Bayern

Abmahnen im Wahn – Piratenjäger nicht unfehlbar

Kanzlei mahnt falsche Werke ab

Wie die Nachrichtenseite Gulli.com meldet, hat das Unternehmen "BHIP reliable Netservices" nachweislich 20 IP-Adressen für eine Rechtsverletzung ermittelt, die von den Anschlussinhabern jedoch nicht begangen wurde. Im Nachgang daran wurde entsprechend dieser falschen Daten abgemahnt. Und die Justiz spielte fröhlich mit. Die Beschlussakte, welche die Abmahnung möglich machte, kam vom Landgericht Köln.

Es ist nicht das erste Mal, dass den selbsternannten Verteidigern der Kreativen peinliche Fehler unterlaufen. Erst Anfang August kam es zu einer "irrtümlichen" Löschung von zwei Videos von der Plattform "Vimeo", deren Urheber der Verbreitung der Videos durch die Verwendung einer Creative Commons-Lizenz ausdrücklich zugestimmt hatten. Auch bei diesem Vorfall wurde ein technischer Fehler des Dienstleisters OpSec Security, der Urheberrechtsverletzungen im Netz ausfindig macht, als Grund angegeben und weder für den Dienstleister noch für deren Auftraggeber, die GVU, gab es irgendwelche Konsequenzen.

Die Piratenpartei spricht sich seit langem entschieden gegen den immer weiter ausufernden Abmahnwahn aus. "Es ist schlimm genug, dass eine ganze Branche entstanden ist, dessen Geschäftsmodell einzig auf Abmahnungen von Internetnutzern basiert.", mahnt Klaus Mueller aus dem Vorstand der Piratenpartei Bayern. "Dass die Gerichte trotz wiederholter Fehler die Abmahnindustrie gewähren lassen, ist völlig inakzeptabel."

Zwanzigfache Falschaussage per eidesstattlicher Erklärung – welche Gründe dies auch hat – ist sicherlich kein Bagatelldelikt. Die Piratenpartei fordert eine umgehende Untersuchung des Sachverhalts, damit die Verantwortlichen nicht ungeschoren davonkommen. Zudem muss sich die Justiz der Frage stellen, wie es zur Unterzeichnung von Auskunftsbeschlüssen ohne ausreichende Prüfung derer Legitimierung kommt und wie weit solche Fälle verbreitet sind. Womöglich sollten die Gerichte ihr Vertrauen gegenüber den von der Abmahnindustrie verwendeten technischen Lösungen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen überdenken.

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