4. Juli 2010: Ja oder Nein zu Raucherclubs in Bayern
Trotz Nachbesserung wurde von der Bayerischen Staatsregierung in den letzten Jahren anscheinend vergeblich versucht, eine unumstrittene, dem Mehrheitswillen des Volkes entsprechende, politische Lösung für das viel diskutierte Thema Nichtraucherschutz in der Gastronomie zu finden. Das Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz" fordert ein ausnahmsloses Rauchverbot in bayerischen Gastronomiebetrieben.
Nachdem der bayerische Landtag das von der ÖDP initiierte und von 13,9% der Stimmberechtigten in Bayern mitgetragene Volksbegehren am 14. April 2010 abgelehnt hatte, gab die Bayerische Staatsregierung wenige Tage darauf den Termin für den Volksentscheid bekannt.
Mit Volksbegehren und Volksentscheid stellt die bayerische Gesetzgebung Instrumente zur Verfügung, mit denen jeder Bürger den Gesetzgebungsprozess auf Landesebene direkt demokratisch beeinflussen kann. Diese Instrumente sollten in einem demokratischen Staat nach Ansicht der Piratenpartei viel häufiger für die politische Meinungsfindung herangezogen werden. Daher ruft die Piratenpartei Bayern alle Stimmberechtigten dazu auf, sich mit der Thematik des Volksbegehrens "Für echten Nichtraucherschutz" inhaltlich zu befassen und am 4. Juli am Volksentscheid teilzunehmen.
Volksbegehren und Entscheide NUR, wenn a) jedem Vertreter eines Standpunktes genügend Gehör gegeben wird – gleichberechtigt. b) eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung stattfindet c) eine Mindestbeteiligung der Bevölkerung von 95% der Stimmberechtigten dran teilnimmt d) keine Abstimmungen über Minderheitenangelegenheiten durchgeführt wird, welche hauptsächliche persönlichen Motive zugrunde liegen (wie hier über das GSG…. ) e) nur über politisch wirtschaftliche Themen, welche ALLE Bürger gleich betreffen…………..