE hnd eine Konsumsteuer sowie die gleichschaltung von Einkommenssteuer auf jegliche Art von Einkommen ohne die möglichkeit sich Arm zu rechnen!
Meine Universelle Lösung ist, 50% Mehrwert bzw Umsatzsteuer, sowie Einkommenssteuer und die einführung eines Grundeinkommens, zb 750€ Wohnungspauschale und 750€ Bürgerpauschale, nicht versteuerbar, Rente abschaffen, Kindergeld abschaffen, Arbeitslosengeld abschaffen, ein Recht auf Fortbildung, Umschulung, Berufsberatung und kostenlose Bildung in allen Ebenen, womit man dann auch das Bafög abschaffen kann!
Lediglich besondere Ausgaben für Inklusion usw sollten bestehen bleiben!
Allheilmittel BGE?
wenn man so will, ja, ansonsten müßte man in den nächsten 20 Jahren ca 20 Mio Jobs schaffen, denn die Automatisierung, digitalisierung und autonomisierung werden mit Sicherheit 50% der Jobs unnötig machen!
Übrigens Jobs, 35% des Stroms werden mit Ökostrom und 371.000 Angestellten hergestellt, während 40% Kohlestrom nur 33.500 Jobs sichert, da wäre also noch gut 700.000 Jobs drin wenn Ökostrom 100% erreicht!
Dann wäre da noch die Cannabisindustrie, und man müßte den Breitbandausbau im ländlichen Raum forcieren, sowie die besserstellung von Ökolandwirtschaft gegenüber Massentierhaltung!
Alles das was die CSU bisher kaputt gemacht hat.
Wenn es wieder auf dem Land mehr arbeit gibt, Startups durch das Netz auf dem Land chancen bekommt, usw dann nimmt auch der Druck auf die Mieten in der Stadt ab!